Prüfung der sächsischen Regionalpläne im Hinblick auf die Konkretisierung naturschutzspezifischer Ziele und Grundsätze des LEP 2013
Auftraggeber:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Laufzeit:
08/2024 – 02/2025
Projektteam:
TU Dresden (Prof. Dr. C. Schmidt, Professur für Landschaftsplanung)
Projektbeschreibung
Vor dem Hintergrund, dass der Landesentwicklungsplan voraussichtlich in der nächsten Legislaturperiode fortgeschrieben werden soll und dafür wiederum Grundlagen und Inhalte des Landschaftsprogrammes zu aktualisieren bzw. neu zu erarbeiten sind, soll mit dem ausgeschriebenen Vorhaben eine solche Auswertung der Regionalpläne vorgenommen werden.
Der Landesentwicklungsplan (LEP) übernimmt in Sachsen nach § 6 Abs. 4 SächsNatSchG zugleich die Funktion des Landschaftsprogramms im Sinne von § 10 Abs. 1 BNatSchG. Dabei sind die Grundlagen und Inhalte der Landschaftsplanung als Fachbeitrag zusammenhängend darzustellen (§ 6 Abs. 1 SächsNatSchG). Der LEP 2013 hat diejenigen Inhalte des Landschaftsprogramms, die in formaler Hinsicht geeignet waren, nach Abwägung mit anderen Raumnutzungsansprüchen als Ziele und Grundsätze der Raumordnung aufgenommen zu werden, in den verbindlichen Teil (Festlegungsteil) des LEP integriert. Darüberhinausgehende, rein fachplanerische Inhalte (sog. „überschießende Inhalte“) wurden in Anhang 1 des LEP „Fachplanerische Inhalte des Landschaftsprogramms“ zusammenfassend dargestellt. Das heißt, gemäß § 6 Abs. 2 SächsNatSchG umfasst das Landschaftsprogramm in Sachsen nicht nur Anhang 1 des LEP, sondern ebenso die naturschutzfachlich relevanten Ziele und Grundsätze im Festlegungsteil des LEP. Darunter gibt es zahlreiche Ziele und Grundsätze, die Instrumente zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festlegen und diesbezügliche Planungsaufträge an die Regionalen Planungsverbände geben.
Daher sollen die vier aktuellen Gesamtfortschreibungen der Regionalpläne untersucht werden, und zwar:
- der Regionalplan Leipzig-Westsachsen (genehmigt 2021),
- der Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge (genehmigt 2020),
- der Regional Chemnitz (mit dem Entwurf von 2023) sowie
- der Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien (genehmigt 2023).
Naturschutzspezifische Instrumente, die dabei vergleichend gegenübergestellt werden müssen, gibt es folgende:
- Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Arten- und Biotopschutz (gemäß Z 4.1.1.16 LEP 2013),
- Regionale Grünzüge und Grünzäsuren (gemäß Z 2.2.1.8/ Z 1.5.4 LEP 2013),
- Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen gemäß (Z 4.1.2.7 LEP 2013),
- Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Kulturlandschaftsschutz gemäß (G 4.1.1.13 LEP 2013),
- Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft zur Verbesserung der Gewässerökologie (gemäß Z 4.1.2.3 LEP 2013),
- Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz (gemäß Z 4.1.2.9 LEP 2013),
- Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie der Frisch- und Kaltluftbahnen (gemäß Z 4.1.4.1 LEP 2013),
- Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldschutz (gemäß Z 4.2.2.2 LEP 2013) sowie
- Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung (gemäß Z 4.2.2.1 LEP 2013).
Zur Beurteilung steht aus Gründen des Klimaschutzes außerdem, welche Gebietsausweisungen indirekt die Funktion von Landschaftsräumen als Kohlenstoffsenken stärken.
Zunächst benötigt es eine Aufbereitung zu den Rechtsgrundlagen, dem Fachdiskurs und der Handhabung der Planungsinstrumente in anderen Bundesländern. Schließlich wird die sächsische Handhabung für jedes Instrument und jede Region genau beschrieben. Dabei interessiert die räumliche Verteilung sowie prozentuale Ausdehnung der Instrumente, die Verbindlichkeit der Instrumente (Ziel, Grundsatz oder Hinweis), die Stringenz und Detailliertheit der textlichen Ausführungen, die Systematik der Ausweisungskriterien samt Begründung sowie die Aktualität und Qualität der verwendeten Quellen. Am Ende steht die Frage: Welche Schlüsse lassen sich auf die Vorgaben des LEP ziehen und welche Plankategorien/Instrumente sind kritisch zu hinterfragen?
Ziele des Forschungsvorhabens:
Ziel des Vorhabens ist eine zusammenfassende Untersuchung zur Umsetzung der Vorgaben des Landesentwicklungsplanes (LEP) Sachsen von 2013 in den Regionalplänen bezüglich der Ausführung wichtiger naturschutzfachlicher Aufträge. Wie diese Planungsaufträge seit Inkrafttreten des LEP 2013 in den vier Regionen Sachsens umgesetzt wurden, ist bislang keinem Monitoring unterzogen worden. Sind die Ausweisungen zu naturschutzspezifischen Belangen und in den Sächsischen Regionalplänen nachvollziehbar, detailliert und vollumfänglich – auch im bundesweiten Vergleich?
Projektmitarbeiter:
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
NameHerr Tom Leukefeld M. Sc.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).