Gremien der TU Dresden
Wenn dein:e Dozent:in die Noten für eine Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist von zwei Semestern zur Verfügung stell, ist der FSR der richtige Ansprechpartner. Er tritt stellvertretend für dich mit den Dozierenden und verantwortlichen Personen in Kontakt. Dadurch kannst du anonym bleiben.
Eine studierende Person würde aufgrund sozialer Ängste lieber eine Hausarbeit statt einem Referat als Prüfungsleistung einreichen und stellt deswegen einen Antrag an den Prüfungsausschuss. Dieser entscheidet dann über den Fall und leitet seine Entscheidung an das Prüfungsamt weiter.
https://tu-dresden.de/zlsb/lehramtsstudium/im-studium/pruefungen/pruefungsausschuesse
StuGaKo steht für Studiengangskoordinator:in. Die StuKo ist die Studienkommission und der ASK ist der Ausschuss der Studienkommission.
Eine studierende Person hat festgestellt das die Prüfungsfristen laut Ordnung nicht eingehalten werden können und wendet sich an die Studiengangskoordination. Diese legt es der Studienkommission vor. Sie nimmt sich dem Fall an und leitet es an den zuständigen Ausschuss der Studienkommission weiter. Der Ausschuss der Studienkommission schlägt der Studienkommission eine Änderung der betreffenden Ordnung vor, welche sie beschließen oder ablehnen können.
https://tu-dresden.de/tu-dresden/qualitaetsmanagement/studium-und-lehre/studiengangskoordinatoren
https://tu-dresden.de/zlsb/die-einrichtung/gremien-und-arbeitskreise/studienkommissionen-1
https://tu-dresden.de/gsw/phil/die-fakultaet/fachschaftsraete/fachschaftsrat-philosophie/gremien
Die Hochschulgruppe „Buchclub mit Exzellenzstatus“ möchte sich nicht mehr vollständig selbst finanzieren. Deshalb stellen sie einen Antrag beim StuRa, um von diesem finanziell unterstützt zu werden.
Einmal im Jahr entscheidet der StuRa darüber welche Studierendengruppen anerkannt werden. Die interne Bezeichnung „anerkannt“ bedeutet, dass der StuRa bereit ist, diese Hochschulgruppen zu unterstützen. Über die Beiträge der Unterstützung wird von Fall zu Fall einzeln entschieden.
In der monatlichen Sitzung des Fakultätsrat, verkündet die Dekanin Prof. Dr. Barbara Beispiel, dass sie in Rente gehen möchte und schlägt Prof. Dr. Rainer Zufall als Nachfolger für das Dekanat vor. Er wird mitsamt einer Vertretung zum neuen Dekan der Philosophischen Fakultät gewählt.
Der Fakultätsrat ist u. a. zuständig für die Planung des Studienangebots, die Berufung von Professor:innen, den Haushaltsplan der Fakultät, Änderungen der Studienordnungen und die Wahl des Dekanats.
https://tu-dresden.de/gsw/phil/die-fakultaet/gremien-und-beauftragte/fakultaetsrat
Jedes Institus der Philosophischen Fakultät besitzt einen Institutsrat. Dieser tagt alle 3 Monate. Der Institutsrat ist für die Abstimmung der kommentierten Vorlesungsverzeichnises mit den Dozierenden verantwortlich. Die Zuständigkeiten des Institutsrats sind ähnlich zu denen des Fakultätsrats.
Am Institut für Politikwissenschaft soll ein neues kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (KVV) erarbeitet werden. Gemeinsam mit den Dozierenden wird ein dementsprechendes Lehrangebot abgestimmt. Das KVV wird dann nach erfolgreich abgeschlossener Koordination ausgearbeitet und im Anschluss veröffentlicht.
https://tu-dresden.de/gsw/phil/die-fakultaet/fachschaftsraete/fachschaftsrat-philosophie/gremien
Der Senat ist das höchste Gremium der TU Dresden und besteht aus 21 gewählten Mitgliedern. Die Aufgaben sind im § 81 Abs. 2 SächsHSFG festgeschrieben
Der Erweiterte Senat ist vor allem zuständig für den Beschluss der Grundordnung der TU Dresden. Er wählt die Rektorin bzw. den Rektor und ist außerdem für deren Abwahl zuständig. Der Erweiterte Senat setzt sich aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Senats und 21 Vertreterinnen und Vertretern der Universität.
https://tu-dresden.de/tu-dresden/organisation/gremien-und-beauftragte/senat-senatskommissionen
Der Hochschulrat der TU Dresden besteht aus 11 Mitgliedern und ist mit einem Aufsichtsrat vergleichbar. Er ist das höchste Entscheidungsgremium der Universität. Der Hochschulrat darf zu einem Viertel aus Angehörigen der TU Dresden bestehen, zu dreivierteln muss er unabhängig besetzt sein. Die unabhängigen Mitglieder müssen jedoch "mit dem Hochschulwesen vertraut" sein und dürfen nicht dem Rektorat angehören.
Eine Hälfte der Mitglieder wird vom Senat bestimmt und kann von den studentischen Senatorinnen und Senatoren vorgeschlagen werden. Die andere Hälfte wird durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) bestimmt.
Zu den Aufgaben des Hochschulrates zählen beispielsweise die Formulierung der Grundsätze für die Verwendung der Stellen, Mittel und Rücklagen der Universität zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, die Überwachung der Gesamtleistung der Universität und der Rechtsprüfung. Zudem schlägt der Hochschulrat die Rektorin bzw. den Rektor und die Kanzlerin bzw. den Kanzler zur Wahl vor.
Der Hochschulrat tags mindestens zweimal im Semester und einmal im Jahr zusammen mit dem Senat.
Das Rektorat setzt sich aktuell aus der Rektorin, dem Kanzler sowie zwei Prorektorinnen und einem Prorektor zusammen und ist das Exekutivorgan der TU Dresden. Es ist fürdie Leitung der Universität verantwortlich.
Das Rektorat wird aller fünf Jahre auf Vorschlag durch die Auwahlkommission gewählt. Die Rektorin bzw. der Rektor können für eine weitere Amtszeit erneut gewählt werden.
Aufgaben der Prorektor:innen:
- Universitätsplanung
- Internationales
- Vorbild nach außen sichtbar machen (Gleichstellung, Diversität, Weltoffenheit)
- Forschung
- Forschungsverbünde zu initiieren und auszubauen
- Nachwuchswissenschaftler fördern
- Bildung
- Gemeinschaft, Austausch, Vertrauen, Respekt, Wertschätzung
Aufgaben der Rektor:innen:
- Leitung der Hochschule
- Geschäfte führen
- Ordnung im Universitätsbetrieb wahren
- Auf die Rechtskonformität von Beschlüssen zu achten und ggf. ändern
- Verantwortlich für Universitätsstrukturen und -strategien
- Vertretung der Universität nach außen (bei Veranstaltungen zum Bsp.)
- Alltag einer Rektorin
Aufgaben der Kanzler:innen:
- Hochschulverwaltung
- Organisation
- Koordination
- Verwaltung des Haushalts
- Überwachung der Finanzen
- Personalverwaltung
- Organisation von Wahlen
Weitere Aufgaben sind im sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSG § 83):
Einen Überblick über die aktuell gewählten Mitglieder findest du hier: