IP (Intellectual Property) bezieht sich auf Geistiges Eigentum. Dabei kann es sich entweder um aktiv, bspw. durch Patente der TU Dresden geschützte Forschungsergebnisse oder um bisher nicht breit und inhaltlich umfassend veröffentlichte Forschungsergebnisse handeln. Ein Schutz oder der nicht-öffentliche Status ist in der Regel Voraussetzung für eine spätere kommerzielle Nutzung.
Die Art der geschützten oder nicht-öffentlichen Forschungsergebnisse kann dabei vielfältig sein und bspw. Methoden, Verfahren, Technologien, chemische, physikalische oder biologische Materialien; Modelle, Software, Algorithmen, Datensätze, Baupläne, Wirkstoffe oder Rezepturen umfassen.
Der Umfang des IP ist nicht vorgegeben, auch eine schmale IP-Basis kann aussichtsreich sein. In diesem Fall sollten Sie in der Bewerbung darstellen, ob und wie im Projekt die Erlangung von weiterem IP angestrebt wird oder warum die schmale IP-Basis essentiell für eine spätere kommerzielle Anwendung ist.
Sollte nur ungeschütztes oder veröffentlichtes IP (z. B. open source Software) vorhanden sein, so ist in der Bewerbung detailliert darzustellen, wie ein kommerzielles Geschäfts-modell unter Nutzung der Forschungsergebnisse aussehen kann und wie die TUD finanzielle Rückflüsse daraus generieren kann.
Voraussetzung in Bezug auf das IP ist zudem, dass die TU Dresden entweder die alleinigen Rechte an dem IP hat oder im Falle von geteilten Rechten, die Zustimmung des/der anderen Rechteinhaber zu der nach dem geförderten Projekt geplanten kommerziellen Verwertung vorliegen.