25.07.2025
Erfolgreiche Studiengangsakkreditierung
Die Kommission Qualität in Studium und Lehre der TU Dresden hat im Mai die Akkreditierung aller Studiengänge der Fakultät ohne Auflagen beschlossen. Die in der Regel aller acht Jahre intern durchgeführten Studiengangsanalysen sind ein Kernelement des Qualitätsmanagements an der TU Dresden, das die kontinuierliche Qualitätssicherung und -entwicklung der Studiengänge zum Ziel hat. Die in dieser Runde evaluierten Studiengänge unserer Fakultät sind bis zum 30.09.2032 akkreditiert. Ein herzliches Dankeschön geht an alle in die umfangreiche Evaluierung eingebundenen Personen an der Fakultät, sei es im Studiendekanat, in den Kommissionen oder in der Studiengangskoordination!
Wie läuft der Prozess der Studiengangsakkreditierung ab?
In den Prozess der Studiengangsevaluation und der Akkreditierung sind verschiedene Akteure und Gremien eingebunden. Das Zentrum für Qualitätsanalyse (ZQA) führt zunächst die Qualitätsanalyse durch und greift dabei u.a. auf hochschulstatistische Daten, vorhandene Studiendokumente und Lehrberichte sowie Befragungen von Studierenden, Lehrenden und Absolvent:innen zurück. Grundlage für die Analysen sind dabei universitäre wie auch fachspezifische Qualitätsziele, die mit den jeweiligen studentischen und professoralen Studiengangskoordinator:innen an der Fakultät abgestimmt werden. Zusätzlich werden für jeden zu evaluierenden Studiengang externe Vertreter:innen aus der Berufspraxis, der Fachwissenschaft und externen Studierenden gesucht und für die Erstellung eines Gutachtens angefragt.
Im Ergebnis der Evaluation wird ein Evaluationsbericht erstellt, der u.a. eine umfassende Stärken- und Schwächenanalyse sowie erste Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Studiengangs enthält. Nach Erhalt des Berichtes ist die Fakultät und insbesondere die Studiengangskoordinator:innen aufgefordert, eine Stellungnahme dazu zu erarbeiten, die anschließend in den Studienkommissionen und im Fakultätsrat diskutiert wird. Das Akkreditierungsverfahren selbst löst schließlich der Prorektor Bildung mit Erhalt der Stellungnahme und des Maßnahmenkatalogs ein.