Outgoing
Weltweiter Austausch
Diese Seite beschreibt hauptsächlich Informationen zum Austausch innerhalb Europas mit dem ERASMUS-Programm. Sollten Sie an einem Partnerland außerhalb Europas interessiert sein, informieren Sie sich bitte auf der Seite des International Offices zu TUDweltweit über die länderspezifischen Bedingungen.
Austausch innerhalb von Europa
allgemeine Informationen der TU Dresden:
→ Erasmus+ (für Bachelor und Master Studenten, 1 - 2 Semester in EU Länder)
→ Erasmus+ Lehrmobilität (für Doktoranden, Dozenten und Professoren)
Die Fakultät Informatik hat eigene bilaterale ERASMUS-Kooperationsverträge mit Hochschulen im europäischen Ausland geschlossen. Eine Liste der zur Verfügung stehenden Austauschplätze finden Sie auf der MobilityOnline Seite der TU Dresden: wählen Sie als Fach: Informatik, Programm: Erasmus-Studium.
ERASMUS ist das Förderprogramm der Europäischen Union für die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, mit dem u. a. das Ziel verfolgt wird, den Austausch von Studierenden und Dozenten zwischen den europäischen Partnerhochschulen zu unterstützen.
ERASMUS+ heißt das aktuelle Förderprogramm der Europäischen Union für Allgemeine und Berufliche Bildung, Jugend und Sport. Das Programm startete zum WS 2014/2015.
Studierenden in den Bachelorstudiengängen Informatik und Medieninformatik/Angewandte Informatik, die ein Semester im Ausland verbringen möchten, empfehlen wir die Vertiefungsmodule1, d.h. das 5. Fachsemester an einer Partnerhochschule zu absolvieren (24 LP). Dabei seid ihr nicht an die Kataloge der Module und Lehrveranstaltungen deines Studiengangs gebunden. Zusammen mit 6 weiteren LP aus kompatiblen Modulen des Pflichtbereichs oder des Bachelorpraktikums, der Sprachmodule, der AQUA-Module könnt ihr insgesamt 30 LP im Ausland erwerben.
Für Diplom Informatik-Studierende gilt: Auslandssemester wird für INF-D-930 anerkannt! (s. Leitfaden) "Eine Sonderrolle spielen Studienzeiten an ausländischen Hochschulen, die durch INF-D-930 ebenfalls gefördert werden sollen, unabhängig davon, ob das Studium im Ausland mit einer einschlägigen berufspraktischen Tätigkeit verbunden ist."
- Informiert euch dennoch im Vorfeld zu den Anrechnungsmöglichkeiten! Am besten beantragt ihr die Vorprüfung der Anrechenbarkeit (siehe untenstehende FAQ Anrechnung von Credits)
- Bitte beachtet zudem, dass ihr zu Beginn des Auslandsaufenthaltes bereits mindestens ein Jahr an der TU Dresden studiert haben solltet.
Fußnoten
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In den Studienordnungen von 2009 sind dies die Module INF-B-5x0, also die Vertiefungs- und Spezialisierungmodule im jeweiligen Studiengang.
Studierende der Ordnungen von 2025 würden in diesem Fall die Module des Wahlpflichtbereiches "Fachliche Vertiefung" (Informatik) bzw. die Wahlpflichtmodule der entsprechenden Vertiefungsrichtung (Angewandte Informatik) absolvieren.
Der Dreh- und Angelpunkt für die Bewerbung und weitere ToDos im Zuge deines Auslandsaufenthaltes ist die Plattform MobilityOnline. Da findest du auch das Online-Bewerbungsformular. Und auch nach der Zusage wird dich MobilityOnline weiterhin begleiten.
Folgende Dokumente werden benötigt:
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Sprachnachweis (Englisch oder Landessprache, je nach Unterrichtssprache)
Von Seiten der TU Dresden ist dein Abiturzeugnis ausreichend. Auf diesem ist typischerweise das Sprachniveau nach dem Europäischen Referenzrahmen angegeben.
