Zugangsvoraussetzungen für den Master-Studiengang Informatik (Deutsch-sprachig)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Sprachvoraussetzungen
Der Masterstudiengang wird vorrangig in deutscher Sprache gelehrt. Von daher sind entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache Voraussetzung. Internationale Studienbewerber:innen sowie deutsche Bewerber:innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung finden die Anforderungen sowie die erforderlichen Nachweise auf der Webseite für erforderliche Sprachkenntnisse.
Bewerbungsfristen und Einreichung der Unterlagen zur Eignungsfeststellung
Wichtig! Alle Bewerbungen für den Masterstudiengang Informatik erfolgen grundsätzlich über das Online-Bewerbungsportal der Technischen Universität.
Für diesen Studiengang ist ein Nachweis der besonderen Eignung nach Eignungsfeststellungsordnung vom 14. März 2018 zu erbringen (siehe unten). Daher sind spezielle Bewerbungsfristen und Bewerbungszu beachten, die sich von Bewerbungen ohne Eignungsfeststellungsverfahren unterscheiden:
Bewerbungen zum Wintersemester sind bis zum 15.07. (Beginn: 01.06.) eines jeden Jahres und Bewerbungen zum Sommersemester sind bis zum 15.01. (Beginn: 01.12.) eines jeden Jahres schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Technische Universität Dresden, Fakultät Informatik
Eignungsfeststellungsausschuss Master Informatik
z. Hd. Prof. Dr. Franz Baader
01062 Dresden
Bewerber:innen mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich für einen Studienbeginn zum Wintersemester bis zum 31.05. (Beginn: 01.04.) und bei Bewerbungen zum Sommersemester bis 30.11. (Beginn: 01.10.) jeden Jahres. Hierfür steht die Bewerberweiche unter https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/online-bewerbung zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess erhalten Sie vom Studieninformationssystem SINS
Fachliche Voraussetzungen (gemäß Eignungsfeststellungsordnung)
Bewerber für den Master-Studiengang Informatik müssen nach der Eignungsfeststellungsordnung folgende Nachweise erbringen:
- einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Informatik
- Nachweis ausreichender Fachkenntnisse durch sich inhaltlich nicht überschneidende 120 Leistungspunkte aus folgenden Bereichen:
- mindestens 25 Leistungspunkte aus der Mathematik,
- mindestens 12 Leistungspunkte aus der Theoretischen Informatik und Künstlichen Intelligenz,
- mindestens 12 Leistungspunkte aus der Technischen Informatik,
- mindestens 35 Leistungspunkte aus der Praktischen Informatik, wovon mindestens 18 Leistungspunkte aus dem Bereich Programmierung / Softwaretechnologie erbracht werden müssen
Der Nachweis der ausreichenden Fachkenntnisse nach Punkt b. wird über den
Antrag auf Feststellung der Eignung geführt. Der Antrag ist ausgefüllt bei der Bewerbung mit einzureichen. Beizulegen sind natürlich Zeugnisse (in den häufigsten Fällen das Bachelor-Zeugnis), Prüfungsnachweise (vor allem für Bewerber, die ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht besitzen) o.ä.. - Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Der Nachweis ist erbracht, wenn:- die Muttersprache des Bewerbers Englisch ist,
- das bisherige Studium vollständig englischsprachig war,
- der Nachweis über die Englisch-Ausbildung auf Grundkurs-Niveau der gymnasialen Sekundarstufe erbracht wird
- im Rahmen des Bachelor-Studiums Module in englischer Sprache im Umfang von von mind. 12 LP absolviert wurden,
- der TOEFL-Test mit min. 550/213/80 Punkten (PBT: schriftlich) und mit mindestens 72 Gesamt-Score (iBT: internetbasiert) bestanden,
- der IELTS-Test mit einem Minimum von 6.5 Punkten bestanden,
- oder ein vergleichbarer Tests bestanden wurde.
Studierende, die im Bachelor-Studium an der TU Dresden 2 Module der
Einführung in die Berufs- und Wissenschaftssprache Englisch mit mind. der Note 2,5 erfolgreich absolviert haben oder alle drei Module der Einführung in die Berufs- und Wissenschaftssprache Englisch absolviert haben, haben ihre ausreichenden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen. (Bitte Nachweis beifügen.)
