FAQ für die Diplomstudiengänge
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Studieninteressierte
Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Seiten des Studieninformationssystems (SInS) der TU Dresden. Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal QISZUL.
Eine Bewerbung ist zum Wintersemester möglich.
Die Bewerbungsteitraum: 01.06. bis 15.07 (für ausländische Studienbewerber: 01.04. bis 15.07.)
Über die NC-Werte der zulassungsbeschränkten Studiengänge der TU Dresden können Sie sich hier informieren.
Erste Anlaufstelle für Fragen allgemeine Fragen zur Bewerbung ist das Immatrikulationsamt der TU Dresden. Ansprechpartnerin für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik ist Frau Christine Kühne (Tel.: +49 351 463-32396, ). Für den Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist Frau Katharina Weber Ansprechpartnerin (Tel.: +49 351 463-34206, ). Für fachspezifische Fragen können Sie sich an die Studienberater/innen des jeweiligen Diplomstudiengangs wenden.
Die Fakultät beteiligt sich an zwei zentralen Informationsveranstaltungen, welche die TU Dresden für Studieninteressierte anbietet. Das UNI LIVE-Schnupperstudium findet an einem Wochentag im Januar eines jeden Jahres statt. Diese Veranstaltung bietet Ihnen u. a. die Möglichkeit, sich in Vorlesungen zu setzen.
Im Mai findet zudem der Uni-Tag statt. Hier präsentieren sich die Fakultät und der FSR Wiwi mit Informationsständen und Fachvorträgen.
Ja, das haben Sie. Die Fakultät bietet zahlreiche ERASMUS-Kontakte und sonstige Kontakte zu Universitäten im Ausland, über die Sie sich hier informieren können.
Studienanfänger
Der Fachschaftsrat Wirtschaftswissenschaften, die Interessensvertretung der Studierenden an der Fakultät, organisiert jedes Wintersemester für alle Studienanfänger eine Erstsemestereinführung, die ESE-Woche. Die ESE-Woche findet in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Hier erhalten Sie viele nützliche Tipps, um den Start ins Studium zu meistern und in Dresden anzukommen. Die ESE-Woche ist zudem eine gute Gelegenheit, um erste Kontakte zu knüpfen. Über die Termine und das Programm der ESE-Woche informiert der FSR Wiwi rechtzeitig auf seiner Website.
Ja, die gibt es. Auf den Seiten der Zentralen Studienberatung der TU Dresden können Sie sich über Termine für die sogenannten Brückenkurse informieren. Die Kurse finden vor Semesterbeginn statt, die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Diplomstudiengänge Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen bieten im Hauptstudium einen umfangreichen Wahlpflichtbereich, der es ermöglicht, eigene Interessensgebiete zu vertiefen. Der Wahlpflichtbereich ist jeweils in Bereiche gegliedert (z.B. Diplom Wirtschaftsingenieurwesen: Bereiche Wirtschaftswissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Ergänzung). Jeder Bereich besteht wiederum aus einzelnen Schwerpunkten. Auf den Studienseiten der einzelnen Studiengänge finden Sie entsprechende Schwerpunktbeschreibungen. Eine Zuordnung einzelner Lehrveranstaltungen zu den Schwerpunkten des Wahlpflichtbereiches finden Sie in Anlage 2 der jeweiligen Studienordnung.
Vertiefungsrichtungen belegen Sie im Hauptstudium ab dem 5. Fachsemester. Sie werden sich also im 3. oder 4. Fachsemester überlegen, welche Schwerpunktvertiefungen Sie interessieren. Eine Entscheidungshilfe kann die Informationsveranstaltung des Studiendekans zur Schwerpunktsetzung sein, die zu Beginn eines jeden Jahres angeboten wird.
Zu beachten ist, dass im Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen auch das Grundstudium schon einen kleinen Wahlpflichtbereich enthält. Im Diplom Wirtschaftsingenieurwesen entscheiden Sie sich, ob Sie die Module „Elektrische und magnetische Felder“ und „Dynamische Netzwerke“ oder die Module „Kinematik und Kinetik – Grundlagen“ und „Technische Mechanik“ belegen.
Eine gute Richtlinie bietet Ihnen der Studienablaufplan des jeweiligen Studiengangs. Im 1. Fachsemester sollten Sie bspw. die Module „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und Organisation“, „Grundlagen des Rechnungswesen“, und „Einführung in die Volkswirtschaftslehre“ belegen. Aus dem Stundenplan können Sie ablesen, welche Vorlesungen und Übungen in dem jeweiligen Modul enthalten sind und wann bzw. wo die einzelnen Veranstaltungen stattfinden.
