Promotion an der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik
Wir freuen uns, dass Sie an der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik promovieren möchten. Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Vorhaben.
Die nächste Sitzung des Promotionsausschusses findet am Montag, 03.07.2023 statt. Bitte senden Sie Ihre Anträge bis Dienstag, 27.06.2023 an das Promotionsamt.
Die persönliche Abgabe von Anträgen ist zur Sprechzeit (s. Kontaktinformationen) und nach vorheriger Terminabsprache möglich. Das Promotionsamt bleibt ansonsten bis auf weiteres geschlossen!
Bitte senden Sie Ihre Anfragen an diese E-Mail: ute.wermuth@tu-dresden.de
Zulassung zum Promotionsstudium
Die Anforderungen der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik an die Bewerber für eine Promotion sind in § 6 der Promotionsordnung formuliert. Die Zulassung zur Promotion setzt grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem universitären Studiengang mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit voraus (in der Regel ein Diplom- oder Masterstudium mit einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit). Zudem benötigen Sie eine/n Hochschullehrer/in der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik, der/die sich bereit erklärt, die wissenschaftliche Betreuung Ihrer Promotion zu übernehmen.
Alle Vorgänge die Ihr Promotionsvorhaben betreffen (bspw. Annahme als Doktorand/in) werden über das Online-System Promovendus erledigt. Promovendus ist jederzeit innerhalb und außerhalb des TU Dresden Netzwerkes erreichbar.
Um sich in Promovendus einloggen zu können, benötigen Sie ebenfalls ein gültiges ZIH-Benutzerkonto. Mitarbeiter/in oder immatrikulierte/r Student/in erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre/n betreuende/n Hochschulprofessor/in, der Ihr Promotions- bzw. Forschungsvorhaben betreuen wird bzw. betreut, einen ZIH-Gast Login beantragen. Ihr Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto ist der Service Desk der TU Dresden.
Die Zulassung zur Promotion erfolgt auf Antrag an den Promotionsausschuss der Fakultät gemäß § 8 der Promotionsordnung. Dabei prüft der Promotionsausschuss, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Aufnahme in die Doktorandenliste ist mit der Absicht des Bewerbers verbunden, innerhalb der nächsten sechs Jahre an der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik zu promovieren.
Sofern Sie die Durchführung Ihrer Promotion im Rahmen des Promotionsstudiums gemäß § 3 Abs. 3 der Promotionsordnung wünschen, so ist der Bescheid über die Aufnahme in die Doktorandenliste gleichermaßen Aufforderung zur Immatrikulation(siehe Immatrikulation). Durch die Immatrikulation ins Promotionsstudium kann das Rigorosum durch die mündlichen Fachprüfungen gemäß § 7 Studienordnung für das Promotionsstudium Elektrotechnik ersetzt werden.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Annahme als Doktorand erstellt, welches Sie an der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik einreichen müssen:

Promotionsangelegenheiten
NameFrau Ute Wermuth
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Barkhausen-Bau, Raum 152 Helmholtzstr. 18
01069 Dresden
Sprechzeiten:
- Dienstag:
- 09:00 - 11:30
- 13:30 - 15:30
- Donnerstag:
- 09:00 - 11:30
und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in einreichen und im Promovendus hochladen müssen:
- das in Aussicht genommene Thema,
- amtlich beglaubigte Kopie1 und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch sowie von Fächerübersichten mit Noten des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses,
- amtlich beglaubigte Kopie1 und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch aller weiteren Hochschulabschlusszeugnisse,
- einfache Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (i.d.R. Abitur),
- Betreuungsvereinbarung des fachlich zuständigen und verantwortlichen Hochschullehrers der Fakultät im Original (das Formular hierfür erhalten Sie über die Graduiertenakademie),
- Empfehlung zur Betreuungsvereinbarung "Zusatzvereinbarung bei einer Promotion in Kooperation mit Unternehmen (Industriepromotion)" Dokument finden Sie zum Download auf der Webseite der Graduiertenakademie,
- Exmatrikulationsbescheinigung bei vorheriger Immatrikulation an einer anderen deutschen Hochschule,
- aktueller Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang, Veröffentlichungsverzeichnis und Unterschrift, sowie
- schriftlicher Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses2.
Weitere Informationen
-
Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
Für die Annahme als Doktorand/in benötigen Sie beglaubigte Kopien und ggf. beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulzeugnisse sowie beglaubigte Fächerübersichten mit Noten. Hinweise zu Beglaubigungen von Urkunden, die nicht von der TU Dresden ausgestellt wurden, finden Sie auf der Webseite der Beglaubigungsstelle der TU Dresden.
