Beschwerdeverfahren bei Vorkommnissen von Belästigung, Diskriminierung und Gewalt
Die Beschwerdestelle ist zuständig für offizielle Beschwerdeverfahren. Es ist ihre Aufgabe, Beschwerden neutral zu prüfen und darauf basierend den Vorgesetzten bzw. der Hochschulleitung Maßnahmen und Sanktionen zum Schutz vor (der Wiederholung von) Diskriminierung, Belästigung und Gewalt vorzuschlagen. Die Beschwerdestelle bei Vorkommnissen von Belästigung, Diskriminierung und Gewalt ist damit ein unterstützendes Element im Compliance Management System der TU Dresden.
Vorm Einreichen einer offiziellen Beschwerde sollten sich Betroffene angemessen hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten des Umgangs beraten lassen. Einen Überblick über Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier. Beratende können im Beschwerdeprozess begleiten.
Eine Beschwerde kann von Beschäftigten und Studierenden der TU Dresden postalisch, per E-Mail oder mündlich vor Ort erfolgen. Die beschwerdeführende Person wird daraufhin über das Beschwerdeverfahren, ihre zugehörigen Rechte und ggf. über weitere Beratungsmöglichkeiten informiert.
Die Beschwerdestelle agiert prinzipiell unter der Prämisse der Verschwiegenheit, die nur im für ein Beschwerdeverfahren nötiges Maß aufgehoben wird.
Die Beschwerdestelle prüft die Beschwerde schließlich multiperspektivisch durch die Anhörung aller Beteiligten, Sichtung vorliegender Beweise sowie durch Recherche und Austausch mit Expert:innen. Die daraus resultierende Bewertung der Beschwerde wird der beschwerdeführenden Person mitgeteilt. Es wird sichergestellt, dass die beschwerdeführende Person keine Nachteile aufgrund der Beschwerde erfährt.
Hinweise auf belästigendes, diskriminierendes oder gewaltvolles Verhalten können auch ohne Angabe des Namens mithilfe des digitalen BKMS®-Hinweissystem der TUD gemeldet werden. Inwiefern ein multiperspektivisches, faires Beschwerdeverfahren hierfür eingeleitet werden kann, muss fallspezifisch geprüft werden.
Sofern aufgrund der dargelegten Vorkommnisse arbeits-/disziplinarrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen können, wird die Beschwerde an das Dezernat Personal übergeben. In dem Fall, dass Maßnahmen gegen Studierende erwogen werden müssen, übergibt die Beschwerdestelle die Beschwerde den zur Umsetzung von Sanktionen bei Studierenden zuständigen Stellen.
Noch vor der Übermittlung einer offiziellen Beschwerde können Sie können sich, auch anonym, an die Beschwerdestelle wenden, um sich hinsichtlich eines passenden Vorgehens beraten zu lassen. Dies kann das Weiterverweisen an adäquate Beratungsstellen sein, oder das Beschreiten eines offiziellen Beschwerdeverfahrens.
Hier finden Sie Hinweise zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen (PDF-Datei)bezüglich des Beschwerdeverfahrens.
Wichtig: Sollten Sie Unterstützung im Beschwerdeverfahren auf Grund sprachlicher oder anderer Barrieren benötigen, scheuen Sie sich nicht, uns diese rückzumelden.
Beschwerdestelle bei Belästigung, Diskriminierung und Gewalt
NameAnja Wiede
Ansprechperson
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
M13 Mensa und TUD, Raum 6-234 Mommenstraße 13
01062 Dresden
Der Zugang erfolgt am besten über den Gunther-Landgraf-Bau.Der Zugang zu meinem Büro ist leider nicht barrierearm möglich. Geben Sie mir gern Bescheid für etwaige Bedarfe.