Umweltprüfung des Raumordnungsplans Wind der Region Chemnitz
Auftraggeber:
Planungsverband Region Chemnitz
Laufzeit:
03/2024 – 03/2025
Projektteam:
- Technische Universität Dresden (Prof. Dr. C. Schmidt)
Projektbeschreibung:
Die gesetzlichen Neuregelungen von 2022 und 2023 zur Gewährleistung der Energiesicherheit und Erreichung der Klimaschutzziele haben nicht nur umfangreiche Änderungen in der Planung von Windenergieanlagen (WEA), sondern auch in der dafür durchzuführenden Strategischen Umweltprüfung zur Folge. So wird z. B. durch § 6 WindBG geregelt (beschlossen am 3.März 2023), dass bei Windenergieanlagen „die in einem für sie vorgesehen Gebiet liegen, für das eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde, von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes abzusehen“ ist. D. h., auf der Genehmigungs- und Zulassungsebene werden maßgebliche umweltbezogene Prüfungen auf der Basis der EU-Notfallverordnung außer Kraft gesetzt, sofern auf der übergeordneten Regionalplanungsebene eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde. Umso höher ist zwangsläufig die Verantwortung, die auf der strategischen Umweltprüfung auf der übergeordneten regionalplanerischen Ebene liegt.
Schon allein deshalb kann die für die anstehende Aufstellung des Raumordnungsplans Wind als sachlicher Teilregionalplan für die Region Chemnitz gemäß § 8 Abs. 1 ROG i. V. m. § 2 Abs. 2 SächsLPlG durchzuführende strategische Umweltprüfung nicht nach derselben Methodik erfolgen, wie sie für den geltenden Regionalplan durchgeführt wurde. Hinzu kommt, dass mit der Änderung des § 249 BauGB im Jahr 2022 der Planvorbehalt abgeschafft wurde. Von der abschließenden Planung wurde damit zu einer Positivplanung übergegangen, die nicht mehr flächendeckend erfolgt sein muss und auch nicht mehr zwischen harten und weichen Tabuzonen zu unterscheiden hat. Damit verändert sich nicht nur die komplette Planungsmethodik zur Festlegung von Windenergiegebieten, sondern zwangsläufig auch die Methodik der begleitenden Umweltprüfung. Deren Entwicklung ist Teil des Forschungsprojektes.
Beizubehalten ist indes, dass sich der Umweltbericht an die Gliederung der Anlage 1 des ROG zu orientieren hat und auch die Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete umfassen sollte.
Der Beschluss zur Aufstellung des Raumordnungsplans Wind als sachlicher Teilregionalplan wurde am 20. Juni 2023 durch den Planungsverband Region Chemnitz gefasst. Die Umweltprüfung inkl. der FFH-VP wird von der TU Dresden durchgeführt. Bei dieser werden schwerpunktmäßig die planerische Steuerung der Windenergienutzung, aber ergänzend dazu ggf. auch andere Ziele und Grundsätze im Mittelpunkt stehen.
Ziele des Forschungsvorhabens:
- Ermittlung von voraussichtlich erheblichen Auswirkungen bei Durchführung des Regionalplanes auf die Umwelt bzw. der in § 8 ROG vorgegebenen Schutzgüter sowie deren Beschreibung und Bewertung
- Schwerpunktmäßig planerische Steuerung der Windenergienutzung, Ermittlung des hierfür notwendigen Flächenbeitragswert für die Region Chemnitz unter Berücksichtigung von u. a. Höhenbegrenzungen und Rotor-Out-Planung
- Regional angepasste Auswahl an windenergiesensiblen Vogel- und fledermausarten sowie ggf. weiteren prüfrelevanten Arten sowie Festlegung derer Nah- und Prüfbereiche mit anschließender GIS-basierter Ermittlung von Dichtezentren aller betrachteter Arten
- flächendeckende Bewertung der Bedeutung und Empfindlichkeit von LSG-Flächen der Region gegenüber Windenergieanlagen mit dem Ziel einer Zonierung und einer Abgrenzung von Teilgebieten (oder kompletten LSGs), in denen die landschaftsästhetische Raumempfindlichkeit gegenüber WEA als sehr hoch und ein Neubau von Windenergieanlagen mit dem Schutzzweck des Schutzgebietes dementsprechend unvereinbar bewertet wird
Projektmitarbeiterinnen:
wissenschaftliche Mitarbeiterin
NameMs Amrei Zürn M. Sc.
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Research assistant; Erasmus department coordinator
NameMs Dr.-Ing. Kathrin Seidler
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Ms Dipl.-Ing. Kristin Preißler
freie Mitarbeiterin
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