Promotionsverfahren
Wir freuen uns, dass Sie Interesse für eine Promotion am Institut für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht haben. Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen.
Bitte beachten Sie auch die Informationen auf der Seite des Promotionsamts der Philosophischen Fakultät, insbesondere den Promotionsleitfaden.
Außerdem möchten wir Sie auf die Broschüre "Promovieren an der TU Dresden" hinweisen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Voraussetzungen (Promotions- und Studienordnung)
- 2. Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Zulassung)
- 3. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
- 4. Immatrikulation ins Promotionsstudium
- 5. Zusatzleistungen
- 6. Eröffnung des Promotionsverfahrens
- 7. Führungszeugnis
- 8. Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
- Kontakt:
1. Voraussetzungen (Promotions- und Studienordnung)
Die Anforderungen an die Bewerber/innen für eine Promotion sind in § 7 der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät vom 27.04.2016 formuliert. Diese gilt auch nach der Integration der juristischen Professuren in die Philosophische Fakultät fort. Die Zulassung zur Promotion setzt grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem universitären Studiengang mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit voraus (in der Regel ein Diplom-, Master- oder Staatsexamensstudium). Zudem benötigen Sie eine/n Hochschullehrer/in/Young Investigator, der/die sich bereit erklärt, die wissenschaftliche Betreuung Ihrer Promotion zu übernehmen.
2. Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Zulassung)
Die Zulassung zur Promotion erfolgt auf Antrag an den Promotionsausschuss der Fakultät gemäß § 7 der Promotionsordnung vom 27.04.2016 stellen. Dabei prüft der Promotionsausschuss, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Aufnahme in die Doktorandenliste ist mit der Verpflichtung der Bewerberin/des Bewerbers verbunden, innerhalb der nächsten sechs Jahre zu promovieren.
Hier finden Sie die gültigen Ordnungen und Gremien:
- Promotionsordnung vom 27.4.2016
- Ordnung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Promotionsphase an der TU Dresden (11.09.2017)
- Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung - vom 22. September 2020 der Philosophischen Fakultät
Die Beantragung der Annahme als Doktorand/in erfolgt ab sofort über das Online-System Promovendus.
Promovendus ist jederzeit über Internet erreichbar. Um sich in Promovendus einloggen zu können benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto.
Mitarbeiter/in oder immatrikulierte/r Student/in erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre/n betreuende/n Hochschulprofessor/in, der Ihr Promotions- bzw. Forschungsvorhaben betreuen wird bzw. betreut, ein sogenanntes ZIH-Gast Login beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Webseite des Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) der TU Dresden. Ihr Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto ist der Service Desk der TU Dresden.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Annahme als Doktorand/in erstellt, welches Sie einreichen müssen:
Philosophische Fakultät
Promotionsausschuss
01062 Dresden
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in einreichen müssen:
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung in Deutsch oder Englisch der zulassungsrelevanten Hochschulabschlussurkunde
-
Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung des Zeugnisses und der Fächerübersichten mit Noten des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch aller weiteren Hochschulabschlussurkunden und –zeugnisse mit Fächerübersicht
- Einfache Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (i.d.R. Abitur)
- Aktueller Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang, ggfs. Veröffentlichungsverzeichnis und Unterschrift
- Urkundlicher Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina in amtlich beglaubigter Form
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist.
3. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
Für die Annahme als Doktorand/in benötigen Sie beglaubigte Kopien und ggf. beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulzeugnisse sowie beglaubigte Fächerübersichten mit Noten. Hinweise zu Beglaubigungen von Urkunden, die nicht von der TU Dresden ausgestellt wurden, finden Sie auf der Website der Beglaubigungsstelle der TU Dresden.
Sollten Sie einen Studienabschluss im Ausland erworben haben oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, so werden Ihre Unterlagen nach Beantragung der Annahme als Doktorand/in zur Äquivalenzprüfung an das Akademische Auslandsamt geschickt. Die Online Datenbank www.anabin.de ermöglicht Ihnen, sich vorab über die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses zu informieren.
4. Immatrikulation ins Promotionsstudium
Ein/e Bewerber/in kann nur dann als Promotionsstudierende an der TUD immatrikuliert werden, wenn er/sie als Doktorand/in angenommen wurde. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes.
Die Immatrikulation ist freiwillig. Die Immatrikulationsordnung der TU Dresden finden Sie hier.
Um einen Antrag auf Immatrikulation zum Promotionsstudium zu stellen, nutzen Sie bitte folgende Webseite des Immatrikulationsamtes.
5. Zusatzleistungen
Die Aufnahme in die Doktorandenliste kann mit der Erteilung von Auflagen zur Absolvierung von Zusatzprüfungen verbunden werden. Diese werden vom Promotionsausschuss festgelegt und den Promovierenden mit dem Zulassungsbescheid zur Annahme als Doktorand/in mitgeteilt.
6. Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt über das Online-System Promovendus.
Um sich in Promovendus einloggen zu können benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto.
Mitarbeiter/in oder immatrikulierte/r Student/in erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre/n betreuende/n Hochschulprofessor/in, der Ihr Promotions- bzw. Forschungsvorhaben betreuen wird bzw. betreut, ein sogenanntes ZIH-Gast Login beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Webseite des Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) der TU Dresden. Ihr Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto ist der Service Desk der TU Dresden.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Eröffnung des Promotionsverfahrens erstellt, welches Sie an der Fakultät einreichen müssen:
Philosophische Fakultät
Promotionsausschuss
01062 Dresden
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahren einreichen müssen:
- 3 gebundene Exemplare der Dissertation und eine elektronische Kopie
-
Aktueller, tabellarischer Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang und Unterschrift
- Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen
- Bescheid über die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand gemäß § 7 in Kopie und der urkundliche Nachweis über die Erfüllung der dabei gegebenenfalls gemachten Auflagen
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist.
7. Führungszeugnis
Für die Beantragung der Annahme als Doktorand/in sowie der Eröffnung des Promotionsverfahrens benötigen Sie jeweils einen schriftlichen Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist. Das Führungszeugnis ist ca. 3 Monate gültig und kann am Tag des Einreichens der Unterlagen für die Aufnahme als Doktorand/in oder für die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt werden. Bei Beantragung des Führungszeugnisses (z. B. beim Meldeamt, Theaterstraße 11, 01067 Dresden) muss folgende Adresse angegeben werden:
Philosophische Fakultät
Promotionsausschuss
01062 Dresden
8. Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Die Registrierung für das Alumni Netzwerk speziell für Nachwuchswissenschaftler/innen kann jederzeit im Online-System Promovendus erfolgen. Sofern Sie kein gültiges ZIH-Benutzerkonto mehr besitzen, nutzen Sie bitte den Alumni-Bogen. Die Registrierung ist selbstverständlich freiwillig.
Des Weiteren möchten wir Sie auf das allgemeine Alumninetzwerk der TU Dresden hinweisen.
Kontakt:
Für weitere Informationen richten Sie sich bitte an:
Promotionsamt
NameJosefine Kroll
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Promotionsamt Philosophische Fakultät
Promotionsamt Philosophische Fakultät
Besuchsadresse:
BZW, Etage 3, Raum 341 Zellescher Weg 17
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden Dekanat Philosophische Fakultät Promotionsamt
01062 Dresden
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