Für Vorlesungen müssen Sie sich nicht anmelden. Für Übungen und Seminare ist unter Umständen eine Anmeldung notwendig. Um herauszufinden, ob und wie Sie sich anmelden müssen, wenden Sie sich an den Lehrstuhl, der die Veranstaltung anbietet und informieren Sie sich im Bildungsportal OPAL.
Die Studienrichtung „International“ kommt Studierenden entgegen, die einen Teil ihres Studiums im Ausland verbringen möchten. In dieser Studienrichtung können in den Wahlpflichtbereich 20 LP aus einem Studium an einer ausländischen Universität eingebracht werden. Nur Studierenden der Studienrichtung „International“ steht es zudem offen, den Schwerpunkt „Interdisciplinary Studies“ zu belegen.
Prüfungen
Um Prüfungen mitschreiben zu können, müssen Sie sich im Prüfungseinschreibezeitraum (genaue Bekanntgabe auf der Homepage des Prüfungsamtes) im Portal HISQIS für jede Prüfung einzeln anmelden. Im HISQIS können Sie dann auch die Prüfungsergebnisse einsehen.
Bis zwei Wochen vor Prüfungstermin können Sie sich ebenfalls im HISQIS wieder von einer Prüfung abmelden. Beachten Sie unbedingt die gesetzten Fristen, denn wer für eine Prüfung angemeldet ist, dann aber einfach nicht mitschreibt, ist durch die Prüfung durchgefallen. Im Krankheitsfall müssen Sie unverzüglich beim Prüfungsamt ein ärztliches Attest einreichen (§ 13 Absatz 2 DPO).
Um Prüfungsleistungen anrechnen zu lassen, müssen Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs stellen. Den Antrag reichen Sie beim Prüfungsamt ein. Weiterführende Informationen finden Sie im Websitebereich "Studium" --> "Studienangebot" --> "jeweiliger Diplomstudiengang".
Angaben zu Prüfungsterminen können erst nach Abschluss der Prüfungsplanung aller Fakultäten verbindlich bekannt gegeben werden. Bitte informieren Sie sich im neuen Semester auf den Internetseiten des Prüfungsamtes der Fakultät Wirtschaftswissenschaften bzw. auf den entsprechenden Seiten von fremden Fakultäten über das aktuelle Prüfungsangebot.
Einige Module setzen voraus, dass zuvor in anderen Modulen Prüfungsvorleistungen erbracht wurden sind (§ 25 Absatz 1 DPO). Anzahl, Art, Gegenstand und Ausgestaltung der Prüfungsvorleistung sind in den Modulbeschreibungen im Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs definiert. Für die Modulprüfung Produktion und Logistik wird das Bestehen der Modulprüfungen Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und Organisation und Grundlagen des Rechnungswesens vorausgesetzt. Für die Modulprüfung Einführung in die Makroökonomie wird das Bestehen der Modulprüfungen Einführung in die Volkswirtschaftslehre sowie Grundlagen des Rechnungswesens vorausgesetzt.
Eine nicht bestandene Prüfung kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Prüfung als nicht bestanden (§ 15 Absatz 1 DPO). Eine zweite Wiederholungsprüfung kann dann nur auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin wiederholt werden. Danach gilt die Modulprüfung als endgültig nicht bestanden. Es ist nicht möglich, eine bereits bestandene Modulprüfung noch einmal zu wiederholen (§ 15 Absatz 2 DPO).
Die Einsichtnahme in Klausuren wird von den jeweils verantwortlichen Lehrstühlen organisiert. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten und Aushängen der Lehrstühle, wann und in welcher Form Klausureinsichten stattfinden.
Wenn Sie noch Prüfungsleistungen ablegen müssen ist eine Rückmeldung bzw. Immatrikulation für das neue Semester zwingend notwendig (Prüfungsdatum ist relevant). Eine Exmatrikulation können Sie auf eigenen Wunsch hin zu jedem Zeitpunkt im Semester beim Immatrikulationsamt beantragen oder Sie bleiben zum Ende des jeweiligen Semesters von Amtes wegen immatrikuliert (§ 21 SächsHSFG).
Ja, Schwerpunkte sind aus dem Diplomzeugnis ersichtlich. Ein Schwerpunkt wird als absolvierter Major-Bereich ausgewiesen, wenn dem Schwerpunkt zugewiesene Module im Umfang von mindestens 40 Leistungspunkten absolviert wurden, davon mindestens 30 Leistungspunkte aus dem Schwerpunkt primär zugeordneten Modulen. Ein Schwerpunkt wird als absolvierter Minor-Bereich ausgewiesen, wenn dem Schwerpunkt zugewiesene Module im Umfang von mindestens 20 Leistungspunkten absolviert wurden, davon mindestens 15 Leistungspunkte aus dem Schwerpunkt primär zugeordneten Modulen. Der gleichzeitige Ausweis eines Schwerpunkts als Major- und Minor-Bereich ist ausgeschlossen (§ 21 Absatz 1 DPO).
