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Inhaltsverzeichnis
Weltweiter Austausch
Diese Seite beschreibt hauptsächlich Informationen zum Austausch innerhalb Europas mit dem ERASMUS-Programm. Sollten Sie an einem Partnerland außerhalb Europas interessiert sein, informieren Sie sich bitte auf der Seite des International Offices zu TUDweltweit über die länderspezifischen Bedingungen!
Austausch innerhalb von Europa
Allgemeine Informationen der TU Dresden
→ Erasmus+ (für Bachelor und Master Studenten, 1 - 2 Semester in EU Länder)
→ Erasmus+ Lehrmobilität (für Doktoranden, Dozenten und Professoren)
Die Fakultät Informatik hat eigene bilaterale ERASMUS-Kooperationsverträge mit Hochschulen im europäischen Ausland geschlossen. Eine Liste der zur Verfügung stehenden Austauschplätze finden Sie auf der MobilityOnline Seite der TU Dresden: wählen Sie als Fach: Informatik, Programm: Erasmus-Studium.
ERASMUS ist das Förderprogramm der Europäischen Union für die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, mit dem u. a. das Ziel verfolgt wird, den Austausch von Studierenden und Dozenten zwischen den europäischen Partnerhochschulen zu unterstützen.
ERASMUS+ heißt das aktuelle Förderprogramm der Europäischen Union für Allgemeine und Berufliche Bildung, Jugend und Sport. Das Programm startete zum WS 2014/2015.
Frequently Asked Questions
Bachelorstudierende der Fakultät Informatik
Studierenden in den Bachelorstudiengängen Informatik und Medieninformatik/Angewandte Informatik, die ein Semester im Ausland verbringen möchten, empfehlen wir die Module des Wahlpflichtbereiches "Fachliche Vertiefung" (Informatik) bzw. die Wahlpflichtmodule der entsprechenden Vertiefungsrichtung (Angewandte Informatik), d.h. das 5. Fachsemester an einer Partnerhochschule zu absolvieren. Zusammen mit 6 weiteren LP aus kompatiblen Modulen des Pflichtbereichs oder des Bachelorpraktikums, der Sprachmodule, der AQUA-Module könnt ihr insgesamt 30 LP im Ausland erwerben.
Diplomstudierende der Fakultät Informatik
Für Diplom Informatik-Studierende eignet sich um Grunde jedes Semester des Hauptstudiums, in welchem typischerweise Wahlpflichtmodule absolviert werden. Außerdem gilt: das Auslandssemester wird für INF-25-Ma-BPr Berufspraxis anerkannt!
Masterstudierende der Fakultät Informatik
Masterstudierende sollten möglichst bereits einige Module ihres Studiengangs studiert haben, um für sich eine Orientierung im eigenen Studiengang zu finden. In allen Masterstudiengängen finden sich Pflicht- und Wahlpflichtmodule, die sich für ein Studium im Ausland eignen.
Außerdem ...
- Informiert euch dennoch im Vorfeld zu den Anrechnungsmöglichkeiten! Insbesondere falls ihr auf Module anrechnen lassen wollt, die typischerweise einer Komplexprüfung unterliegen, könnte die Anrechnung versagt werden.
- Informiert euch im Vorfeld auf den Webseiten des Prüfungsamts über den Ablauf der Anrechnungsbeantragung!
- Bitte beachtet zudem, dass ihr zu Beginn des Auslandsaufenthaltes bereits mindestens ein Jahr an der TU Dresden studiert haben solltet.
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit du für ein Auslandsstudium nominiert werden kannst:
- Du bist an der TU Dresden als Studierende:r (einschließlich Promotionsstudium) immatrikuliert und absolvierst ein Studium, welches zu einem anerkannten Abschluss führt.
- Die Nationalität ist für die Bewerbung zwar unerheblich. In dein Heimatland kannst du jedoch nicht im Rahmen der Erasmus+-Förderung gehen.
- Du solltest als Bachelor- bzw. Diplomstudierende:r mindestens das erste Studienjahr erfolgreich abgeschlossen haben (für Masterstudierende gilt dies nur bedingt).
