Hinweise auf Fehlverhalten
Inhaltsverzeichnis
Alle Mitglieder und Angehörige der TU Dresden pflegen einen verantwortungsbewussten und wertschätzenden Umgang miteinander. Die Einhaltung rechtlicher, wissenschaftsspezifischer und organisationsinterner Regelungen ist bei uns selbstverständlich.
Um jedoch im Falle der Nichteinhaltung Fehlverhalten bzw. Regelverstöße frühzeitig zu erkennen, diesen entgegenzuwirken und damit weitreichende Folgen zu verhindern, sind wir auch auf ernsthafte Hinweise von Ihnen zu möglichen Verstößen angewiesen. Wir garantieren Ihnen einen vertrauensvollen Umgang damit.
Hinweise geben
Wir ermuntern Sie, bei Schwierigkeiten zunächst die kooperative Problemlösung zu suchen, z. B. im Rahmen eines persönlichen Gespräches. Binden Sie gern auch die verfügbaren Beratungsstellen, z. B. rund ums Studium, Antidiskriminierung, Gute wissenschaftliche Praxis, Antikorruption oder auch die Konfliktlots:innen ein. Diese stehen Ihnen mit Rat und Tat vertrauensvoll zur Seite.
Sollte eine kooperative Problemlösung nicht möglich sein und/oder nicht wirksam werden, geben Sie uns bitte Hinweise, um Integrität, Wertschätzung, Transparenz und Gerechtigkeit zu befördern und Fehlverhalten bzw. Verstöße gegen geltende Regelungen zu verfolgen.
Sie sollten sich bei uns melden, wenn Ihnen schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche, wissenschaftsspezifische oder organisationsinterne Regeln aufgefallen sind oder diese mit hoher Wahrscheinlichkeit drohen. Hierbei kann es sich z.B. um Straftaten, wie Bestechung, Betrug, Diebstahl etc., wissenschaftliches Fehlverhalten oder wesentliche persönliche Beeinträchtigungen im Kontext des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) handeln.
Damit Hinweise auf Fehlverhalten bzw. Verstöße angemessen bearbeitet und untersucht werden können, ist es wichtig, dass diese so konkret wie möglich sind. Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die folgenden W-Fragen berücksichtigen:
- Wer hat den Verstoß begangen?
- Was ist passiert?
- Wo ist es passiert?
- Wann ist es passiert?
- Wie lässt sich der Verstoß belegen?
Bitte achten Sie als Hinweisgeber:in darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können.
Übermitteln Sie nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen davon ausgehen können, dass diese zutreffen. Niemand sollte durch falsche oder irreführende Informationen zu Unrecht verdächtigt werden. Auch dies fällt unter unser compliancekonformes Verhalten. Bewusst falsche Verdächtigungen durch Hinweisgeber:innen können zivil- bzw. strafrechtlich (§ 164 StGB) sanktioniert werden.
Sollte sich im Rahmen einer späteren Untersuchung herausstellen, dass Ihre Informationen nicht zutrafen, haben Sie in dem Fall keine negativen Folgen zu befürchten, wenn Sie bei der Abgabe der Meldung im guten Glauben an die Richtigkeit der Informationen waren und hierbei auch die notwendige Sorgfalt bei der Überprüfung Ihrer Informationen an den Tag gelegt haben.
Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie ebenfalls um Beratung zu einem möglichen Verstoß bitten.
Alle Mitglieder und Angehörigen der TU Dresden (insbesondere Beschäftigte, Studierende) sowie externe Personen können Hinweise auf Fehlverhalten bzw. Verstöße einzeln oder als Gruppe melden.
- Generell gilt, dass die Mitglieder und Angehörigen der TU Dresden die Möglichkeit haben, sich an ihre:n Vorgesetzte:n, bei Bedarf aber auch an die übergeordnete Führungsebene oder an die Hochschulleitung zu wenden.
- Darüber hinaus können Sie die thematisch zuständigen Beauftragten bzw. die aufgeführten Verantwortlichen des betroffenen Handlungsfeldes bei Hinweisen auf Fehlverhalten bzw. Verstößen kontaktieren, z. B. bei Korruption, Betrug und sonstigen Vermögensdelikten der:die Antikorruptionsbeauftragte, bei wissenschaftlichem Fehlverhalten die Ombudsperson, bei Vorkommnissen von Belästigung, Diskriminierung und Gewalt die Ansprechperson bei Belästigung, Diskriminierung und Gewalt, bei Anliegen bzgl. Lehren und Lernen die studentischen und/oder wissenschaftlichen Studiengangskoordinator:innen.
