Hinweise auf Fehlverhalten
Inhaltsverzeichnis
Alle Mitglieder und Angehörige der TU Dresden pflegen einen verantwortungsbewussten und wertschätzenden Umgang miteinander. Die Einhaltung rechtlicher, wissenschaftsspezifischer und organisationsinterner Regelungen ist bei uns selbstverständlich.
Um jedoch im Falle der Nichteinhaltung Fehlverhalten bzw. Regelverstöße frühzeitig zu erkennen, diesen entgegenzuwirken und damit weitreichende Folgen zu verhindern, sind wir auch auf ernsthafte Hinweise von Ihnen zu möglichen Verstößen angewiesen. Wir garantieren Ihnen einen vertrauensvollen Umgang damit.
Hinweise geben
Wir ermuntern Sie, bei Schwierigkeiten zunächst die kooperative Problemlösung zu suchen, z. B. im Rahmen eines persönlichen Gespräches. Binden Sie gern auch die verfügbaren Beratungsstellen, z. B. rund ums Studium, Antidiskriminierung, Gute wissenschaftliche Praxis, Antikorruption oder auch die Konfliktlots:innen ein. Diese stehen Ihnen mit Rat und Tat vertrauensvoll zur Seite.
Sollte eine kooperative Problemlösung nicht möglich sein und/oder nicht wirksam werden, geben Sie uns bitte Hinweise, um Integrität, Wertschätzung, Transparenz und Gerechtigkeit zu befördern und Fehlverhalten bzw. Verstöße gegen geltende Regelungen zu verfolgen.
Sie sollten sich bei uns melden, wenn Ihnen schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche, wissenschaftsspezifische oder organisationsinterne Regeln aufgefallen sind oder diese mit hoher Wahrscheinlichkeit drohen. Hierbei kann es sich z.B. um Straftaten, wie Bestechung, Betrug, Diebstahl etc., wissenschaftliches Fehlverhalten oder wesentliche persönliche Beeinträchtigungen im Kontext des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) handeln.
Damit Hinweise auf Fehlverhalten bzw. Verstöße angemessen bearbeitet und untersucht werden können, ist es wichtig, dass diese so konkret wie möglich sind. Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die folgenden W-Fragen berücksichtigen:
- Wer hat den Verstoß begangen?
- Was ist passiert?
- Wo ist es passiert?
- Wann ist es passiert?
- Wie lässt sich der Verstoß belegen?
Bitte achten Sie als Hinweisgeber:in darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können.
Übermitteln Sie nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen davon ausgehen können, dass diese zutreffen. Niemand sollte durch falsche oder irreführende Informationen zu Unrecht verdächtigt werden. Auch dies fällt unter unser compliancekonformes Verhalten. Bewusst falsche Verdächtigungen durch Hinweisgeber:innen können zivil- bzw. strafrechtlich (§ 164 StGB) sanktioniert werden.
Sollte sich im Rahmen einer späteren Untersuchung herausstellen, dass Ihre Informationen nicht zutrafen, haben Sie in dem Fall keine negativen Folgen zu befürchten, wenn Sie bei der Abgabe der Meldung im guten Glauben an die Richtigkeit der Informationen waren und hierbei auch die notwendige Sorgfalt bei der Überprüfung Ihrer Informationen an den Tag gelegt haben.
Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie ebenfalls um Beratung zu einem möglichen Verstoß bitten.
Alle Mitglieder und Angehörigen der TU Dresden (insbesondere Beschäftigte, Studierende) sowie externe Personen können Hinweise auf Fehlverhalten bzw. Verstöße einzeln oder als Gruppe melden.
- Generell gilt, dass die Mitglieder und Angehörigen der TU Dresden die Möglichkeit haben, sich an ihre:n Vorgesetzte:n, bei Bedarf aber auch an die übergeordnete Führungsebene oder an die Hochschulleitung zu wenden.
- Darüber hinaus können Sie die thematisch zuständigen Beauftragten bzw. die aufgeführten Verantwortlichen des betroffenen Handlungsfeldes bei Hinweisen auf Fehlverhalten bzw. Verstößen kontaktieren, z. B. bei Korruptions- und Vermögensdelikten der:die Antikorruptionsbeauftragte, bei wissenschaftlichem Fehlverhalten die Ombudsperson, bei Vorkommnissen von Belästigung, Diskriminierung und Gewalt die Ansprechperson bei Belästigung, Diskriminierung und Gewalt, bei Anliegen bzgl. Lehren und Lernen die studentischen und/oder wissenschaftlichen Studiengangskoordinator:innen.