Sollten Sie einen Studienabschluss im Ausland erworben haben, so werden Ihre Unterlagen nach Beantragung der Annahme als Doktorand/in von der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik zur Äquivalenzprüfung an das Akademische Auslandsamt geschickt. Die Online Datenbank www.anabin.de ermöglicht Ihnen, sich vorab über die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses zu informieren. -
Führungszeugnis
Für die Beantragung der Annahme als Doktorand/in sowie der Eröffnung des Promotionsverfahrens benötigen Sie jeweils einen schriftlichen Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß §30, Abs. 5 BZRG bei der zuständigen Meldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz beantragt worden ist. Das Führungszeugnis ist ca. 3 Monate gültig und kann am Tag des Einreichens der Unterlagen für die Aufnahme als Doktorand/in oder für die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt werden. Bei Beantragung des Führungszeugnisses (z.B. beim zentralen Ortsamt, Theaterstraße 11, 01067 Dresden) muss folgende Empfängeradresse angegeben werden:Technische Universität Dresden
Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik
Dekanat
Promotionsangelegenheiten
01062 Dresden
Ein/e Bewerber/in kann nur dann als Promotionsstudent/in an der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik immatrikuliert werden, wenn er/sie als Doktorand/in durch den Promotionsausschuss in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen wurde. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes.
Wenn Sie das Rigorosum gemäß § 11 Abs. 5 der Promotionsordnung durch die mündlichen Fachprüfungen ersetzen möchten, ist eine Immatrikulation in das Promotionsstudium Elektrotechnik verpflichtend. Die Regelstudienzeit des Promotionsstudiums beträgt acht Semester, eine Immatrikulation sollte daher zeitnah nach Annahme als Doktorand/in erfolgen. Eine Bestätigung der Immatrikulation über sechs Fachsemester ist bei der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik einzureichen.
Andernfalls ist die Immatrikulation freiwillig. Die Immatrikulationsordnung der TU Dresden finden Sie hier. Um einen Antrag auf Immatrikulation zum Promotionsstudium zu stellen, nutzen Sie bitte folgende Webseite des Immatrikulationsamtes.
Zusatzleistungen
Eine Aufnahme in die Doktorandenliste kann mit der Erteilung von Auflagen zur Absolvierung von Zusatzprüfungen verbunden werden. Diese werden vom Promotionsausschuss festgelegt und dem Doktoranden mit dem Zulassungsbescheid zur Annahme als Doktorand/in mitgeteilt. In diesem Fall hat der/die Doktorand/in diese Zusatzleistungen innerhalb von 2 Jahren nach der Annahme als Doktorand/in zu erbringen (§ 7 der Promotionsordnung).
- Promotionsordnung
- Studienordnung für das Promotionsstudium Elektrotechnik und Informationstechnik
- Ordnung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Promotionsphase an der TU Dresden
- Besetzung des Promotionsausschusses
- Hinweise für Promovierende
- Empfehlungen für die Ausarbeitung wissenschaftlicher Arbeiten
Das Promotionsverfahren
Die Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt über Promovendus, welches Ihnen ein Antragsdokument für die Eröffnung des Promotionsverfahrens erstellt, das Sie an der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik einreichen müssen:

Promotionsangelegenheiten
NameFrau Ute Wermuth
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Barkhausen-Bau, Raum 152 Helmholtzstr. 18
01069 Dresden
Sprechzeiten:
- Dienstag:
- 09:00 - 11:30
- 13:30 - 15:30
- Donnerstag:
- 09:00 - 11:30
und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Promotionsverfahren sowohl im Promovendus als auch in Papierform einreichen müssen (§ 9 der Promotionsordnung):
Abkürzungen im Titel der Dissertationsschrift und Firmenlogos sind nicht zulässig.
Ringbindungen werden nicht angenommen!
-
4 gebundene Exemplare A4 inklusive Lebenslauf, Inhalts-, Abkürzungs- und Formelverzeichnis eingebunden und 1 elektronische Version (CD, Stick o.Ä.) der Dissertation
-
1 gedrucktes Exemplar der Thesen signiert vom betreuenden Hochschullehrer (Name, Vorname)
-
30 gedruckte Exemplare der Thesen, maschinenschriftlich, geheftet
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Thesen an: und in Promovendus hochladen
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Englische und deutsche Kurzfassung (Abstract)
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Ggfs. Antrag auf Genehmigung zur Durchführung des Promotionsverfahren bzw. Teilleistungen in englischer Sprache
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Aktueller Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang und Unterschrift (bitte auch in Promovendus hochladen)
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Wissenschaftliches Veröffentlichungsverzeichnis, zusätzlich ein zusammengefasstes Veröffentlichungsverzeichnis und Preise, Stipendien (bitte auch in Promovendus hochladen)
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Original der Bestätigung der Aufnahme in die Doktorandenliste gemäß §8 der Promotionsordnung der Fak. Elektrotechnik und Informationstechnik und der urkundliche Nachweis über die Erfüllung von Auflagen in amtlich beglaubigter Form
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Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnisgemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), das nicht älter als 3 Monate ist, bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist1 (bitte auch in Promovendus hochladen)
Sowohl die Dissertation als auch die Verteidigung der Dissertation und das Rigorosum/mündliche Fachprüfung können in deutscher oder in englischer Sprache (auf Antrag) verfasst bzw. durchgeführt werden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.
Weitere Informationen
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Führungszeugnis
Für die Beantragung der Annahme als Doktorand/in sowie der Eröffnung des Promotionsverfahrens benötigen Sie jeweils einen schriftlichen Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß §30, Abs. 5 BZRG bei der zuständigen Meldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz beantragt worden ist. Das Führungszeugnis ist ca. 3 Monate gültig und kann am Tag des Einreichens der Unterlagen für die Aufnahme als Doktorand/in oder für die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt werden. Bei Beantragung des Führungszeugnisses (z.B. beim zentralen Ortsamt, Theaterstraße 11, 01067 Dresden) muss folgende Empfängeradresse angegeben werden:
Technische Universität Dresden
Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik
Dekanat
Promotionsangelegenheiten
01062 Dresden
Der/die Doktorand/in muss nach Annahme der Dissertation in einem nichtöffentlichen wissenschaftlichen Prüfungsgespräch (Rigorosum) sein vertieftes Wissen auf dem Fachgebiet seiner Dissertation nachweisen. Unmittelbar nach dem Rigorosum findet die öffentliche Verteidigung statt. Durch das Absolvieren des Promotionsstudiums Elektrotechnik kann das Rigorosum durch die mündlichen Fachprüfungen gemäß § 7 Studienordnung für das Promotionsstudium Elektrotechnik ersetzt werden. Ob bereits geleistete, mündliche Fachprüfungen für den Ersatz des Rigorosums herangezogen werden sollen oder ob Sie die klassische Durchführung des Rigorosums wünschen, müssen Sie spätesten mit Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens entscheiden.
Nachdem das Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde, muss innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach dem Termin der letzten mündlichen Prüfung (i.d.R. Verteidigung) die von der Promotionskommission angenommene Dissertation der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Veröffentlichung geschieht durch die unentgeltliche Übergabe von insgesamt 15 in A5-Format gedruckten gebundenen Exemplaren (Buchrücken mit Thema und Name versehen) an die Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Dresden. Danach erfolgt die Weitergabe von 5 gedruckten Exemplaren an die SLUB. Bitte beachten Sie die Bestimmungen zu "Empfehlungen für die Ausarbeitung wissenschaftlicher Arbeiten".
Sofern die Promotionskommission Auflagen für Ihre Dissertation erteilt hat, müssen die Änderungen durch den/die zuständige/n Hochschullehrer/in geprüft und bescheinigt werden. Ein Nachweis dazu muss beim Promotionsamt eingereicht werden.
Zur Veröffentlichung bei der Sächsischen Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) sind notwendig:
- fünf Exemplare der von der Promotionskommission angenommen Dissertation in gebundener Form (unentgeltlich an die SLUB Geschäftsstelle zu übergeben), sowie
- eine elektronische Version im Format PDF/A (mit Preflight auf Fehlerfreiheit zu prüfen), übermittelt via Qucosa.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Dissertationen und die Hinweise zur Veröffentlichung.
Abkürzungen im Titel der Dissertationsschrift und Firmenlogos sind nicht zulässig, Ringbindungen werden nicht angenommen!
Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Die Registrierung für das Alumni Netzwerk speziell für Nachwuchswissenschaftler/innen kann jederzeit in Promovendus erfolgen. Sofern Sie kein gültiges ZIH-Benutzerkonto mehr besitzen, nutzen Sie bitte den Alumni-Bogen. Die Registrierung ist selbstverständlich freiwillig.
Des Weiteren möchten wir Sie auf das allgemeine Alumninetzwerk der TU Dresden hinweisen.

Promotionsangelegenheiten
NameFrau Ute Wermuth
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Barkhausen-Bau, Raum 152 Helmholtzstr. 18
01069 Dresden
Sprechzeiten:
- Dienstag:
- 09:00 - 11:30
- 13:30 - 15:30
- Donnerstag:
- 09:00 - 11:30
und nach Vereinbarung.