BA- und MA-Kolloquium
BA- und MA-Kolloquien werden bei uns als Verteidigungen der Abschlussarbeiten durchgeführt. Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zur Verfahrensweise von BA- und MA-Kolloquien an der Professur für Politische Systeme und Systemvergleich sowie einige Tipps für ein gutes Gelingen der Verteidigung.
Verfahrensweise
Aus den oben herunterzuladenden Vorgaben ergibt sich folgende Verfahrensweise am Lehrstuhl für Politische Systeme und Systemvergleich:
- Gemäß dem geänderten § 4 (3) 3. der Prüfungsordnung wird das Kolloquium erst nach Einreichung und – sofern zeitlich möglich – nach Bewertung der Abschlussarbeit absolviert. Also nimmt das Kolloquium die Form einer Verteidigung der vorgelegten und – im Regelfall – schon bewerteten Abschlussarbeit an.
- Zu diesem Zweck hat sich der Prüfungskandidat bzw. die Kandidatin in Vorbereitung auf das Kolloquium von den Gutachter:innen der Arbeit deren Gutachten zu beschaffen - in der Regel über das Sekretariat.
- Die Verteidigung vollzieht sich so:
- Vorstellung der Arbeit (5 bis 10 Minuten): Prüfungskandidat:in nennt die Fragestellung der Abschlussarbeit, begründet knapp die Wichtigkeit einer Antwort auf sie und umreißt sodann kurz (!) die zentralen Aussagen der erarbeiteten Antwort. Dabei legt sie/er auch dar, worin die Originalität der erbrachten Leistung besteht.
- Auseinandersetzung mit der Gutachterkritik (5 bis 10 Minuten): Prüfungskandidat:in diskutiert die Einwendungen der Gutachter zu seiner Abschlussarbeit kritisch.
- Fragerunde (15 bis 25 Minuten): Betreuer:in der Arbeit sowie ggf. auch weitere Prüfende und die Beisitzer stellen Fragen an die Prüfungskandidaten. Diese beziehen sich auf den Inhalt der Abschlussarbeit sowie auf die Aussagen der Prüfungskandidaten während der Präsentation. Danach können nach Ermessen der Betreuer auch weitere Anwesende Fragen stellen.
- Bewertung: Anschließend beraten die Betreuerin, gegebenenfalls auch weitere anwesende Prüfende, sowie Beisitzer über die Prüfungsleistung. Dabei wenden sie insbesondere die folgenden Kriterien an:
- Wie gut hat der/die Prüfungskandidat:in die oben genannten Aufgaben erfüllt, und zwar sowohl dem Inhalt nach als auch beim – ggf. technisch unterstützten – Präsentationsstil?
- Wie kompetent hat der/die Prüfungskandidat:in auf die in den Gutachten vorgetragenen Einwände sowie die im Kolloquium vorgelegten Fragen reagiert, insbesondere hinsichtlich von Verständnis und Argumentationsfertigkeit?
- Wie gut vermochte es der/die Prüfungskandidat:in, die bei der Arbeit verwendeten, von den Gutachter:innen eingeforderten oder von den Fragestellern beim Kolloquium ins Spiel gebrachten analytischen Kategorien zu verstehen und auf den eigenen Gegenstandsbereich zu beziehen?
- Wie große Fähigkeiten zur Abstraktion vom konkret behandelten Stoff und zur Verallgemeinerung der erzielten Einsichten waren erkennbar?
- Wie gut waren Sprache und rhetorischer Stil des/der Prüfungskandidaten:in?
- Nach Abschluss dieser Beratung legt die Betreuerin die Note des BA- bzw. MA-Kolloquiums fest und teilt sie den Prüfungskandidaten mit.
- Die Termine werden mit dem Sekretariat des Lehrstuhls abgestimmt. Sie finden in der Regel während der Vorlesungszeit im Rahmen des Lehrstuhlkolloquiums statt. In Ausnahmefällen kann die Prüfungsleistung auch außerhalb der Vorlesungszeit abgehalten werden. (Hinweis: Die Betreuerin wird genau dann eine der weiteren Studien- oder Berufsplanung der Prüfungskandidaten dienliche Durchführung des Kolloquiums sicherstellen, wenn auch die Prüfungskandidaten ihrerseits die dafür nötigen Fristen eingehalten haben.)
- Falls den den Prüfungskandidaten nicht anders beantragt, ist das Kolloquium institutsöffentlich. Falls die Betreuerin zustimmt, sind auch vom Prüfungskandidaten eingeladene Gäste zugelassen. Es wird allen Studierenden, die später selbst ein Kolloquium absolvieren wollen, dringend geraten, zuvor schon am Kolloquium von Kommilitonen teilzunehmen.
- Zeit und Ort der Kolloquien sowie die Namen der Prüfungskandidaten werden institutsöffentlich bekanntgegeben, desgleichen der jeweils öffentliche oder nichtöffentliche Charakter eines Kolloquiums.
Tipps für eine erfolgreiche Verteidigung
- Setzen Sie sich wirklich mit der in den Gutachten und während des Kolloquiums formulierten Kritik auseinander! Denn Gegenstand des Kolloquiums ist nicht die Arbeit selbst, sondern eben diese Kritik. Sie sollten die Kritikpunkte der Gutachten also kennen, verstehen – und ihnen etwas entgegenzusetzen haben.
- Machen Sie sich also auf prägnant formulierte Fragen und Kritik gefasst! Denn um eine Arbeit verteidigen zu können, muss sie angegriffen werden. Verstehen Sie sich am besten als Torhüter:in, der/die darauf geprüft wird, wie er/sie – durchaus nicht einfach zu haltende – Schüsse pariert. Im Zweifel wird es besser ankommen, wirklich zu versuchen, den „Ball zu halten“, statt sich der Kritik einfach zu beugen.
- Sehen Sie die Verteidigung als „praktiziertes Wissenschaftsspiel“ an. Sehr defensive Charaktere sollten sich zwingen, sich der Autorität des Prüfungskomittees durchaus auch forsch entgegenzustellen; offensivere Typen sind gut beraten, wenn sie Kritik nicht einfach abschmettern, sondern versuchen, ihr konstruktiv zu begegnen. Denn im Fokus der Bewertung dieser Prüfungsleistung steht die argumentative und intellektuelle Gewandtheit der Prüfungskandidaten – zwei Fähigkeiten also, die Sie während Ihres Studiums erworben haben sollten.