Bitte beachte jedoch, dass die Partnerhochschule nach der Zusage ggf. spezielle Sprachnachweise verlangt. Informiere dich also am besten im Voraus, welche Zertifikate akzeptiert werden! -
Vom Prüfungsamt ausgestellte Notenübersicht
Bitte beachte hierbei, dass deine Notenübersicht nicht automatisch erstellt wird! Um dieses zu erhalten, musst du zunächst das Prüfungsamt der Fakultät Informatik kontaktieren. Dieses stellt dir die Notenübersicht über selma zur Verfügung. Ein Ausdruck der selma-Webseite wird nicht akzeptiert! -
Entwurf Learning Agreement
Befasse dich unbedingt bereits bei der Bewerbung mit dem Kursangebot der Partnerhochschule deiner Wahl! Der geforderte Entwurf sollte eine Liste mit den Kursen enthalten, die dich besonders aus dem Angebot der Partnerhochschule interessiert.
Hinweis: Gib unbedingt immer auch einen Zweit- oder Drittwunsch für eine Partnerhochschule an! Nicht jeder Erstwunsch ist realisierbar.
Detaillierte Informationen über Teilnahmevoraussetzungen, Unterlagen und Deadlines finden Sie hier.
Es gibt keine offizielle Liste mit Kursen, die die TU empfiehlt. Informiere dich daher im aktuellen Curriculum deiner Partnerhochschule über die Kursangebote und -inhalte! Informiere dich auch über Kurskataloge vorheriger Semestern, wenn für deinen Austauschzeitraum noch kein aktueller zur Verfügung steht! Häufig werden die Kurse des vergangenen Winter-/Sommersemesters in deinem Auslandssemester erneut angeboten.
Um die erbrachten Leistungen später anrechnen zu lassen, solltest du Kurse wählen, die möglichst äquivalent zu Modulen deines Studiengangs sind. Mittels des Antrags auf Vorprüfung kannst du dir bereits im Vorfeld eine Bestätigung über die Anrechenbarkeit der gewählten Kurse in deinem Studiengang einholen.
Das Learning Agreement kann noch während deines Aufenthalts geändert werden. Daher muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine finale Entscheidung getroffen werden, welche Kurse du belegen möchtest.
Mit dem Learning Agreement legst du fest, welche Kurse du im Ausland belegen wirst sowie die Anzahl der damit zu erwerbenden Leistungspunkte (Credits). Die Partnerhochschule bestätigt dir im Learning Agreement die Möglichkeit der Teilnahme an den gewählten Kursen. Und last, but not least, unterzeichnet dein Erasmus-Koordinator der Fakultät mittels des Learning Agreements, dass die Kurse eine sinnvolle Bereicherung deines Studiums ist.
An einigen anderen Hochschulen wird den Austauschstudierenden mittels des Learning Agreements garantiert, dass die im Ausland erbrachten Leistungen im Studium anerkannt werden. Dies ist an der Fakultät Informatik der TU Dresden nicht der Fall. Nach deinem Auslandsaufenthalt kannst du mittels des Antrags auf Anrechnung selbst entscheiden, welche der absolvierten Kurse du zur Anrechnung im Studiengang bringen möchtest.
Das Learning Agreement wird digital über die Mobility Online Plattform erstellt und verwaltet. Auch kann es während deines Aufenthalts angepasst werden.
Dazu werden im LA 3 Phasen unterschieden: vor (Tabelle A und B), während (Tabelle C und D) und nach dem Aufenthalt (Tabelle E und F).
Tabelle F benötigen Sie an unserer Fakultät nicht - diese wird nach dem Austausch durch den Anrechnungsantrag (siehe unten) ersetzt. D.h. auch Lehrveranstaltungen, die Sie vorab nicht im „Antrag auf Vorprüfung“ angegeben haben, können Ihnen angerechnet werden, wenn die Anrechenbarkeit vom Prüfungsausschuss festgestellt wird.
Ausführliche Informationen zu dieser Fragen findest du auf dieser Seite des International Office.