- Für das betreffende Studienjahr und den Fachbereich existiert ein gültiges bilaterales ERASMUS+-Abkommen mit der Partnerhochschule.
- Vor Antritt des Auslandsaufenthalts muss ein gemeinsam mit den Fachkoordinator:innen der Fakultät Informatik der TU Dresden sowie der Partnerhochschule ein Learning Agreement erstellt sein.
- Ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden, müssen vorhanden sein (empfohlenes Sprachniveau nach dem Europäischen Referenzrahmen: mind. B1/B2).
| Aktion | Verantwortlichkeit | Termin Beginn Wintersemester | Termin Beginn Sommersemester |
|---|---|---|---|
| Einreichung der Bewerbungsunterlagen | Studierende:r | 15. Februar | 15. Februar |
| Auswahl der Studierenden | Fachkoordinator:in | bis Anfang März | bis Anfang März |
| Annahme / Ablehnung des angebotenen Platzes | Studierende:r | März | März |
| Offizielle Nominierung der ausgewählten Studierenden an den Partnerhochschulen | Fachkoordinator:in / International Office | März / April | September / Oktober |
| Unterzeichnung des Learning Agreements | Fachkoordinator:in | ab März | ab September |
| Bewerbung / Anmeldung an der Partnerhochschule inkl. unterzeichnetem Learning Agreement | Studierende:r |
Siehe Bewerbungsdeadline der Partnerhochschule |
Siehe Bewerbungsdeadline der Partnerhochschule |
| Annahmeerklärung für die Erasmus-Mobilitätsbeihilfe | Studierende:r | bis Ende Mai | bis Ende November |
| ggf. Antrag auf Auslands-BAFöG | Studierende:r | ca. 6 Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnittes | ca. 6 Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnittes |
| Festlegung und Überweisung der ERASMUS-Förderung | International Office | ab September | ab Februar |
Bewerbungsfrist
Die Deadline für die Bewerbung auf ein Auslandsstudium ist jeweils der
15. Februar
Unabhängig davon, ob du deinen Auslandsaufenthalt mit Beginn des Wintersemesters oder des Sommersemesters des nächsten Studienjahres planst, bis zu diesem Datum müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht sein.
Restplätze können bis ca. Anfang Mai für den Beginn im Wintersemester und bis 15. September für den Beginn im Sommersemester vergeben werden. Welche Plätze noch verfügbar sind, siehst du in Mobility Online.
Bewerbungsunterlagen
Der Dreh- und Angelpunkt für die Bewerbung und weitere ToDos im Zuge deines Auslandsaufenthaltes ist die Plattform Mobility Online. Und auch nach der Zusage wird dich MobilityOnline weiterhin begleiten.
Für die Bewerbung musst du folgende Dokumente vorbereiten:
-
Motivationsschreiben
Mit dem Motivationsschreiben vermittelst du die persönlichen und akademischen Beweggründe für deine Entscheidung im Ausland zu studieren. Darin beschreibst du, warum du dich gerade für die gewählten Partnerhochschulen entschieden hast. Du zeigst, wie sich das Auslandsstudium in dein Studium an der TU Dresden einbettet? Welchen Mehrwert kann dir das Studium an der entsprechenden Partnerhochschule für deine eigene Entwicklung bieten!
Sei kreativ und überzeuge uns davon, dich für das Auslandsstudium auszuwählen und zu nominieren! -
Vom Prüfungsamt ausgestellte Notenübersicht
Bitte beachte hierbei, dass deine Notenübersicht nicht automatisch erstellt wird! Um dieses zu erhalten, musst du zunächst das Prüfungsamt der Fakultät Informatik kontaktieren. Dieses stellt dir die Notenübersicht über selma zur Verfügung. Ein einfacher pdf-Ausdruck der selma-Webseite wird nicht akzeptiert! -
Sprachnachweis (Englisch oder Landessprache, je nach Unterrichtssprache)
Von Seiten der TU Dresden ist dein Abiturzeugnis ausreichend. Auf diesem ist typischerweise das Sprachniveau nach dem Europäischen Referenzrahmen angegeben.