Hinweise auf Fehlverhalten bzw. Verstöße können formlos
- persönlich
- telefonisch
- schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) bzw.
- mithilfe des digitalen BKMS®-Hinweissystem der TU Dresden
gemeldet werden.
Anonyme Hinweise bitten wir vorzugsweise online über das BKMS®-Hinweissystem der TU Dresden abzugeben. Die anderen Meldekanäle stehen aber ebenfalls zur Verfügung.
Wenn Sie Hinweise geben möchten, können Sie dem:der zuständigen Bearbeiter:in oder auch über das BKMS-Hinweissystem Anhänge elektronisch übermitteln. Falls Sie einen Hinweis anonym abgeben möchten, beachten Sie bitte den folgenden Sicherheitshinweis: Dateien können versteckte personenbezogene Daten enthalten, die Ihre Anonymität gefährden. Entfernen Sie diese Daten vor dem Versenden. Allgemeine Hinweise zum Entfernen von versteckten Daten in Microsoft Office bzw. PDF-Dokumenten finden Sie auf der FAQ-Webseite der TU Dresden. Sollten Sie diese Daten nicht entfernen können oder unsicher sein, senden Sie das gedruckte Dokument an den:die zuständige Bearbeiter:in.
Umgang mit Hinweisen
Alle Informationen aus Hinweisen werden vertraulich behandelt, sofern mit den Hinweisgebenden nichts anderes vereinbart wurde.
Eingegangene Hinweise auf Fehlverhalten bzw. Verstöße werden durch die zuständigen Beauftragten bzw. Verantwortlichen sorgfältig geprüft. Nachweisbare Verstöße werden konsequent geahndet. Dabei wird der in der nachfolgenden Grafik dargestellte Ablauf eingehalten.
Hinweissystem
Über das digitale BKMS®-Hinweissystem der TU Dresden können Sie Regel- oder Gesetzesverstöße anzeigen und zusätzlich eine Beratung in unklaren Sachverhaltslagen erhalten. Aktuell können Hinweise zu folgenden Themenfeldern abgegeben werden:
- Korruption/Bestechung und Vermögensdelikte
- wissenschaftliches Fehlverhalten
- Belästigung, Diskriminierung und Gewalt
- weitere wesentliche Verletzungen von Rechtsvorschriften und sonstiges strafbares Verhalten
Hinweise zur Compliance in Studium und Lehre können über die im jeweiligen Handlungsfeld beschriebenen Wege (für Lehren und Lernen sowie für Prüfen) abgegeben werden.
Sie können das Hinweissystem auch anonym nutzen. Anders als bei herkömmlichen Meldewegen besteht über das BKMS®-Hinweissystem die Möglichkeit eines anonymisierten Dialogs zwischen dem:r Hinweisgeber:in und dem:der zuständigen Fallbearbeiter:in, um den Sachverhalt näher aufzuklären und auf Relevanz bzw. auf die Möglichkeit eines Regelverstoßes hin zu prüfen.
Um diese Funktion des anonymisierten Dialogs nutzen zu können, müssen Sie einen geschützten Postkasten einrichten. Über diesen Postkasten kann der:die (anonyme) Hinweisgeber:in dann Rückmeldungen, Antworten auf Fragen sowie Informationen über den Fortgang der Bearbeitung des Hinweises erhalten. Zudem können im Hinweissystem auch Dateien hochgeladen werden, um den Sachverhalt weiter zu verifizieren.
Damit wahrt das System durchgängig die Anonymität der Hinweisgebenden. Im Verlauf der Fallbearbeitung besteht jedoch für die Hinweisgebenden jederzeit die Möglichkeit, seine:ihre Identität nachträglich, z. B. nach einem Prozess der Vertrauensbildung, offenzulegen.
Zugang zur eigenständigen Online-Plattform erhalten Sie über den Link zum BKMS®-Hinweissystem der TU Dresden. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Ablauf des Meldeprozesses.
Bei der Abgabe bzw. für den Umgang mit Meldungen gilt die Datenschutzerklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten.