Promotion an der Fakultät Bauingenieurwesen
Wir freuen uns, dass Sie an der Fakultät Bauingenieurwesen promovieren möchten. Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Vorhaben.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Zulassungsvoraussetzungen (Promotions- und Studienordnung)
- 2. Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Zulassung)
- 3. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
- 4. Immatrikulation ins Promotionsstudium
- 5. Zusatzleistungen
- 6. Eröffnung des Promotionsverfahrens
- 7. Kumulative Dissertationen
- 8. Führungszeugnis
- 9. Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
1. Zulassungsvoraussetzungen (Promotions- und Studienordnung)
Die Anforderungen der Fakultät Bauingenieurwesen an die Bewerber/innen für eine Promotion sind in § 6 der Promotionsordnung vom 19.12.2015 formuliert. Die Zulassung zur Promotion setzt grundsätzlich voraus:
- einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang mit einer Gesamtnote von mindestens „gut“ und der entsprechenden Abschlussarbeit mindestens mit der Note „gut“, oder
- einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem ingenieurbauspezifischen oder mathematischen, naturwissenschaftlichen bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang mit einer Gesamtnote von mindestens „gut“ und der entsprechenden Abschlussarbeit mindestens mit der Note „gut“ sowie eine nach § 7 bestandenen Eignungsfeststellung.
Zudem benötigen Sie eine/n Hochschullehrer/in / Young Investigator der Fakultät Bauingenieurwesen, der/die sich bereit erklärt, die wissenschaftliche Betreuung Ihrer Promotion zu übernehmen.
2. Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Zulassung)
Die Zulassung zur Promotion erfolgt auf Antrag an den Promotionsausschuss der Fakultät gemäß § 8 der Promotionsordnung vom 19.12.2015. Dabei prüft der Promotionsausschuss, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Gültige Ordnungen und Gremien:
- Promotionsordnung (19.12.2015 einschl. Änderungssatzung vom 16.07.2020)
- Rahmenordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an der Technischen Universität Dresden (2022)
- Promotionsausschuss
Die Beantragung der Annahme als Doktorand/in erfolgt ab sofort über das Online-System Promovendus.
Promovendus ist jederzeit über Internet erreichbar. Um sich in Promovendus einloggen zu können, benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto.
Mitarbeiter/innen oder immatrikulierte Studierende erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre/n betreuende/n Hochschulprofessor/in, die/der Ihr Promotions- bzw. Forschungsvorhaben betreuen wird bzw. betreut, ein sogenanntes ZIH-Gast Login beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Webseite des Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) der TU Dresden. Ihre zentrale Ansprechpartner/innen für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto kontaktieren Sie über das Service Desk der TU Dresden.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Annahme als Doktorand/in erstellt, welches Sie an der Fakultät Bauingenieurwesen einreichen müssen:
Postalisch: Technische Universität Dresden
Fakultät Bauingenieurwesen
Dekanat / Promotionsangelegenheiten
01062 Dresden
oder persönlich bei
Frau Rehfeld
August-Bebel-Straße 30, Zimmer 03-034
01219 Dresden
Telefon: 0351 463 34279
E-Mail:
Notwendige Dokumente zum Antrag
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in einreichen müssen:
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung in Deutsch oder Englisch der zulassungsrelevanten Hochschulabschlussurkunde
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung des Zeugnisses und der Fächerübersichten mit Noten des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch aller weiteren Hochschulabschlussurkunden und –zeugnisse mit Fächerübersicht
- Einfache Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (i.d.R. Abitur)
- Aktueller Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang und Unterschrift einschließlich urkundlicher Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina in amtlich beglaubigter Form
- Kopie der Betreuungsvereinbarung mit Unterschrift des/der fachlich zuständigen und verantwortlichen Hochschullehrers/-in der Fakultät inklusive Unterschrift des/der Fachhochschullehrers/-in bei kooperativen Verfahren
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist
Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen ausdrücklich die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie der TU Dresden, die als zentrale Anlaufstelle für alle Doktorand/innen und Postdoktorand/innen für Fragen rund um die Promotions- und Postdoc-Phase zur Verfügung steht, Qualifizierungsmöglichkeiten sowie Förderprogramme für Promovierende und Postdocs (z.B. Reisekostenzuschüsse und Überbrückungsstipendien) anbietet und Gelegenheit zu interdisziplinärem Austausch und Vernetzung gibt.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://tu-dresden.de/ga
3. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
Für die Annahme als Doktorand/in benötigen Sie amtlich beglaubigte Kopien und ggf. amtlich beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulzeugnisse sowie amtlich beglaubigte Fächerübersichten mit Noten. Hinweise zu Beglaubigungen von Urkunden, die nicht von der TU Dresden ausgestellt wurden, finden Sie auf der Website der Beglaubigungsstelle der TU Dresden.
