Leitlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis an der TU Dresden
Inhaltsverzeichnis
Leitlinien der DFG
Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (Kodex) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
Der Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wurde am 3. Juli 2019 in der Mitgliederversammlung der DFG beschlossen und ist am 1. August 2019 in Kraft getreten. Er löst damit die 1998 erstmals veröffentlichte, 2013 ergänzte und aktualisierte Denkschrift zur "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" ab.
Ziel des Kodex ist es, eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität in der deutschen Wissenschaftslandschaft zu verankern. In 19 Leitlinien werden angemessene Standards für wissenschaftliches Arbeiten beschrieben und praxisbezogen kommentiert. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen setzen die Leitlinien als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln durch die DFG um.
Ombudsman für die Wissenschaft
Der Ombudsman für die Wissenschaft (eingesetzt von der DFG) "steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig von einem Bezug zur DFG zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung" (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2019). Dies betrifft insbesondere auch die Beratung von Personen, die einen Hinweis auf wissenschaftliches Fehlverhalten zur Kenntnis gebracht haben ("Whistleblower") und dadurch Sanktionen anderer Einrichtungen ausgesetzt sind.
Mehr Informationen zum Ombudsman für die Wissenschaft
Leitlinien der TU Dresden
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen
Die Technische Universität Desden hat die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen erlassen. Alle Mitglieder und Angehörigen der TU Dresden sind verpflichtet, diese Satzung zu befolgen, sie zur Grundlage ihres wissenschaftlichen Arbeitens zu machen und in ihrem Wirkungsbereich aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen.
Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten
Im Laufe des wissenschaftlichen Prozesses entsteht eine Vielzahl von Daten. Diese Forschungsdaten können sowohl durch qualitative als auch quantitative Forschung, z.B. durch Interviews, Befragungen, Experimente oder Beobachtungen entstehen und in analoger oder digitaler Form u.a. als Textdokumente, Tabellen, Logbücher, Fragebögen, Audio- und Videoaufzeichnungen, Proben, Sammlungen, Datenbankinhalte oder Protokolle vorliegen. Die langfristige Archivierung von Forschungsdaten ist eine Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen. Darüber hinaus sind die gewonnen Daten auch für eine mögliche Nachnutzung interessant. Zum einen können so neue Erkenntnisse gewonnen werden, zum anderen erhöht sich auch die Anerkennung der wissenschaftlichen Arbeit durch die Wiederverwendung.
Zur Ausgestaltung des Umgangs mit Forschungsdaten allgemein, d.h. über Primärdaten hinausgehend hat die TU Dresden Leitlinien für den Umgang mit Forschungsdaten an der TU Dresden beschlossen.
Weitere Informationen zur Kontaktstelle Forschungsdaten
Autorschaft bei Publikationen
Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung sollen nur
diejenigen firmieren, die zur Konzeption der Studien
oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten
und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen und seiner
Veröffentlichung zugestimmt haben. Also alle die sie verantwortlich mittragen.
Um eine Autorschaft zu rechtfertigen reichen für sich alleine nicht
andere Beiträge aus wie:
- organisatorische Verantwortung für die Einwerbung von Fördermitteln
- Beistellung von Standard-Untersuchungsmaterialien
- Unterweisung von Mitarbeitenden in Standard-Methoden,
- technische Mitwirkung bei der Datenerhebung
- technische Unterstützung, zum Beispiel Beistellung von Geräten, Versuchstieren
- die regelmäßige Überlassung von Datensätzen
- alleiniges Lesen des Manuskripts ohne substantielle Mitgestaltung des Inhalts
- Leitung einer Institution oder Organisationseinheit, in der die Publikation entstanden ist.
Diese Art der Unterstützung kann in Fußnoten oder im Vorwort angemessen anerkannt
werden. Eine „Ehrenautorschaft“ ist nach allgemeiner Auffassung ebenfalls nicht akzeptabel. Auch begründet weder die Stellung als Institutsleitung und Führungskraft noch als ehemalige Führungskraft allein eine Mitautorschaft.