Nach der Zusage
So geht es nach deiner Zusage weiter
Geschafft – dein:e ERASMUS-Beauftragte:r oder ERASMUS Fachkoordinator:in hat dir deinen Wunschplatz zugesagt. Ein Leitfaden für die Bewerbung Teil 2 zeigt dir die Schritte für Platzzuweisung und Platzannahme.
Folgende Schritte stehen als Nächstes an:
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Dein Name wird von deinem:deiner ERASMUS-Koordinator:in der Partneruniversität mitgeteilt (Nominierung).
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Du schreibst dich an der Partneruniversität ein. Das ERASMUS Office oder International Office der Gasthochschule hilft dir bei allen Formalitäten. Auch die Webseiten der Gasthochschule sind eine wichtige Informationsquelle.
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Bis Ende April informiert dein:e Koordinator:in das International Office über deine Bewerbung, damit du auch die ERASMUS-Förderung für deinen Aufenthalt erhälst.
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Du erstellst das Digitale Learning Agreement über Mobility Online (Leitfaden für die Bewerbung Teil 3). Nach deiner digitalen Signatur des DLA werden automatisch die Signaturen der ERASMUS-Koordinator:inne sowohl der Heimat- als auch der Partnerhochschule angefordert. Das vollständig unterschriebene DLA muss bis spätestens vor Studienstart an der Gasthochschule im Mobilitätsportal vorliegen.
Vernetzungsmöglichkeiten findest du in unseren Opal - Ländergruppen
So sicherst du dir die ERASMUS-Förderung
Nach Auswahl und Nominierung durch euren ERASMUS-Koordinator*in erhaltet ihr vom International Office über das Mobilitätsportal alle notwendigen Informationen zur ERASMUS-Förderung.
- Erstellt das Digitale Learning Agreement über euren Workflow in Mobility Online. Ein Leitfaden Teil 3 hilft dir bei der Erstellung des DLA.
- Anfang Juli findet ihr das ERASMUS Grant Agreement in eurem Briefkasten (Semesteradresse) - bitte unterschreiben und zurückschicken! In dieser Vereinbarung findet ihr auch die Höhe eures Stipendiums.
- Wenn ihr die Dauer eures Aufenthaltes und damit die Höhe der ERASMUS-Förderung ändern möchtet oder eine Sonderförderung beantragen wollt, sendet bitte die entsprechenden Formulare an das International Office.
- Ladet eure TUD-Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester im Mobilitätsportal hoch (wenn ihr eine ERASMUS-Förderung für einen Auslandsaufenthalt erhalten wollt, müsst ihr noch an der TUD immatrikuliert sein, unabhängig davon, ob ihr euch in einem Urlaubs- oder in einem Studiensemester befindet).
Nachdem die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, erhaltet ihr zu Beginn eures Auslandsaufenthaltes 70% der gesamten geplanten ERASMUS-Förderung (1. Rate).
- Du lässt dir eine Ankunftsbescheinigung von der Gasthochschule ausstellen und lädst diese ins Mobilitätsportal. Eine Vorlage findest du in deinem Workflow.
- Bei Änderungen in der Kurswahl erstellst du innerhalb der ersten Wochen nach Studienstart das geänderte digitale Learning Agreement (DLA Changes) in deinem Workflow und lässt es digital signieren, siehe Leitfaden zur Erstellung des DLA Changes Teil 4.
- Gefällt dir dein Aufenthalt im Ausland besonders gut und möchtest ihn verlängern, erkundige dich rechtzeitig sowohl bei deiner Gasthochschule als auch beim ERASMUS-Koordinator deiner Fakultät an der TUD und erledige bis spätestens 30 Tage vor Ende deines bisher geplanten Aufenthaltes im Mobilitätsportal:
a) Upload des Antrages auf Weiterförderung mit Angabe des neuen gewünschten Aufenthaltszeitraumes und
b) Erstellen und Signieren des geänderten digitalen Learning Agreements (Leitfaden in Arbeit) für das 2. Semester - Musst du deinen geplanten Aufenthalt verkürzen, informiere rechtzeitig vor Abreise die Gasthochschule und das IO der TUD und beachte die Hinweise zu den Nachweisen über den ERASMUS-Aufenthalt
Schade, die Zeit im Ausland ist tatsächlich schon wieder vorbei, aber du möchtest zumindest auch noch die 2. Rate der ERASMUS-Förderung ausgezahlt bekommen. Dafür übermittelst du die EUSurvey-Onlineumfrage (eine Einladung erhälst du per Email) und lädst folgende Nachweise bis spätestens 30 Tage nach dem geplanten Ende des Aufenthaltes ins Mobilitätsportal:
- eine Aufenthaltsbescheinigung der Gasthochschule: "Confirmation of Attendance"
- die Immabescheinigung der TU Dresden für den Zeitraum des Aufenthaltes im Ausland (falls nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt ins Portal geladen)
- Erfahrungsbericht über das Studium an der Gasthochschule
- Kopie über die erbrachten Studienleistungen („Transcript of Records“ - Learning Agreement Vorlage Transcript of Records), kann auch nach der 30-Tages-Frist nachgereicht werden
- Nachweis über die Anerkennung (Learning Agreement Vorlage Anerkennung: Recogition outcomes), kann nach der 30-Tages-Frist nachgereicht werden
Die 2. Rate der ERASMUS-Förderung wird unmittelbar nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes überwiesen, wenn du o.g. Nachweise unaufgefordert ins Mobilitätsportal geladen hast. Beachte bitte, dass du die Förderung nur für den in der Confirmation of Attendance bescheinigten und mit dem Fördervertrag vertraglich vereinbarten Aufenthaltszeitraum erhältst. Bei einem verkürzten Zeitraum wird der Förderbetrag gekürzt, und die 2. Rate entsprechend angepasst. Zu viel erhaltene Förderung ist nach Aufforderung zurückzuzahlen.
Achtung: Unbedingt die Deadlines einhalten!