Sollten Sie einen Studienabschluss im Ausland erworben haben oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, so werden Ihre Unterlagen nach Beantragung der Annahme als Doktorand/in von der Fakultät Bauingenieurwesen zur Äquivalenzprüfung an das Akademische Auslandsamt geschickt. Die Online Datenbank www.anabin.de ermöglicht Ihnen, sich vorab über die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses zu informieren.
4. Immatrikulation ins Promotionsstudium
Ein/e Bewerber/in kann nur dann als Promotionsstudierende an der Fakultät Bauingenieurwesen immatrikuliert werden, wenn er/sie als Doktorand/in durch den Promotionsausschuss in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen wurde. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes.
Die Immatrikulation ist freiwillig. Die Immatrikulationsordnung der TU Dresden finden Sie hier.
Um einen Antrag auf Immatrikulation zum Promotionsstudium zu stellen, nutzen Sie bitte folgende Webseite des Immatrikulationsamtes.
5. Zusatzleistungen
Die Aufnahme in die Doktorandenliste kann mit der Erteilung von Auflagen zur Absolvierung von Zusatzprüfungen verbunden werden. Diese werden vom Promotionsausschuss festgelegt und den Promovierenden mit dem Zulassungsbescheid zur Annahme als Doktorand/in mitgeteilt. In diesem Fall hat der/die Doktorand/in diese Zusatzleistungen bis zur Eröffnung des Promotionsverfahrens gemäß § 9 (3) der Promotionsordnung vom 19.12.2015 zu erbringen.
6. Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt über das Online-System Promovendus.
Um sich in Promovendus einloggen zu können benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Eröffnung des Promotionsverfahrens erstellt, welches Sie an der Fakultät Bauingenieurwesen einreichen müssen.
Postalisch: Technische Universität Dresden
Fakultät Bauingenieurwesen
Dekanat / Promotionsangelegenheiten
01062 Dresden
oder persönlich bei
Frau Rehfeld
August-Bebel-Straße 30, Zimmer 03-034
01219 Dresden
Telefon: 0351 463 34279
E-Mail:
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens einreichen müssen:
- 7 gebundene Exemplare der Dissertation, in deutscher oder englischer Sprache sowie in elektronischer Form
- 7 Exemplare einer Kurzfassung in deutscher und englischer Sprache sowie in elektronischer Form
- Aktueller, tabellarischer Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang und Unterschrift
- Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen
- Nachweis über die Erfüllung der bei Annahme als Doktorand/in gegebenenfalls gemachten Auflagen
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist
- schriftliche Erklärungen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens (siehe Anlage zur Promotionsordnung)
Sowohl die Dissertation als auch die Verteidigung der Dissertation kann in deutscher oder in englischer Sprache verfasst bzw. durchgeführt werden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung vom 19.12.2015.
7. Kumulative Dissertationen
Bei den kumulativen Dissertationen müssen mindestens drei Fachartikel im Web of Science aufgelistet und mindestens zwei davon in englischer Sprache verfasst worden sein (Beschluss des Fakultätsrats vom 25.11.2020).
8. Führungszeugnis
Für die Beantragung der Annahme als Doktorand/in sowie der Eröffnung des Promotionsverfahrens benötigen Sie jeweils einen schriftlichen Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist. Das Führungszeugnis ist ca. 3 Monate gültig und kann am Tag des Einreichens der Unterlagen für die Aufnahme als Doktorand/in oder für die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt werden. Bei Beantragung des Führungszeugnisses (z. B. beim Meldeamt, Theaterstraße 11, 01067 Dresden) muss folgende Adresse angegeben werden:
Technische Universität Dresden
Fakultät Bauingenieurwesen
Dekanat/Promotionsangelegenheiten
01062 Dresden
9. Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Die bisher abgelegten Promotionen können im Promotionsarchiv eingesehen werden.
Die Registrierung für das Alumni Netzwerk speziell für Nachwuchswissenschaftler/innen kann jederzeit im Online-System Promovendus erfolgen. Sofern Sie kein gültiges ZIH-Benutzerkonto mehr besitzen, nutzen Sie bitte den Alumni-Bogen. Die Registrierung ist selbstverständlich freiwillig.
Alumninetzwerk der TU Dresden
Des Weiteren möchten wir Sie auf das allgemeine Alumninetzwerk der TU Dresden hinweisen.