Promovieren und Habilitieren
Die Promotion wird in Deutschland allgemein als ein individuelles Forschungsprojekt angesehen. Sie müssen zunächst einen Professor finden, der an Ihrem Forschungsthema interessiert ist und Ihre Promotion betreut. Um den Doktorgrad von der TU Dresden verliehen zu bekommen, müssen Sie in jedem Fall offiziell von der jeweiligen Fakultät als Doktorandin oder Doktorand angenommen, d.h. durch den Promotionsausschuss bestätigt worden sein.
Mit der Habilitation wird im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt.
Promotion und Habilitation
Die Fakultät Bauingenieurwesen verleiht für die Technische Universität Dresden auf Grund eines Promotionsverfahrens den akademischen Grad Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.).
Die Promotion dient dem Nachweis sowohl der besonderen Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit als auch dem Nachweis einer über das allgemeine Studienziel hinausgehende wissenschaftliche Bildung auf dem Wissenschaftsgebiet des Bauingenieurwesens.
Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der besonderen Befähigung zur Forschung und zur eigenständigen Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet (Lehrbefähigung). Mit der Habilitation wird die Lehrbefugnis zuerkannt.
Aufgrund der erfolgreichen Habilitation wird dem Bewerber der akademische Grad eines habilitierten Doktors der Fakultät Bauingenieurwesen verliehen. Der Doktorgrad wird um den Zusatz „habil.“ ergänzt.