Es wird dringend empfohlen, sich für die Dauer des Auslandsstudienaufenthalts beurlauben zu lassen. Das Urlaubssemester wird zwar als Hochschul-, nicht aber als Fachsemester gezählt; somit geht keine Studienzeit „verloren“. Mehr Informationen findest du beim Immatrikulationsamt.
Solltest du dich gegen die Beantragung eines Urlaubssemesters entscheiden, musst du damit rechnen, dass du nach der Anrechnung von Kursen ggf. um ein (weiteres) Fachsemester hochgestuft wirst. Deine Prüfungsordnung besagt nämlich, dass mit der Anrechnung von Leistungspunkten auch die Anrechnung von Studienzeiten zu erfolgen hat. Nähere Informationen zur Anrechnung findest du unten.
Im Laufe des Bewerbungsprozesses wird ein Grant Agreement erstellt, das die finanzielle Unterstützung regelt. Der genaue Förderbetrag, den du erhalten kannst, hängt von der Aufenthaltsdauer und dem Zielland ab.
Detailliertere Informationen findest du auf der Webseite des International Office.
Vor dem Aufenthalt
Die Vorlage der Learning Agreements nimmt in seinen Tabellen keine klaren Zuordnungen von im Ausland zu absolvierenden Kursen zu den Modulen vor, für welche eine spätere Anrechnung erfolgen soll. Daher wird dir das Learning Agreement vom Erasmus-Koordinator nicht unterschrieben, solltest du das Feld "Automatic recogition" im Learning Agreement aktiviert haben.
Auch wenn die Option der automatischen Anrechnung nicht besteht, hast du die Möglichkeit, dir im Vorfeld bestätigen zu lassen, ob die gewählten Kurse auf Module bzw. spezielle Prüfungsleistungen eines Moduls anrechenbar sind. Dies gibt dir die Sicherheit, nur Kurse zu besuchen, die du in deinem Studium durch Anrechnung verwenden kannst.
Um die Vorprüfung vornehmen zu lassen, gehe wie folgt vor:
- Fülle den Antrag auf Vorprüfung zur Anrechnung von im Rahmen eines ERASMUS-Studiums zu absolvierende Studien- und Prüfungsleistungen vollständig aus!
- Unterschreibe den Antrag!
- Lege die entsprechenden Kursbeschreibungen aus dem Kurskatalog deiner Gasthochschule bei und
- reiche den Antrag bei deiner/deinem Erasmus-Koordinator:in der Fakultät Informatik ein!
Die/der Erasmus-Koordinator:in kommentiert die Kurs-Modul-Zuordnungen hinsichtlich der Anrechenbarkeit und sendet dir den bestätigten Antrag für deine Unterlagen zurück.
Nach dem Aufenthalt
Nach deiner Rückkehr an die Fakultät Informatik entscheidest du, welche der absolvierten Kurse du zur Anrechnung bringen möchtest. Mithilfe des Antrags auf Vorprüfung (siehe oben) hast du eine Sicherheit, dass die im Antrag bestätigten Kurs-Modulzuordnungen angerechnet werden, soweit es keine Änderungen gab.
- Die Anrechnung auf Basis des Antrags auf Vorprüfung geht am schnellsten. Dafür kann das auf der Seite des Prüfungsamts zur Verfügung gestellte Anrechnungsformular zur Anrechnung von im Rahmen eines Auslandsstudiums absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen verwendet werden.
- Sollten sich zwischen der Antragstellung auf Vorprüfung und der Antragstellung auf Anrechnung Änderungen ergeben haben, so ist der vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellte allgemeine Anrechnungsantrag für die Beantragung der Anrechnung zu verwenden.
In diesem Fall dauert die Bearbeitung länger, da die fachliche Prüfung der erworbenen Kompetenzen und der Abgleich mit den entsprechenden Modulbeschreibungen des Studiengangs aufwändig ist.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Personal

Dr.-Ing. Katrin Borcea-Pfitzmann
Erasmus-Koordinatorin der Fakultät Informatik
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Besucheradresse:
Andreas-Pfitzmann-Bau, APB-1013 Nöthnitzer Str. 46
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