Studiengangwechsel
Ein Studiengangwechsel liegt immer dann vor, wenn ein Studierender der TU Dresden bzw. einer anderen Hochschule
- das/ein Studienfach,
- den Studienort,
- den angestrebten Abschluss (Bachelor, Diplom, Master) oder/und
- die Studienform (Direkt-/Fernstudium)
ändern will.
Für einen Wechsel gelten die allgemein gültigen Bewerbungsfristen für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte (Nc-) Studiengänge. Besondere Fristen zur Anmeldung für Eignungs- oder Einstufungsprüfungen können der aktuellen Fächerübersicht des Immatrikulationsamtes entnommen werden.
Beachten Sie zudem, dass für einen Studiengangwechsel im Vorfeld die Anrechnung der Studienzeiten geklärt werden muss, um eine Festlegung hinsichtlich der Einstufung in das entsprechende Fachsemester treffen zu können. Dies erfordert u.U. bis zu 4 Wochen Zeit, die einzuplanen wäre.
Die Abbildung zeigt den Ablauf beim Studiengangwechsel. In unserem Studiengangwechsel-Handout finden Sie zudem weitere Hinweise, die Sie beim Wechsel Ihres Studiengangs/Studienorts beachten sollten.
- Der Antrag auf Wechsel des Studienganges/-faches wird online über das Bewerbungsportal des Immatrikulationsamtes durchgeführt.
- Eine Kopie des Zeugnisses über die Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
- Bei einem Wechsel in einen Studiengang an der Fakultät Information verlangt das Immatrikulationsamt eine Bescheinigung vom zuständigen Prüfungsausschuss, welches die angerechneten Fachsemester ausweist.
Zur Ermittlung der anzurechnenden Fachsemester ist vom Studierenden im Vorfeld ein Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Zuge eines Studiengangswechsels zu stellen (Beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu 4 Wochen beanspruchen kann!).
Beim Ausfüllen des Antrags sind folgende Punkte zu beachten:- Es ist jeweils anzugeben, für welches Modul des "neuen" Studiengangs die Leistungen zur Anerkennung beantragt werden.
- Dem Antrag sind Beschreibungen der Module/Fächer/Lehrveranstaltungen beizufügen, für die die Leistungen zur Anerkennung beantragt werden.
- Die zur Anerkennung beantragten Leistungen sind mittels originaler bzw. amtlich beglaubigter Zeugnisse / Leistungsübersichten / Transcripts of Records / Leistungsnachweise etc. nachzuweisen.
- Die im Antrag von Ihnen aufgeführten endgültig nicht bestandenen sowie offenen Prüfungsverfahren müssen durch das zuständige Prüfungsamt/Studienbüro o.ä. Ihres vorherigen Studiengangs bestätigt werden.
Im Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Zuge eines Studiengangwechsels müssen Offene Prüfungsverfahren angegeben werden.
→ Darunter zählen alle Prüfungen, für die eine Anmeldung vorliegt, die noch nicht erfolgreich absolviert sind bzw. für die noch keine Bewertung vorliegt.
- Über Bewerberportal der TU Dresden fristgerecht für den Studiengang bewerben, in den gewechselt werden soll; dabei angeben, dass das Studium fortgeführt wird und somit "höheres FS" auswählen. Sollte die Frist verpasst worden sein, dan besteht ggf. die Möglichkeit, beim Imma-Amt einen Zugang zum Bewerberportal für "Nachzügler" zu erhalten.
- Bewerbung online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und im Imma-Amt abgeben.
- Bei einem Wechsel in einen Studiengang an der Fakultät Information ist grundsätzlich ein Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Zuge eines Studiengangswechsels zu stellen. bei Fragen bzw. Unsicherheit, welche Information in welche Spalte eingetragen werden soll, wird geraten, zur Studienfachberatung zu gehen.
- Den Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Zuge eines Studiengangswechsels zusammen mit ausgefüllter Anrechnungsbescheinigung im Prüfungsamt bzw. beim Studienfachberater abgeben.
- Imma-Amt sendet wenige Tage nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen den gelben Immatrikulationszettel.
- Ausgefüllten Immatrikulationszettel zusammen mit Anrechnungsbescheinigung, die vom Prüfungsausschuß ausgestellt wird, wieder im Imma-Amt einreichen.
- Innerhalb der nächsten Tage sollte man im selma umgetragen sein.
- Der neue Semesterbogen wird durch das Imma-Amt zugeschickt.
- Neue Imma-Bescheinigung bei Prüfungsamt (siehe Hinweis auf Anrechnungsbescheid) und BAföG-Amt (bzw. §9-Bescheinigung), ggf., falls als SHK tätig, bei zuständigem Sachbearbeiter der TUD abgeben.
- Den neuen Studiengang genießen ☺ (im jExam bleiben aber auch weiterhin die Noten des alten Studiengangs neben dem neuen zu sehen).
- Endgültig nicht bestandende Prüfung: Nach §18 Abs. 2 Nr. 6 des SächsHGSG ist einem Studienbewerber die Immatrikulation in einen Studiengang zu versagen, wenn er eine für den Abschluss des gewählten Studiengangs erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat. Dies gilt auch bei Studiengangwechsel.
- Fehlversuche: Nach §16 Abs. 5 der Prüfungsordnungen der Fakultät Informatik, sind Fehlversuche von Modulprüfungen aus demselben oder anderen Studiengängen zu übernehmen.
Bsp.: So ist eine nicht bestande Prüfung im Modul INF-B-210 des Studiengangs Bachelor Informatik automatisch ein Fehlversuch im Bachelor Medieninformatik, wohingegen dies nicht für den Studiengang Diplom Informatik gilt, da dies ein anderes Modul darstellt: INF-B-210 != INF-D-210. - Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen: Lassen Sie sich im Zuge Ihres Studiengangswechsels Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen, so erfolgt damit von Amts wegen ebenfalls eine Anrechnung von entsprechenden Studienzeiten. D.h. lassen Sie sich beispielsweise Leistungen im Umfang von 30 LP anrechnen, erfolgt die Anrechnung von einem Fachsemester.
- Für BAföG-Empfänger: Ab dem 3.Semester kann man seinen Studiengang unter Beibehaltung seines BAföG-Anspruchs nur wechseln, indem man den Wechsel als "Schwerpunktwechsel" deklarieren kann. Schwerpunktwechsel heißt, dass sich an der Fachsemesterzahl über den Wechsel nichts ändert, man also "normal" weitergestuft wird, als hätte man nicht gewechselt.