Bitte beachte jedoch, dass die Partnerhochschule nach der Zusage ggf. spezielle Sprachnachweise verlangt. Informiere dich also am besten im Voraus, welche Zertifikate akzeptiert werden! -
Entwurf Learning Agreement
Befasse dich unbedingt bereits bei der Bewerbung mit dem Kursangebot der Partnerhochschule deiner Wahl! Der geforderte Entwurf sollte eine Liste mit den Kursen enthalten, die dich besonders aus dem Angebot der Partnerhochschule interessiert. -
Lebenslauf
Der Lebenslauf spiegelt deinen bisherigen Werdegang wider. Er enthält deine persönlichen Daten (Namen, Geburtsdaten, Herkunft), die schulische Laufbahn, ggf. praktische und Berufserfahrungen, ggf. bereits existierende Auslandserfahrungen, Informationen zu sozialem Engagement (z.B. Hobbies, Vereinsarbeit, studentische Gremienarbeit etc.) sowie Sprach- und Fachkenntnisse.
Es empfiehlt sich, diesen tabellarisch zu erstellen. Grundsätzlich sollte er höchstens 2 Seiten lang sein.
Hinweis: Gib unbedingt immer auch einen Zweit- oder Drittwunsch für eine Partnerhochschule an! Nicht jeder Erstwunsch ist realisierbar.
Es gibt keine offizielle Liste mit Kursen, die die TU empfiehlt. Informiere dich daher im aktuellen Curriculum deiner Partnerhochschule über die Kursangebote und -inhalte! Informiere dich auch über Kurskataloge vorheriger Semestern, wenn für deinen Austauschzeitraum noch kein aktueller zur Verfügung steht! Häufig werden die Kurse des vergangenen Winter-/Sommersemesters in deinem Auslandssemester erneut angeboten.
Um die erbrachten Leistungen später anrechnen zu lassen, solltest du Kurse wählen, die möglichst äquivalent zu Modulen deines Studiengangs sind. Mittels des Antrags auf Vorprüfung kannst du dir bereits im Vorfeld eine Bestätigung über die Anrechenbarkeit der gewählten Kurse in deinem Studiengang einholen.
Das Learning Agreement kann noch während deines Aufenthalts geändert werden. Daher muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine finale Entscheidung getroffen werden, welche Kurse du belegen möchtest.
Wozu ein Learning Agreement?
Mit dem Learning Agreement legst du fest, welche Kurse du im Ausland belegen wirst sowie die Anzahl der damit zu erwerbenden Leistungspunkte (Credits). Die Partnerhochschule bestätigt dir im Learning Agreement die Möglichkeit der Teilnahme an den gewählten Kursen. Und last, but not least, unterzeichnet dein Erasmus-Koordinator der Fakultät mittels des Learning Agreements, dass die Kurse eine sinnvolle Bereicherung deines Studiums ist.
Anerkennung / Anrechnung
An einigen anderen Hochschulen wird den Austauschstudierenden mittels des Learning Agreements garantiert, dass die im Ausland erbrachten Leistungen im Studium anerkannt werden. Dies ist an der TU Dresden nicht der Fall. Daher darf das Feld "Automatische Anerkennung" / "Automatic recognition" nicht aktiviert werden. Als Begründung schreibst du bitte folgenden Satz:
"Recognition of academic achievements obtained abroad is still pending”.
Nach deinem Auslandsaufenthalt kannst du mittels des Antrags auf Anrechnung selbst entscheiden, welche der absolvierten Kurse du zur Anrechnung im Studiengang bringen möchtest.
Versionen eines Learning Agreements
Das Learning Agreement wird digital über die Mobility Online Plattform erstellt und verwaltet. Es kann während deines Aufenthalts angepasst werden.
Dein Auslandsaufenthalt wird in 3 Phasen unterschieden:
- Vor dem Aufenthalt (im Learning Agreement betrifft dies die Tabellen A und B): Die Tabellen des Learning Agreements werden durch dich mit den von dir geplanten Kursen befüllt. Auch musst du angeben, für welche Module deines Studiengangs du nach deinem Auslandsstudium die Anrechnung beabsichtigst. Bitte beachte hierbei die unter Anerkennung / Anrechnung beschriebenen Informationen!