Hinweise auf Fehlverhalten bzw. Verstöße können formlos
- persönlich
- telefonisch
- schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) bzw.
- mithilfe des digitalen BKMS®-Hinweissystem der TU Dresden
gemeldet werden.
Anonyme Hinweise bitten wir vorzugsweise online über das BKMS®-Hinweissystem der TU Dresden abzugeben. Die anderen Meldekanäle stehen aber ebenfalls zur Verfügung.
Wenn Sie Hinweise geben möchten, können Sie dem:der zuständigen Bearbeiter:in oder auch über das BKMS-Hinweissystem Anhänge elektronisch übermitteln. Falls Sie einen Hinweis anonym abgeben möchten, beachten Sie bitte den folgenden Sicherheitshinweis: Dateien können versteckte personenbezogene Daten enthalten, die Ihre Anonymität gefährden. Entfernen Sie diese Daten vor dem Versenden. Allgemeine Hinweise zum Entfernen von versteckten Daten in Microsoft Office bzw. PDF-Dokumenten finden Sie auf der FAQ-Webseite der TU Dresden. Sollten Sie diese Daten nicht entfernen können oder unsicher sein, senden Sie das gedruckte Dokument an den:die zuständige Bearbeiter:in.
Umgang mit Hinweisen
Alle Informationen aus Hinweisen werden vertraulich behandelt, sofern mit den Hinweisgebenden nichts anderes vereinbart wurde.
Eingegangene Hinweise auf Fehlverhalten bzw. Verstöße werden durch die zuständigen Beauftragten bzw. Verantwortlichen sorgfältig geprüft. Nachweisbare Verstöße werden konsequent geahndet. Dabei wird der in der nachfolgenden Grafik dargestellte Ablauf eingehalten.
Ablauf zur Bearbeitung von Hinweisen
Hinweissystem
Das derzeitige BKMS®-Hinweissystem der TU Dresden steht nur noch bis zum 31. März 2026 zur Verfügung. Bis zur Einführung eines neuen digitalen Systems im Mai 2026 sind vollständig anonyme Meldungen ausschließlich auf dem Postweg möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Übergangsphase und arbeiten daran, Ihnen baldmöglichst wieder eine komfortable digitale Lösung bereitzustellen.
Interne Meldestelle am SMWK nach HinSchG
Für das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) ist eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet worden, die allen Beschäftigten des SMWK sowie der beiden Geschäftsbereiche, damit auch allen Mitgliedern der TU Dresden zur Verfügung steht. Hier können Meldungen über mutmaßliche Verstöße abgegeben werden, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes gemäß § 2 HinSchG fallen.
Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist, dass hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen können. Die Informationen über Verstöße müssen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit erlangt worden sein und mit hinreichender Sicherheit der Wahrheit entsprechen. Die hinweisgebende Person ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist.
Mit dem Ziel, den vom Gesetz vorgesehenen Schutz für hinweisgebende Personen zu flankieren, wurde zwischen dem SMWK und dem Hauptpersonalrat beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus eine Dienstvereinbarung
zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes geschlossen.
Hinweisgebende Personen haben die Möglichkeit sich elektronisch, schriftlich, mündlich oder persönlich an die Hinweisgeberstelle zu wenden. Es stehen folgende Meldekanäle zur Verfügung:
- E-Mail: Hinweisgeberstelle@SMWK.sachsen.de
- Telefonnummer: +49 351 564 63900
- Postanschrift: Hinweisgeberstelle beim SMWK | Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden
- Hausanschrift: Hinweisgeberstelle beim SMWK | Wigardstraße 17 | 01097 Dresden
Die Kommunikation mit der internen Meldestelle soll nur über die ausdrücklich benannten Kommunikationswege erfolgen, damit sichergestellt ist, dass die übersandten Informationen direkt bei der internen Meldestelle ankommen. Die Hinweisgeberstelle ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Geschäftsbetrieb des SMWK getrennt. Die Vertraulichkeit der von einer Meldung betroffenen persönlichen Daten ist ein wichtiges Anliegen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Auf die vertrauliche Behandlung der Identität legt die Meldestelle großen Wert.
Darüber hinaus steht Hinweisgebern auch die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle.