Informationen zum Prüfungsverfahren
- Aufforderung zur Prüfungseinschreibung
- Aufforderung zur Prüfungseinschreibung NES
- Die Prüfungszeiträume werden in den Studienjahresablaufplänen angegeben.
- Prüfungstutorium Folien Prüfungstutorium Ordnungen 2024 (Stand 17.12.2024) Folien Prüfungstutorium Ordnungen vor 2024 (Stand 16.01.2024)
- Nach- und Wiederholungsprüfungen: Mathematik 2. Sem. (Mehrdimensionale Differential- und Integralrechnung, Prof. Franz) und Mathematik 4. Semester (Partielle Differentialgleichungen und Wahrscheinlichkeitstheorie, Prof. Schilling). ACHTUNG neue Termine Hier finden Sie die Termine
Bewertungssystem
Das Notensystem an der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik der TU Dresden hat Noten von 1 bis 5:
- 1 = sehr gut
- 2 = gut
- 3 = befriedigend
- 4 = ausreichend
- 5 = nicht ausreichend
Zur differenzierten Bewertung können einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte angehoben oder abgesenkt werden. Die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen.
Unbenotete Prüfungsleistungen werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet.
Die Modulnote wird entsprechend der Vorgabe der Modulbeschreibung (Anlage der Studienordnung) bestimmt. Wird ein Durchschnittswert mehrerer Teilnoten berechnet, so wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Modulnote lautet bei einem Durchschnitt
- bis einschließlich 1,5 = sehr gut
- von 1,6 bis einschließlich 2,5 = gut
- von 2,6 bis einschließlich 3,5 = befriedigend
- von 3,6 bis einschließlich 4,0 = ausreichend
- ab 4,1 = nicht ausreichend
Nach erfolgreichem Abschluss aller Module und der Abschlussarbeit wird entsprechend der Prüfungsordnung eine Gesamtnote gebildet. Für die Gesamtnote gelten die gleichen Regeln wie für Modulnoten mit einer Ausnahme:
Prüfungsordnungen vor 2010: Lautet die Note der Diplomarbeit 1,0 und ist die Gesamtnote der Diplomprüfung besser als 1,3, so wird das Gesamtprädikat "mit Auszeichnung bestanden" verliehen.
Prüfungsordnungen ab 2010: Die Gesamtnote lautet bei einem Durchschnitt bis einschließlich 1,2 und einer Endnote der Abschlussarbeit bis einschließlich 2,0 anstatt "sehr gut" "mit Auszeichnung bestanden".
Weitere Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.
Prüfungsanmeldung | Fristen
Die Anmeldung zu allen Prüfungen (Ausnahme: Prüfungshürde 3. Semester) in Diplomstudiengängen erfolgt durch die Studierenden über folgende Portale:
Einschreibung über HISQIS
- Studierende der Studiengänge ET, IST, MT und RES – Prüfungsordnungen 2010/2011/2013/2014/2018
Einschreibung über selma
- Studierende der Studiengänge Elektrotechnik, Mechatronik und Regenerative Energiesysteme, ab Imma-Jahrgang 2021
- Studierende im Studiengang Informationssystemtechnik PO 2020 und ältere Studierende, die in die PO-Version 2020 gewechselt haben
- Studierende im Studiengang Biomedizinische Technik
- NES-Studierende
Der Anmeldezeitraum wird vom Prüfungsamt fakultätsüblich bekannt gegeben. Er liegt für gewöhnlich im Januar/Februar für das Wintersemester und im Juni/Juli für das Sommersemester.
Die Anmeldung zu Prüfungen beinhaltet im aktuellen Semester abgeschlossene Praktika, Pflichtsprachmodule sowie Prüfungen, die die Studierenden bereits während der Vorlesungszeit abgelegt haben (z.B. Einführungsprojekt).
Bei nicht gelisteten Prüfungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Abmeldung und Rücktritt unterscheiden sich hinsichtlich der Rechtsfolgen erheblich voneinander.
Grundsätzlich gilt:
- Sie sind zu einer Prüfung angemeldet und wollen diese jetzt doch nicht in dieser Prüfungsperiode durchführen?
Dann ist die Abmeldung der richtige Weg. Beachten Sie unbedingt, dass alle Prüfungsfristen weiterlaufen (erste Wiederholung innerhalb eines Jahres; zweite Wiederholungsprüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin). Melden Sie sich nicht ohne Rücksprache von einer zweiten Wiederholungsprüfung ab! Kontaktieren Sie bei Unklarheiten unbedingt das Prüfungsamt! - Sie sind zu einer Prüfung angemeldet und können diese am Prüfungstermin unverschuldet (Krankheit, Unfall, etc.) nicht ablegen?
Dann ist der Rücktritt der richtige Weg. Bezüglich der Prüfungsfristen (erste Wiederholung innerhalb eines Jahres; zweite Wiederholungsprüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin) wirkt ein genehmigter Rücktritt wie eine Prüfungsteilnahme.
Abmeldung:
Bis drei Werktage (Montag bis Samstag) vor der Prüfung ist eine Abmeldung von der Prüfung ohne Angabe von Gründen über HISQIS / SELMA möglich. Sollte die Abmeldung technisch nicht möglich sein (z. B. bei mündlichen Prüfungen außerhalb der Kernprüfungszeit), so erfolgt die Abmeldung durch den Studierenden über den Prüfer direkt beim Prüfungsamt. Bitte prüfen Sie vor Abmeldung von einer Prüfung, ob eine Wiederholungsfrist läuft. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie unbedingt das Prüfungsamt.
Die 3-Werktage-Frist beinhaltet nur die Wochentage Montag bis Samstag. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Der Tag der Prüfung wird bei der 3-Werktage-Frist mitgezählt. Das heißt, wenn die Prüfung an einem Donnerstag stattfindet, so hat man bis Dienstag 23:59 Uhr Zeit, sich von der Prüfung abzumelden.
Rücktritt:
Wenn Sie an einer angemeldeten Prüfung unverschuldet nicht teilnehmen können (Krankheit, Unfall, etc.), müssen Sie gegenüber dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich den Rücktritt von der Prüfung beantragen und glaubhaft begründen.
Bitte nutzen Sie im Krankheitsfall dieses Formular und reichen ein ärztliches Attest (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ein. Das Attest muss die Symptome der Erkrankung enthalten. Für das Attest können Sie dieses Formular nutzen. Formlose Atteste werden auch akzeptiert, sofern sie die notwendigen Informationen enthalten.
Über den Antrag auf Rücktritt von der Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss.
Die Diplom-/Masterarbeit ist eine Prüfungsleistung. Im Falle von zu berücksichtigender Krankheit/Arbeitsunfähigkeit während der Bearbeitung der Diplom-/Masterarbeit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Dafür können Sie dieses Formular nutzen. Das Attest muss die Symptome der Erkrankung enthalten. Über die Prüfungs-/Arbeitsfähigkeit basierend auf den Symptomen entscheidet der Prüfungsausschuss. Im Falle einer Anerkennung des Attestes verlängert sich die Bearbeitungszeit der Diplom-/Masterarbeit um die Anzahl der anerkannten Kalendertage (ohne weiteren Verlängerungsantrag).
Sind Studierende durch eine Modulprüfung gefallen, so haben sie die Möglichkeit, die nicht bestandenen Prüfungsleistungen zu wiederholen. Es sind aber die Fristen für die Wiederholung zu beachten:
Das erste Mal durchgefallen:
1. Wiederholungsprüfung innerhalb eines Jahres
Das zweite Mal durchgefallen:
2. Wiederholungsprüfung zum nächsten angebotenen Zeitpunkt (letzte Chance)
Werden diese Fristen überschritten, wird die Prüfung mit der Note 5 bzw. als "nicht bestanden" gewertet.
Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden (Ausnahme: Freiversuch).
Hinweise und Grundregeln
Nach dem Abschluss von schriftlichen Prüfungsleistungen werden von den Professuren regelmäßig Termine zur Einsicht in die eigene Prüfung mit der Möglichkeit zur Konsultation angeboten. In diesen Konsultationseinsichten dürfen Kopien oder Notizen nur dann angefertigt werden, wenn dies vom Prüfenden ausdrücklich gestattet wurde. Auch Begleitungen bedürfen der Zustimmung des Prüfenden.
Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt des Prüfungsausschusses für Elektrotechnik.
Studierende der Diplomstudiengänge Elektrotechnik, Informationssystemtechnik, Mechatronik und Regenerative Energiesysteme werden automatisch zu den Prüfungen in den Modulen
- Algebraische und analytische Grundlagen
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Algorithmen und Datenstrukturen (nur IST)
angemeldet.
Sie müssen diese Prüfungen bis zum Ende des 2. Semester erfolgreich abgeschlossen haben, um sich für Prüfungen ab dem 3. Semester anmelden zu können.
Achtung: Hat ein/e Studierende eine oder mehrere dieser Prüfungen nicht bestanden, so wird diese/r Studierende automatisch zum nächstmöglichen Prüfungstermin wieder angemeldet. Möchte die/der Studierende diesen Termin noch nicht wahrnehmen, muss sie/er sich von der Prüfung über HISQIS / SELMA abmelden. Dabei müssen aber die Fristen für die Wiederholung von Prüfungen beachtet werden.
Die Prüfungshürde 3. Semester ist Teil des Orientierungsjahrs.
Die detaillierten Studienpläne geben an, welches Modul welche Lehrveranstaltung(en) enthält und welche Prüfungsleistung(en) im Modul zu absolvieren ist/sind.
Die Möglichkeit des Freiversuchs existiet in den Diplomstudiengängen Informationssystemtechnik, Mechatronik und Regenerative Energiesysteme (vgl. Prüfungsordnung § 14).
Ein Freiversuch liegt vor, wenn die komplette Modulprüfung (d. h. alle Prüfungsleistungen des Moduls) vor dem Semester laut dem Studienablaufplan des Studiengangs abgelegt wurde.
Wurde die Modulprüfung bestanden, können alle oder auch einzelne Prüfungsleistungen zum nächsten angebotenen Prüfungstermin auf Antrag zur Notenverbesserung wiederholt werden. Die bessere Note zählt. Nach Verstreichen des nächsten regulären Prüfungstermins ist eine Notenverbesserung nicht mehr möglich.
Eine im Freiversuch nicht bestandene Modulprüfung gilt als nicht durchgeführt.