Ein Rücktritt ist bis 14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich – bitte melden Sie sich direkt in HISQIS ab und nur im Fall technischer Schwierigkeiten mit dem HISQIS-Rücktrittsformular über das Prüfungsamt. Für einen Rücktritt von Prüfungsleistungen ohne Termin bitte das HISQIS-Rücktrittsformular beim Prüfer zur Einholung / Bestätigung des Termins einreichen und anschließend – spätestens jedoch 14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin - an das Prüfungsamt senden. Für einen Rücktritt von Seminaren, Referaten und Projektarbeiten ist die Genehmigung des Lehrstuhls erforderlich und dem Prüfungsamt vorzuweisen.
Verspäteter Rücktritt: Ein verspäteter Rücktritt muss schriftlich (mit dem im HISQIS zur Verfügung stehenden Formular) beantragt und begründet werden. Die Genehmigung darüber trifft der Prüfungsausschuss.
Prüfungsrücktritt auf Grund von Prüfungsunfähigkeit: Dieser Prüfungsrücktritt muss dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden (§13 Abs. 2 MPO). Die Anzeige erfolgt mit dem entsprechenden HISQIS-Formular und einer detaillierten ärztlichen Bescheinigung (Vorlage). Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend.
Ein Urlaubssemester hat eine 6-monatige Fristunterbrechung zur Folge. In dieser Zeit können Sie Prüfungsleistungen ablegen. Das Urlaubssemester beantragen Sie beim Immatrikulationsamt.
Nach Abschluss des Studiums werden Ihre Absolventenunterlagen erstellt. Diese beinhalten die Diplomurkunde und das Zeugnis (in deutscher und englischer Sprache) sowie ein Diploma Supplement. Sie werden von uns per E-Mail informiert, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Unterlagen liegen danach im Prüfungsamt zur Abholung zu den Öffnungszeiten bereit. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Unterlagen persönlich abzuholen, können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen oder dem Prüfungsamt eine frankierte B4-Versandtasche mit Ihrer aktuellen Anschrift zukommen lassen.
Die Abschlussunterlagen werden auch ausgestellt, wenn Sie nicht mehr an der TU Dresden immatrikuliert sind.
Forschungsseminar und Diplomarbeit
Das Forschungsseminar dient der Vorbereitung auf das Schreiben der Masterarbeit. Hier lernen Sie die vertiefte Forschungsmethoden und Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens kennen. Das Forschungsseminar gehört zum Pflichtbereich des Masterstudiums. Im Studienablaufplan ist es für das 10. Fachsemester vorgesehen, d.h. es wird begleitend zum Schreiben der Masterarbeit besucht.
Sie können die Diplomarbeit anmelden, wenn Sie mindestens 130 Leistungspunkte erreicht haben (§25 Absatz 3 DPO). Die Freigabe zur Anmeldung erhalten Sie im Prüfungsamt mit Ausgabe eines Anmeldeformulars. Mit dem Anmeldemeldeformular gehen Sie zu dem Lehrstuhl, an dem Sie Ihre Masterarbeit schreiben werden und füllen das Formular gemeinsam mit Ihrem Betreuer aus. In das Anmeldeformular wird u.a. das Thema der Arbeit eingetragen. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Monaten nach Ausgabe zurückgegeben werden (§ 20 Absatz 4 DPO).
Die Diplomarbeit wird von zwei Prüfern bewertet, wobei der Betreuer der Arbeit einer der Prüfer sein soll. Für das Bewertungsverfahren sind vier Wochen vorgesehen (§ 20 Absatz 7 DPO). Die Note der Diplomarbeit ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden Einzelnoten der Prüfer. Wenn die Bewertungen der Prüfer mehr als zwei Notenstufen voneinander abweichen, ist der Durchschnitt beider Noten nur maßgeblich, wenn beide Prüfer damit einverstanden sind. Ist dies nicht der Fall, holt der Prüfungsausschuss die Bewertung eines weiteren Prüfers ein (§ 20 Absatz 8 DPO). Die Diplomarbeit muss nicht verteidigt werden.
Bei einer Note, die schlechter als „ausreichend“ (4,0) ist, können Sie die Diplomarbeit innerhalb eines Jahres einmal wiederholen (§ 20 Absatz 10 DPO).