Rundmail Studienbüro 20.03.2020
Prüfungsverwaltung im Bereich Bau und Umwelt:
Information für Studierende
Derzeit sind alle bemüht, Antworten auf die Fragen zu finden, die im Umgang mit der Ausbreitung des Corona-Virus und den als Reaktion darauf bereits getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen auftauchen.
Bis auf Widerruf, mindestens aber bis zur Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs in der Lehre an der TU Dresden, werden für den Bereich Bau und Umwelt in der Prüfungsverwaltung folgende Vorgehensweisen vorschlagen bzw. umgesetzt:
Sitzungen von Prüfungsausschüssen
- Die Sitzungen von Prüfungsausschüssen sollen weiter, aber virtuell, durchgeführt werden, um zeitnahe Entscheidungen gerade in diesen für die Studierenden unsicheren Zeiten zu ermöglichen.
- Daraus folgt, dass Anträge weiterhin einzureichen bzw. fristgerecht einzureichen sind. Dies soll per E-Mail (TUD-Konto) und kann gerne formlos an den Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt erfolgen.
Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeiten)
- Verlängerung Abgabefrist: Die Verlängerung der Abgabefrist von Abschlussarbeiten wird großzügig gehandhabt. Für Sie sollen keine Nachteile entstehen. In jedem Fall ist ein individueller formloser Antrag per E-Mail über den Erstprüfer/Betreuer beim Prüfungsamt zu stellen.
- Abstimmung mit Betreuer/in und Rückgabe des Themas: Sollte der erfolgreiche Abschluss der Abschlussarbeit von der Präsenznutzung von Einrichtungen der TU Dresden (z.B. Labor), anderer Institutionen oder der SLUB (nicht digital verfügbarer Buch- und Zeitschriftenbestand, Archiv) abhängen oder auf Befragungen und Interviews basieren, die auf direkter Interaktion beruhen, stimmen Sie sich mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin bzw. Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer ab, inwieweit die Bearbeitung ihrer Fragestellung ggf. an die aktuelle Situation angepasst werden kann. Sollte eine Verlängerung der Abgabefrist nicht sinnvoll und eine weitere Bearbeitung aufgrund dieser aktuellen Bedingungen nicht möglich sein (dies kann auch bei Themenbearbeitungen im Ausland zutreffen), kann das Thema ohne Auswirkungen auf die Wiederholungsversuche und auch trotz Überschreitung der Rückgabefrist zurückgegeben und eine Neuausgabe eines Abschlussarbeitsthemas beantragt werden. Dazu ist ein formloser Antrag per E-Mail sowie eine Stellungnahme der Erstprüferin/des Erstprüfers (der Betreuerin/des Betreuers) beim Prüfungsamt einzureichen.
- Anmeldung Abschlussarbeiten (Zwangsanmeldung beachten)
- Zwangsanmeldungen werden bis nach der Pandemie generell ausgesetzt.
- Wenn die Anmeldung einer Abschlussarbeit von Ihnen gewünscht/für notwendig befunden wird: Prüfungsamt gibt das Thema - auf Beschluss des Prüfungsausschusses – ausschließlich digital an Sie aus.
- Das Ausgabedatum wird das Datum des E-Mail-Versands.
- Es ist bei einer Themenausgabe die aktuelle Situation zu beachten – sprich, es sollte berücksichtigt werden, welche Möglichkeiten Sie zur Bearbeitung einer Abschlussarbeit derzeit haben. Im Zweifelsfall sollte eine Themenausgabe bis nach den Einschränkungen infolge der Pandemie verschoben werden.
- Abgabe Abschlussarbeiten: Abschlussarbeiten können per Post, unter den jetzigen Bedingungen (Notbetrieb in der Verwaltung) aber bevorzugt als pdf-Dateien zur Fristwahrung eingereicht werden. Damit auch umfangreichere Arbeiten problemlos verschickt werden können, kann hierzu der Cloudstore der TUD genutzt werden (Anleitung unter https://tu-dresden.de/zih/dienste/service-katalog/zusammenarbeiten-und-forschen/datenaustausch/cloudstore/datei). Bitte dazu die Freigabe der Links fristgerecht an Erst- / Zweitprüfer/in UND Prüfungsamt senden. ACHTUNG: für die Wirtschaftswissenschaften gilt die im Rundschreiben der Fakultät an die Studierenden vom 19.03.2020 - 09:46 Uhr gemachte Aussage. Zur Wahrung der notwendigen Schriftform können die Arbeiten – in Absprache mit dem betreuenden Lehrstuhl - in der Print-Version nachgereicht werden, sobald das möglich ist. Bei Zusendung von Abschlussarbeiten per Post wird zur Fristwahrung der Postausgangsstempel akzeptiert.
