Fördermittel TDL BU
Im Rahmen des Fonds DLL können nun auch die Teams Digitale Lehre der TU Dresden eigenverantwortlich Fördergelder im Umfang von 10.000€ pro Jahr vergeben. Diese Förderung startet mit einem Pilotversuch im Jahr 2025. Diese Förderung orientiert sich an den Schwerpunkten und Zielen des Fonds DLL.
Zentral ist, dass die Mittel der Lehre zugute kommen und die Qualität dieser anhebt. Die Mittel müssen jederzeit studierendenfokussiert verausgabt werden und sind bestenfalls nachhaltig für mehrere Studierendekohorten nutzbar. Förderbar sind sowohl innovative und experimentelle als auch etablierte Formate.
Folgend werden die Grundprinzipien der Vergabe, die durch das TDL BU und ZiLL in Abstimmung definiert wurden, aufgeführt:
- Lehrende können jederzeit und proaktiv an das TDL BU mit Vorschlägen herantreten
- Falls die Mittel nach Sichtung der proaktiven Anträge nicht ausgegeben sind, kann das TDL BU aktiv Lehrende ansprechen und eine Fördermöglichkeit prüfen
- Es besteht zu keiner Zeit Anspruch auf Förderung
- Analog zu den Richtlinien des übergeordneten Fonds DLL, können keine technische und räumliche Grundausstattung sowie Parallelentwicklungen zu bestehenden zentralen IT-Infrastruktursystemen und Serviceangeboten der TUD gefördert werden
- Eine Doppelförderung mit dem Fonds DLL (aktuell 20.000€ je Förderperiode) ist ausgeschlossen
- Das TDL BU stimmt mehrheitlich über förderwürdige Vorhaben ab und reflektiert regelmäßig den Vergabeprozess
- Es wird keine Fakultät bevorzugt gefördert und um eine langfristig gleichmäßige Mittelverteilung zwischen den Fakultäten wird sich bemüht
- Informationen zum Fonds des TDL BU werden bereichswirksam über verschiedene Kanäle verteilt (Newsletter des TDL BU, Monitore, Dekanate) und auf der Webseite des TDL BU veröffentlicht
- Die Geförderten werden - je nach Größe des Vorhabens - vom TDL BU zwischen- bzw. endevaluiert und gesammelte Erfahrungen werden erfasst
- Die geförderten Projekte und Vorhaben werden nach Abschluss auf der Webseite des TDL BU veröffentlicht und stellen dafür geeignete Materialien zur Verfügung
- Die Geförderten führen einen lückenlosen Ausgabennachweis und stellen diesen proaktiv dem TDL BU und der Verantwortlichen am ZiLL (Anne Jaschan) zur Verfügung
- Das TDL BU kommuniziert die Entscheidungen über die Förderung oder Ablehnung transparent gegenüber den Bewerber:innen
- Abgelehnte Vorhaben dürfen - nach Einarbeitung von Feedback - in der nächsten Förderperiode erneut eingereicht werden
- Angaben zur Bewerbung: kurze Vorhabensbeschreibung (max. 1 Seite), zuständige Lehrperson(en) und beteiligte Lehrstühle/Institute, Finanzplanung, aktuelle Förderung eines ähnlichen bzw. gleichen Vorhabens durch andere Stelle, Dauer der Förderung, Nachhaltigkeit
- Bewerbungen sind jederzeit möglich und an das TDL BU per E-Mail mit den benötigen Angaben zu richten (TDL BU)
- Die Stichtage für die Förderungen der kommenden Jahre werden frühzeitig und bereichswirksam kommuniziert
Liebe Lehrende,
der Stichtag zur Bewerbung für eine Förderung 2025 ist der 23.05.2025, 23:59 Uhr. Die eingegangenen Anträge werden im Anschluss zeitnah durch das TDL BU geprüft und anhand der o.g. Vergabekriterien bewertet.