Allgemeine Fragen
Änderungen der Anschrift oder Telefonnummer können über das Studierendenportal selma einfach online getätigt werden. Die Anmeldung erfolgt mit Ihrem ZIH-Login.
Als allererstes sollten Sie sich mit Ihrem Studienfachberater bezüglich Ihrer Beurlaubung unterhalten und sich zusätzlich auf den Seiten des Immatrikulationsamtes zum Thema informieren. Den Antrag auf Beurlaubung stellen Sie über selma, dem Studierendenportal, drucken ihn aus, unterschreiben ihn und geben diesen dann fristgemäß (innerhalb des jeweiligen Rückmeldezeitraums) beim Immatrikulationsamt ab. Eine nachträgliche Beurlaubung für bereits absolvierte Fachsemester ist nicht möglich.
Sollten Sie nicht persönlich im Prüfungsamt vorstellig werden können, um z.B. Ihr Zeugnis abzuholen, können Sie gerne eine bevollmächtigte Person schicken, welche sich um Ihr Anliegen kümmert.
Dazu benötigen Sie folgende Dokumente:
- Ausweiskopie von Ihnen UND der bevollmächtigten Person (Personalausweis, hinten und vorne)
- Ein Anschreiben (Vollmacht) mit Informationen zu
- Ihren Namen sowie den der bevollmächtigten Person (müssen mit den Angaben im Personalausweis bzw. im Pass übereinstimmen)
- Ihrer eigenen Adresse (müssen mit den Angaben im Personalausweis bzw. im Pass übereinstimmen)
- der Adresse der bevollmächtigten Person ( müssen mit den Angaben im Personalausweis bzw. im Pass übereinstimmen)
- Ihrem Geburtsdatum ( müssen mit den Angaben im Personalausweis bzw. im Pass übereinstimmen )
- dem Geburtsdatum der bevollmächtigten Person (müssen mit den Angaben im Personalausweis bzw. im Pass übereinstimmen )
- Zweck der Vollmacht
Das könnte z.B. so aussehen:
Vollmacht
Hiermit bevollmächtige ich, Martin Muster, geboren am 01.01.2000, ansässig an Straße Hausnummer, PLZ Wohnort
Theresa Test, geboren am 12.12.2002, ansässig an Straße Hausnummer, PLZ Wohnort
zur Abholung meines Abschlusszeugnisses im Studiengang Diplom Informatik.
Ort, Datum Unterschrift des Ausstellers der Vollmacht
Beginnen Sie mit der Planung ihres Auslandsaufenthaltes rechtzeitig, d.h. ca. 1½ bis 2 Jahre vorher. Erster Ansprechpartner für die Planung ihres Auslandsaufenthaltes ist das Akademische Auslandsamt. Hier finden Sie Informationen zu Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes, Stipendien- und Förderprogramme, Praktika im Ausland, etc. Konkrete Informationen zum ERASMUS-Austauschprogramm sind auf den Seiten des Erasmusbeauftragten der Fakultät Informatik zu finden.
Generell sollten Sie allerdings folgende Punkte klären:
- Erforderliche Sprachkenntnisse
- Finanzierung (Stipendien, Auslands-BAföG, ...)
- Mögliche anfallende Studiengebühren
- Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
- Visum, Unterkunft, Krankenversicherung
- Beurlaubung für ihren Auslandsaufenthalt
In Kurzform: Regelstudienzeit + 4 Semester
Die Langform:
Nach dem neuen Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) § 35 Abs. 4 gilt: Eine Abschlussprüfung, die nicht innerhalb von 4 Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit (RSZ) abgelegt worden ist, gilt als nicht bestanden.
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie erneut als nicht bestanden.
Eine zweiten Wiederholungsprüfung ist nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich. Sollte auch diese Frist überschritten werden, ohne dass alle erforderlichen Prüfungsleistungen absolviert wurden, gilt die Abschlussprüfung als endgültig nicht bestanden, was zu einer Exmatrikulation führt.