- Kolloquium/Verteidigung: Nach Abgabe der Abschlussarbeit und positiver Bewertung der Prüferinnen bzw. Prüfer kann sofort das Kolloquium/die Verteidigung stattfinden, d.h. auch nach Einreichung als pdf-Datei ohne Vorlage der Print-Version (s.o.). Bei beiderseitigem Einverständnis von Ihnen und Prüferin/Prüfer können Kolloquien/Verteidigungen in geeigneter Form virtuell stattfinden. Ansonsten sind sie zu verschieben auf die Zeit der Wiederaufnahme des Lehrbetriebs. Eine Entscheidung dazu trifft der Lehrstuhl in Abstimmung mit Ihnen selbständig.
- Für Staatsexamensarbeiten gelten die Festlegungen der LASUB.
Prüfungsleistungen
- Gegenständliche/schriftliche Prüfungsleistungen mit Präsenz (v.a. Klausuren) sind entsprechend dem Schreiben des Krisenstabs vom 16.03.20 abgesagt.
- Für andere schriftliche Prüfungsleistungen ohne Präsenz (Projektarbeiten, Hausarbeiten, Seminararbeiten, Belegarbeiten etc.) gilt:
Prüfer/innen können die Abgabefrist, die lt. PO im Rahmen der Aufgabenstellung festgelegt wurde, entsprechend der Umstände verlängern. (eine Abgabe bis 2(3) Wochen nach Wiederöffnung der SLUB kann z.B. eine sinnvolle Regelung sein).
- An- und Abmeldefristen zu Prüfungsleistungen:
- Die Anmeldung zu studienbegleitenden Prüfungsleistungen findet vorerst normal statt. Sie ist kontaktlos über die entsprechenden Portale möglich (selma, HIS). Im Falle des Falles wird für den verwaltungstechnischen Notbetrieb eine alternative Form der Anmeldung von jeder Fakultät individuell festgelegt – Information über die Website Prüfungsamt.
- Die Prüfungsausschüsse entscheiden zeitnah über mögliche Verlängerungen der Anmeldefristen zu studienbegleitenden Prüfungsleistungen – bitte informieren Sie sich auf den Websites der Prüfungsämter.
- Abmeldung von studienbegleitenden Prüfungsleistungen: Nur vom zuständigen Prüfungsausschuss beschlossene Abmeldefristen sind bindend (derzeit z.B. an der Fakultät Architektur) – Information auf den Websites der Prüfungsämter
- Über die Änderung/Nichtänderung von An- und Abmeldungen zu semesterabschließenden Prüfungsleistungen (z.B. Klausuren im offiziellen Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2020) wird erst später entschieden.
- Informationen werden auf den Websites der Prüfungsämter aktualisiert.
- Rücktritte bei Prüfungsleistungen (Abmeldungen im Krankheitsfall) sind formlos per E-Mail an das Prüfungsamt möglich - Krankschreibungen werden aktuell mit einem "gelben Schein" (Arbeitsunfähigkeit) akzeptiert - das Original muss dem Prüfungsamt postalisch zugestellt werden (kann nach der E-Mail einfach nachgereicht werden).
Bitte informieren Sie sich auch auf den allgemeinen Seiten der TU Dresden zu den Festlegungen durch den Krisenstab und das Rektorat -> https://tu-dresden.de/tu-dresden/gesundheitsmanagement/information-regarding-covid-19-coronavirus-sars-cov-2
Wir sind alle bemüht und daran interessiert, die bestmöglichen Lösungen für Sie zu finden. Trotzdem wird es in dieser Situation unvermeidlich sein, dass es zu Problemen / Engpässen / Verzögerungen etc. kommt. Wir hoffen hier auf Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Mitwirkung bei deren Bewältigung.
Die Prüfungsämter und das restliche Team des Studienbüros sind im angekündigten Notfallbetrieb TELEFONISCH NICHT oder nur eingeschränkt erreichbar. Bitte melden Sie sich so weit es geht per E-Mail bei uns. Hier ist eine fast uneingeschränkte Erreichbarkeit gegeben.
Wir wünschen Ihnen für die anstehende Zeit vor allem Gesundheit.
Ihr Team vom Studienbüro Bau und Umwelt
Versand: per Mail am 30.03.2020