Achtung! Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen können, jedoch bereits 80% der zum Hochschulabschluss notwendigen Leistungspunkte erbracht haben, werden trotzdem in das Eignungsfeststellungsverfahren einbezogen. Lassen Sie sich dazu bitte das Formular des Immatrikulationsamtes durch die zuständige Stelle ihrer Hochschule/Fakultät bestätigen. Die ausreichenden Fachkenntnisse nach Punkt b. müssen dennoch nachgewiesen werden.
Zur Bewerbung einzureichende Unterlagen
Beachten Sie bitte, dass alle Nachweise im Original bzw. als beglaubigte Kopie zu erbringen sind!
- die Immatrikulationsunterlagen laut Online-Bewerbung,
- falls erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss bereits vorliegt:
- amtlich beglaubigte Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusszeugnisses,
- falls erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss noch nicht vorliegt:
- die Bestätigung der zuständigen Stelle ihrer Hochschule, dass mind. 80% der zum Hochschulabschluss notwendigen Leistungspunkte erbracht worden sind,
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Parallelstudium (Gutachter-Bestätigungen auf dem Antrag sind nicht erforderlich.)
- den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zur Feststellung der Eignung,
- amtlich beglaubigte Nachweise für Studienleistungen, z.B. "Zeugnis über erbrachte Prüfungsleistungen", "Transcript of Records", "Bescheinigung über Studienleistungen", "Notenspiegel" in Deutsch bzw. als amtliche englische Übersetzung,
- Modulhandbuch bzw. Modulbeschreibungen (deutsch bzw. englisch) für die Studienleistungen, die im Antrag zur Feststellung der Eignung aufgeführt sind,
(nachvollziehbarer Link zu den Modulbeschreibungen auf den Webseiten Ihrer Hochschule ist ausreichend), - Nachweis ausreichender Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen (z.B. beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses)
Weiterführende Hinweise zum Eignungsfeststellungsverfahren
Bitte achten Sie darauf, dass die von Ihnen belegten Fächer auch tatsächlich in die Bereiche passen, in die Sie sie einordnen wollen.
Fehlzuordnungen sind bspw.:
- Kryptographie im Bereich Mathematik
- Buchhaltung im Bereich Mathematik
- IT- und Medienrecht im Bereich Theoretische Informatik
- Operations Research im Bereich Theoretische Informatik
Sie können sich bei der Zuordnung Ihrer Fächer/absolvierten Module an den Definitionen orientieren, wie sie in diesem Dokument beschrieben sind. Zusätzlich haben wir für Absolventen des Bachelor-Studiengangs Informatik der TU Dresden eine Aufstellung für die Zuordnung erstellt. Diese kann externen Bewerbern ggf. zum Vergleich und der Zuordnung der Studienleistungen dienlich sein.
Einige Fächer passen in mehrere Fachbereiche. Selbstverständlich können Studienleistungen nur in einen Bereich eingebracht werden.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei Fächern mit uneindeutigem Titel den konkreten Inhalt klar machen müssen, indem der Bewerbung die Modul-/Lehrveranstaltungsbeschreibung begefügt wird.
Die Zuordnung von Studienleistungen zu den entsprechend geforderten Fachbereichen wird in der Regel nicht durch den Eignungsfeststellungsausschuss vorgenommen.
Weil die inhaltliche Überschneidungsfreiheit nur für ein abgeschlossenes Studium selbstverständlich ist, erwarten wir für die Zuordnung von Studienleistungen aus verschiedenen nicht abgeschlossenen Studiengängen einen Nachweis darüber, dass sich die Fächer inhaltlich nicht überschneiden. Bspw. durch Skripte, Foliensätze oder ausführliche Inhaltsverzeichnisse
Die Entscheidung des Eignungsfeststellungsverfahrens ist binär, d.h. Anträge werden nur angenommen oder abgelehnt. Eine Auflagenerteilung zum Erreichen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen ist demnach nicht möglich.
Falls Sie zusätzliche Leistungspunkte für die Eignung erwerben möchten, müssen Sie dies im Vorfeld der Bewerbung machen (bspw. innerhalb des Bachelor- bzw. Diplomstudiengangs Informatik / Medieninformatik an der TU Dresden).
Falls Sie Leistungen aus nicht modularisierten Studiengängen geltend machen möchten, beachten Sie bitte folgende Berechnung der Leistungspunkte:
- 1 SWS (Semesterwochenstunde) entspricht 15 Wochen lang eine Lehrveranstaltung-Stunde pro Woche
- Pro SWS werden ungefähr 1,5 Leistungspunkte angerechnet.
- Beispiel: 48h Lehrveranstaltung pro Semester ≈ 3 SWS ≈ 4,5 LP