Promotion an der Fakultät Bauingenieurwesen
Wir freuen uns, dass Sie an der Fakultät Bauingenieurwesen promovieren möchten. Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Vorhaben.
Inhaltsverzeichnis
- Achtung!! Erlass einer neuen Promotionsordnung
- 1. Zulassungsvoraussetzungen (Promotions- und Studienordnung)
- 2. Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Zulassung)
- 3. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
- 4. Immatrikulation ins Promotionsstudium
- 5. Zusatzleistungen
- 6. Eröffnung des Promotionsverfahrens
- 7. Kumulative Dissertationen
- 8. Führungszeugnis
- 9. Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Achtung!! Erlass einer neuen Promotionsordnung
Bitte beachten Sie, dass unsere Fakultät am 19.12.2024 eine neue Promotionsordnung erlassen hat, die am 13.03.2025 in Kraft getreten ist.
Alle zukünftigen und bereits zugelassenen Promotionsverfahren werden gemäß der neuen Ordnung durchgeführt. Alle Promovierenden, die nach der alten Promotionsordnung als Doktorand:in angenommen wurden, werden auch weiterhin an unserer Fakultät als angenommene:r Doktorand:in geführt.
Lediglich die bereits eröffneten Promotionsverfahren werden nach der alten Ordnung zu Ende geführt.
Von allen Promovierenden, die angenommen sind, aber deren Promotionsverfahren noch nicht eröffnet wurde, sind folgende Neuerungen besonders zu beachten:
Sollten Sie innerhalb von 6 Monaten ab amtlicher Bekanntmachung der neuen Promotionsordnung einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens beim Promotionsamt vorlegen, so können Sie zusätzlich beantragen, dass Ihr Verfahren nach der alten Ordnung durchgeführt wird. Über die Eröffnung sowie die anzuwendende Promotionsordnung entscheidet der Promotionsausschuss.
In allen anderen Fällen gilt für Ihr Verfahren die neue Promotionsordnung. Beachten Sie dabei bitte insbesondere folgende Neuerungen:
• Die aktuelle Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen gilt für alle Mitglieder und Angehörige der TU Dresden und ist somit auch für Sie als Promovierende:n bindend. Sie sind nunmehr verpflichtet, mindestens eine Schulung in digitaler Form oder als Präsenzveranstaltung zum Thema gute wissenschaftliche Praxis zu absolvieren. Genaue Festlegungen dazu finden Sie in unserer neuen Promotionsordnung. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ist die Teilnahme an einer solchen Schulung nachzuweisen. Schulungen werden zum Beispiel von der Graduiertenakademie angeboten.
1. Zulassungsvoraussetzungen (Promotions- und Studienordnung)
Die Anforderungen der Fakultät Bauingenieurwesen an die Bewerber/innen für eine Promotion sind in § 7 der Promotionsordnung vom 19.12.2024 formuliert. Die Zulassung zur Promotion setzt grundsätzlich voraus:
- einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang mit einer Gesamtnote von mindestens „gut“ und der entsprechenden Abschlussarbeit mindestens mit der Note „gut“, oder
- einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem ingenieurbauspezifischen oder mathematischen, naturwissenschaftlichen bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang mit einer Gesamtnote von mindestens „gut“ und der entsprechenden Abschlussarbeit mindestens mit der Note „gut“ sowie eine nach § 7 bestandenen Eignungsfeststellung.
Zudem benötigen Sie eine/n Hochschullehrer/in / Young Investigator der Fakultät Bauingenieurwesen, der/die sich bereit erklärt, die wissenschaftliche Betreuung Ihrer Promotion zu übernehmen, was in der Betreuungsvereinbarung festgeschrieben wird.
2. Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Zulassung)
Die Zulassung zur Promotion erfolgt auf Antrag an den Promotionsausschuss der Fakultät gemäß § 9 der Promotionsordnung vom 19.12.2024. Dabei prüft der Promotionsausschuss, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Gültige Ordnungen und Gremien:
- Promotionsordnung (19.12.2024)
- Rahmenordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an der Technischen Universität Dresden (2022)
- Promotionsausschuss
Die Beantragung der Annahme als Doktorand/in erfolgt ab sofort über das Online-System Promovendus.
Promovendus ist jederzeit über Internet erreichbar. Um sich in Promovendus einloggen zu können, benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto.
Mitarbeiter/innen oder immatrikulierte Studierende erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre/n betreuende/n Hochschulprofessor/in, die/der Ihr Promotions- bzw. Forschungsvorhaben betreuen wird bzw. betreut, ein sogenanntes ZIH-Gast Login beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Webseite des Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) der TU Dresden. Ihre zentrale Ansprechpartner/innen für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto kontaktieren Sie über das Service Desk der TU Dresden.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Annahme als Doktorand/in erstellt, welches Sie an der Fakultät Bauingenieurwesen einreichen müssen:
Postalisch: Technische Universität Dresden
Fakultät Bauingenieurwesen
Dekanat / Promotionsangelegenheiten
01062 Dresden
oder persönlich bei

Sekretariat
NameFrau Kathleen Rehfeld
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Notwendige Dokumente zum Antrag
Bitte beachten Sie, dass Sie entsprechend §9 Abs. 2 der Promotionsordnung weitere Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in einreichen müssen.
Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen ausdrücklich die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie der TU Dresden, die als zentrale Anlaufstelle für alle Doktorand/innen und Postdoktorand/innen für Fragen rund um die Promotions- und Postdoc-Phase zur Verfügung steht, Qualifizierungsmöglichkeiten sowie Förderprogramme für Promovierende und Postdocs (z.B. Reisekostenzuschüsse und Überbrückungsstipendien) anbietet und Gelegenheit zu interdisziplinärem Austausch und Vernetzung gibt.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://tu-dresden.de/ga
3. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
Für die Annahme als Doktorand/in benötigen Sie amtlich beglaubigte Kopien und ggf. amtlich beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulzeugnisse sowie amtlich beglaubigte Fächerübersichten mit Noten. Hinweise zu Beglaubigungen von Urkunden, die nicht von der TU Dresden ausgestellt wurden, finden Sie auf der Website der Beglaubigungsstelle der TU Dresden.
Sollten Sie einen Studienabschluss im Ausland erworben haben oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, so werden Ihre Unterlagen nach Beantragung der Annahme als Doktorand/in von der Fakultät Bauingenieurwesen zur Äquivalenzprüfung an das Akademische Auslandsamt geschickt. Die Online Datenbank www.anabin.de ermöglicht Ihnen, sich vorab über die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses zu informieren.
4. Immatrikulation ins Promotionsstudium
Ein/e Bewerber/in kann nur dann als Promotionsstudierende an der Fakultät Bauingenieurwesen immatrikuliert werden, wenn er/sie als Doktorand/in durch den Promotionsausschuss in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen wurde. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes.
Die Immatrikulation ist freiwillig. Die Immatrikulationsordnung der TU Dresden finden Sie hier.
Um einen Antrag auf Immatrikulation zum Promotionsstudium zu stellen, nutzen Sie bitte folgende Webseite des Immatrikulationsamtes.
5. Zusatzleistungen
Die Aufnahme in die Doktorandenliste kann mit der Erteilung von Auflagen zur Absolvierung von Zusatzprüfungen verbunden werden. Diese werden vom Promotionsausschuss festgelegt und den Promovierenden mit dem Zulassungsbescheid zur Annahme als Doktorand/in mitgeteilt. In diesem Fall hat der/die Doktorand/in diese Zusatzleistungen bis zur Eröffnung des Promotionsverfahrens gemäß § 10 (3) der Promotionsordnung vom 19.12.2024 zu erbringen.
6. Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt über das Online-System Promovendus.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Eröffnung des Promotionsverfahrens erstellt, welches Sie an der Fakultät Bauingenieurwesen einreichen müssen.
Postalisch: Technische Universität Dresden
Fakultät Bauingenieurwesen
Dekanat / Promotionsangelegenheiten
01062 Dresden
oder persönlich bei
Frau Rehfeld
George-Bähr-Str. 1, Zimmer E05
01069 Dresden
Telefon: 0351 463 34279
E-Mail:
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem weitere Dokumente nach §10 Abs. 1 der Promotionsordnung zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens einreichen müssen.
Sowohl die Dissertation als auch die Verteidigung der Dissertation kann in deutscher oder in englischer Sprache verfasst bzw. durchgeführt werden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung vom 19.12.2024.
7. Kumulative Dissertationen
Bei den kumulativen Dissertationen , nach § 11, Abs. 3 der Promotionsordung, müssen mindestens drei Fachartikel im Web of Science aufgelistet und mindestens zwei davon in englischer Sprache verfasst worden sein (Beschluss des Fakultätsrats vom 25.11.2020).
8. Führungszeugnis
Für die Beantragung der Annahme als Doktorand/in sowie der Eröffnung des Promotionsverfahrens benötigen Sie jeweils einen schriftlichen Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist. Das Führungszeugnis ist ca. 3 Monate gültig und kann am Tag des Einreichens der Unterlagen für die Aufnahme als Doktorand/in oder für die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt werden. Bei Beantragung des Führungszeugnisses (z. B. beim Meldeamt, Theaterstraße 11, 01067 Dresden) muss folgende Adresse angegeben werden:
Technische Universität Dresden
Fakultät Bauingenieurwesen
Dekanat/Promotionsangelegenheiten
01062 Dresden
9. Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Die bisher abgelegten Promotionen können im Promotionsarchiv eingesehen werden.
Die Registrierung für das Alumni Netzwerk speziell für Nachwuchswissenschaftler/innen kann jederzeit im Online-System Promovendus erfolgen. Sofern Sie kein gültiges ZIH-Benutzerkonto mehr besitzen, nutzen Sie bitte den Alumni-Bogen. Die Registrierung ist selbstverständlich freiwillig.
Alumninetzwerk der TU Dresden
Des Weiteren möchten wir Sie auf das allgemeine Alumninetzwerk der TU Dresden hinweisen.