Die Zentrale Studienberatung unterstützt Sie dabei, passende Lösungen für Ihre individuelle Situation zu entwickeln, Alternativen zu prüfen und nächste Schritte zu planen.
Wahrscheinlich haben Sie entsprechende Aufsteller im Foyer der Fakultät Informatik gesehen. Lernräume dienen der aktiven Prüfungsvorbereitung und bieten Möglichkeiten der Konsultation - in erster Linie in den Pflichtmodulen der Bachelor- und Diplomstudiengänge. Sie werden von den Professuren angeboten, die die zu prüfenden Lehrfächer verantworten. Ca. 2 Wochen vor der Prüfungszeit wird eine Auflistung aller angebotenen Lernräume inklusive der Zeiten und Räume auf der Webseite und als Aufsteller im Foyer des Andreas-Pfitzmann-Baus zur Verfügung gestellt.
An der Fakultät Informatik gibt es unabhängig des gewählten Abschlusses für jedes Studienfach einen Studienfachberater. Dieser ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Studienorganisation, Studienplanung und Bewerbung. Die Kontaktdaten Ihres Studienfachberaters finden Sie hier.
Informationen hierzu finden sich im Merkblatt für Studierende zum Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz:
"Studierende sind nach dem Sozialgesetzbuch VII bei studienbezogenen Tätigkeiten, die im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit unserer Universität und ihren Einrichtungen (z.B. Bibliothek) stehen, sowie auf den damit verbundenen Wegen bei der
Unfallkasse Sachsen (UKS)
Rosa-Luxemburg-Straße 17a
01662 Meißen
gesetzlich unfallversichert. Im Falle erforderlicher Behandlungen entfallen damit alle Zuzahlungen.
Für betriebliche Praktika ist in der Regel der Unfallversicherungsträger der Praktikumseinrichtung zuständig."
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- schnellstmögliche Meldung aller Unfälle - auch bei kleineren Verletzungen ohne Arztbesuch (mögliche Spätfolgen)
- Ausfüllen der Unfallanzeige für Studierende; Unterschrift des zuständigen Ansprechpartners Ihrer Fakultät bzw. des Universitätssportzentrums (bei Sportunfällen); Büro für Arbeitssicherheit; Unfallkasse Sachsen
- bei Arztbesuch (möglichst Durchgangsarzt) Angabe der Unfallkasse Sachsen als zuständigen Unfallversicherungsträger
Diese und weitere Informationen finden Sie auch auf der TU-Homepage unter "Studierende" → "Unfallversicherung".
Die Prüfungsordnungen aller Studiengänge der Fakultät Informatik sehen einen Nachteilsausgleich vor. Eine Übersicht zu den Beratungsmöglichkeiten wie der Nachteilsausgleich beantragt wird bietet die Webseite "Studieren mit Beeinträchtigung". Die / der Koordinator/in ist an der Fakultät Informatik über die Webseite "Beauftragter für Studierende mit Behinderung" erreichbar.
Auszug von der Webseite des selma-Portals:
"selma heißt Selbstmanagement und ist das Portal der TU Dresden für Studierende, Studienbewerber und Lehrende. SELMA unterstützt Sie bei der organisatorischen Bewältigung Ihres Studienalltags."
Studierende der TU Dresden können:
- persönliche Dokumente und Unterlagen einsehen und herunterladen, z.B. Immatrikulationsbescheinigung; Studienverlauf
- Anträge stellen
- persönliche Daten ändern
- Prüfungen anmelden und abmelden sowie Notenübersichten herunterladen
Studienbewerber und Hochschulwechsler:
- nutzen bitte die Bewerberweiche zur Auswahl des korrekten Bewerberportals
Neu Immatrikulierte:
- müssen zunächst Ihr Erst-Passwort im Self Service-Portal ändern, bevor Sie sich hier am Studierenden-Portal anmelden können,
- Wenn Sie sich zwei Stunden nach der Passwort-Änderung noch nicht am Studierenden-Portal anmelden können, wenden Sie sich bitte an den ZIH-Service-Desk."