- Während des Aufenthalts (im Learning Agreement: Tabellen A2 und B2): Du kannst und musst vermutlich dein Learning Agreement während deines Aufenthaltes anpassen. Das kann verschiedene Gründe haben, bspw. werden diene Kurse nicht angeboten oder es gibt zeitliche Überschneidungen der Kurse.
Bitte beachte, dass Anpassungen am Learning Agreement innerhalb von 6 - 8 Wochen nach dem Semester-/Trimesterbeginn deiner Partnerhochschule vorgenommen werden müssen! Sonst gefährdest du ggf. deiner Förderung. - Nach dem Aufenthalt: Die entsprechenden Tabellen im Learning Agreement für nach dem Aufenthalt benötigst du an unserer Fakultät bzw. Universität nicht - diese wird nach dem Auslandsaufenthalt durch den Anrechnungsantrag (siehe unten) ersetzt. D.h. auch Kurse, die du vorab nicht im „Antrag auf Vorprüfung“ angegeben hast, können dir angerechnet werden, wenn die Anrechenbarkeit vom Prüfungsausschuss festgestellt wird.
Oft gibt es mehr Bewerbungen für ein Auslandsstudium einer Partnerhochschule als verfügbare Plätze. Die folgenden Kriterien werden für die Auswahlentscheidungen herangezogen, wer seinen Erstwunsch erfüllt bekommen:
- Akademische und persönliche Motivation 25 %
(Welche fachlichen Studienschwerpunkte möchtest du an der Partnerhochschule verfolgen? Wie ergänzt dies deinen bisherigen Studienverlauf? Wie ist die fachliche Begründung für die an der Partnerhochschule gewählten Kurse? Welche persönliche Motivation führt dich an die Partnerhochschule / an das Gastland?) - Bisherige Studienleistungen 50 %
(Wie sind deine bisherigen Studienleistungen im Vergleich zu denen deiner Kommilitonen? Befindest du dich in der Regelstudienzeit?) - Soziales Engagement, Härtefälle etc. 25 %
(Bringst du dich neben deinem Studium für studentische, soziale Zwecke etc. ein?
Gibt es persönliche Gründe, die einen Härtefall begründen?)
Bei Fragen hierzu gehe gern auf deine:n Fachkoordinator:in zu!
Ausführliche Informationen zu dieser Fragen findest du auf dieser Seite des International Office.
Es wird dringend empfohlen, sich für die Dauer des Auslandsstudienaufenthalts beurlauben zu lassen. Das Urlaubssemester wird zwar als Hochschul-, nicht aber als Fachsemester gezählt; somit geht keine Studienzeit „verloren“. Mehr Informationen findest du beim Immatrikulationsamt.
Solltest du dich gegen die Beantragung eines Urlaubssemesters entscheiden, musst du damit rechnen, dass du nach der Anrechnung von Kursen ggf. um ein (weiteres) Fachsemester hochgestuft wirst. Deine Prüfungsordnung besagt nämlich, dass mit der Anrechnung von Leistungspunkten auch die Anrechnung von Studienzeiten zu erfolgen hat. Nähere Informationen zur Anrechnung findest du unten.
Im Laufe des Bewerbungsprozesses wird ein Grant Agreement erstellt, das die finanzielle Unterstützung regelt. Der genaue Förderbetrag, den du erhalten kannst, hängt von der Aufenthaltsdauer und dem Zielland ab.
Detailliertere Informationen findest du auf der Webseite des International Office.
Vor dem Aufenthalt
Die Vorlage der Learning Agreements nimmt in seinen Tabellen keine klaren Zuordnungen von im Ausland zu absolvierenden Kursen zu den Modulen vor, für welche eine spätere Anrechnung erfolgen soll. Daher wird dir das Learning Agreement vom Erasmus-Koordinator nicht unterschrieben, solltest du das Feld "Automatic recogition" im Learning Agreement aktiviert haben.
