FAQ - Fragen & Antworten
Das Thema Tierversuche ist sehr komplex. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen. Für mehr Informationen empfehlen wir die FAQ im Informationsportal der Initiative "Tierversuche verstehen".
Laut Tierschutzgesetz sind Tierversuche „Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können“. Dazu gehören auch das Verändern des Erbgutes und die Zucht gentechnisch veränderter Tiere sowie die Herstellung von bestimmten Stoffen wie Antikörpern mithilfe von Tieren. Weiterhin gelten Eingriffe an lebenden Tieren zu Ausbildungszwecken – etwa in der Veterinärmedizin – als Tierversuche. Wird ein Tier hingegen getötet, um z.B. Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu entnehmen, ist das laut Tierschutzgesetz kein Tierversuch.
Für jeden Tierversuch ist eine Genehmigung erforderlich. Jede Person, die im Tierversuch mitarbeitet, muss der Landesdirektion und den Tierschutzbeauftragten der TU Dresden den Erwerb einer speziellen Sachkunde und die nötigen Fähigkeiten nachweisen. Neben dem Abschluss eines naturwissenschaftlichen medizinischen oder tiermedizinischen Studiums oder einer entsprechenden Berufsausbildung müssen die relevanten Kenntnisse und Fähigkeiten in der Pflege, der Haltung und dem Umgang mit Tieren vorhanden sein. Besonders viel Wert wird auf das sogenannte 3R-Prinzip als ein essenzieller Bestandteil der Ausbildung gelegt. Neben dieser Grundausbildung müssen alle betreffenden Mitarbeitenden eine versuchstierkundliche Fort- und Weiterbildung im Umfang von jährlich mindestens acht Stunden absolvieren.
Die Auswahl der Spezies richtet sich nach der jeweiligen Forschungsfrage. So muss der Modellorganismus beispielsweise beim Testen von Therapien möglichst nah am Menschen sein, um verlässliche und übertragbare Ergebnisse zu erhalten. Während für manche Fragestellungen die genetische Ähnlichkeit besonders wichtig ist, kommt es für andere Versuche auf die physiologische Vergleichbarkeit an.
Manche Tiere werden aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften ausgewählt: So besitzen etwa Zebrafische erstaunliche Regenerationsfähigkeiten, die Forschende besser verstehen wollen, um daraus Therapieansätze für den Menschen zu entwickeln.
An der TU Dresden werden Tierversuche v.a. mit Mäusen und Fischen durchgeführt. Hunde, Katzen oder Affen werden nicht verwendet. Mehr Informationen hier.
Die TU Dresden forscht im Bereich der Medizin, Biologie und der Lebenswissenschaften auf internationalem Spitzenniveau. Dazu gehören Forschungsprojekte, für die Tierversuche unerlässlich sind. Wo immer dies möglich ist, werden Tierversuche vermieden und bspw. Ersatzmethoden genutzt. Mehr dazu hier.
Tierversuche sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke erlaubt, z.B. für die Grundlagenforschung, die Entwicklung neuer Medikamente oder Unbedenklichkeitsprüfungen.
Auch wenn es vielfach noch behauptet wird: Für die Entwicklung von Kosmetika, Tabakprodukten oder Waffen sind Tierversuche verboten.
Details sind im Tierschutzgesetz § 7a geregelt.
An der TU Dresden werden in der regulären Lehre keine verpflichtenden Tierversuche durchgeführt. Es gibt jedoch Schulungen zur Fort- und Weiterbildung von Personen, die mit Tierversuchen arbeiten, in denen Tierversuche durchgeführt werden.
Wie Tiere in Tierversuchseinrichtungen zu halten sind, ist streng durch die Tierschutz-Versuchstierverordnung geregelt. Die Haltungen müssen behördlich genehmigt werden. Gehege mit ausreichend Platz, Zugang zu Futter und Wasser, an das Tier angepasstes Raumklima und Tag-Nacht-Rhythmen sowie ständige Gesundheitschecks sind Mindeststandards. Die Tiere werden entsprechend ihrer Bedürfnisse gehalten. So leben bspw. soziale Tiere immer in Gruppen, die Gehege sind mit Spielzeugen, Versteckmöglichkeiten und Nestbaumaterial ausgestattet. Darüber hinaus sind Forschende und Pfleger:innen darauf bedacht, den Tieren eine stressarme Umgebung zu bieten, um unnötiges Leid zu vermeiden.
Alle Personen, die mit den Tieren arbeiten – also Forschende wie auch Pfleger:innen – sind dem Wohlergehen der Tiere verpflichtet. Neben einer artgerechten Haltung mit ausreichend Platz und Beschäftigung ist das 3R-Prinzip die Grundlage aller Tierversuche. Dazu gehört Respekt im Umgang mit den Tieren und das Vermeiden unnötigen Leidens. Durch regelmäßige Schulungen im Rahmen der versuchstierkundlichen Fort- und Weiterbildung wird das theoretische und praktische Wissen stets auf dem modernsten Stand gehalten.
Ansprechpersonen finden Sie hier.