Auch wenn die Option der automatischen Anrechnung nicht besteht, hast du die Möglichkeit, dir im Vorfeld bestätigen zu lassen, ob die gewählten Kurse auf Module bzw. spezielle Prüfungsleistungen eines Moduls anrechenbar sind. Dies gibt dir die Sicherheit, nur Kurse zu besuchen, die du in deinem Studium durch Anrechnung verwenden kannst.
Um die Vorprüfung vornehmen zu lassen, gehe wie folgt vor:
- Fülle den Antrag auf Vorprüfung zur Anrechnung von im Rahmen eines ERASMUS-Studiums zu absolvierende Studien- und Prüfungsleistungen vollständig aus!
- Unterschreibe den Antrag!
- Lege die entsprechenden Kursbeschreibungen aus dem Kurskatalog deiner Gasthochschule bei und
- reiche den Antrag bei deiner/deinem Erasmus-Koordinator:in der Fakultät Informatik (siehe Kontaktbox) ein!
Die/der Erasmus-Koordinator:in kommentiert die Kurs-Modul-Zuordnungen hinsichtlich der Anrechenbarkeit und sendet dir den bestätigten Antrag für deine Unterlagen zurück.
Nach dem Aufenthalt
Nach deiner Rückkehr an die Fakultät Informatik entscheidest du, welche der absolvierten Kurse du zur Anrechnung bringen möchtest. Mithilfe des Antrags auf Vorprüfung (siehe oben) hast du eine Sicherheit, dass die im Antrag bestätigten Kurs-Modulzuordnungen angerechnet werden, soweit es keine Änderungen gab.
- Die Anrechnung auf Basis des Antrags auf Vorprüfung geht am schnellsten. Dafür kann das auf der Seite des Prüfungsamts zur Verfügung gestellte Anrechnungsformular zur Anrechnung von im Rahmen eines Auslandsstudiums absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen verwendet werden.
- Sollten sich zwischen der Antragstellung auf Vorprüfung und der Antragstellung auf Anrechnung Änderungen ergeben haben, so ist der vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellte allgemeine Anrechnungsantrag für die Beantragung der Anrechnung zu verwenden.
In diesem Fall dauert die Bearbeitung länger, da die fachliche Prüfung der erworbenen Kompetenzen und der Abgleich mit den entsprechenden Modulbeschreibungen des Studiengangs aufwändig ist.
Zu beachten ...
- Es erfolgt keine Umrechnung der Noten, wenn das Notensystem nicht mit dem deines Studiengangs vergleichbar ist. Dies ist eine Vorgabe deiner Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung der TU Dresden bzw. vom Senat der TU Dresden beschlossener Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen (§ 22, Absatz 4): "Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen, Noten aus unvergleichbaren Notensystemen gehen nicht in die weitere Notenbildung ein."
- Anrechnungen im Zusatzbereich, d.h. bspw. als Zusatzmodule sind nicht möglich.
- Anrechnungen können auf Modulebene und auf Ebene der Prüfungsleistung beantragt und genehmigt werden. Anrechnungen von Teilleistungen sind nicht möglich.
- Für die Förderung über Erasmus+ musst du Kurse von ca. 25 ECTS nachweisen. Ob du diese Leistungen zur Anrechnung auf Ihr Studium beanträgst, entscheidest du selbst. Die Beantragung von Anrechnungen ist freiwillig.
Bitte kommunizieren Sie mit unserer / unserem Fachkoordinator:in ausschließlich über Ihre TUD-E-Mailadresse!
E-Mails von privaten Adressen werden nicht beantwortet.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Erasmus-Koordination der Fakultät!
Kontakt
Dr.-Ing. Katrin Borcea-Pfitzmann
Erasmus-Koordinatorin der Fakultät Informatik
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Andreas-Pfitzmann-Bau, APB-1013 Nöthnitzer Str. 46
01187 Dresden
Sprechzeiten:
- Mittwoch:
- 09:00 - 11:00
- Freitag:
- 09:00 - 11:00