Promovieren
Wir freuen uns, dass Sie an der Fakultät Maschinenwesen promovieren möchten. Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Vorhaben.
Inhaltsverzeichnis
- Voraussetzungen (Promotionsordnung)
- Promovendus
- Annahme als Doktorand/in
- Gültige Ordnungen und Gremien
- Zulassung
- Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
- Immatrikulation ins Promotionsstudium
- Zusatzleistungen
- Das Promotionsverfahren
- Führungszeugnis
- Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Voraussetzungen (Promotionsordnung)
Die Anforderungen der Fakultät Maschinenwesen an die Bewerber für eine Promotion sind in § 6 der Promotionsordnung formuliert. Die Zulassung zur Promotion setzt grundsätzlich einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder mathematischen Studiengang voraus. Weitere Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im § 6 der Promotionsordnung.
Zudem benötigen Sie eine/n Hochschullehrer/in der Fakultät Maschinenwesen, der/die sich bereit erklärt, die wissenschaftliche Betreuung Ihrer Promotion zu übernehmen.
Promovendus
Alle Vorgänge die Ihr Promotionsvorhaben betreffen (bspw. Annahme als Doktorand/in) werden über das Online-System Promovendus erledigt.
Um sich in Promovendus einloggen zu können, benötigen Sie ebenfalls ein gültiges ZIH-Benutzerkonto. Mitarbeiter/innen oder immatrikulierte Studierende erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre/n betreuende/n Hochschulprofessor/in, der/ die Ihr Promotions- bzw. Forschungsvorhaben betreuen wird bzw. betreut, einen ZIH-Gast Login beantragen. Den Antrag für ein ZIH Nutzerkonto finden Sie auf der Webseite des ZIH. Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto ist der Service Desk der TU Dresden.
Annahme als Doktorand/in
Die Zulassung zur Promotion erfolgt auf Antrag an den Vorsitzenden/ die Vorsitzende des Promotionsausschuss der Fakultät gemäß § 8 der Promotionsordnung. Dabei prüft der Promotionsausschuss, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Aufnahme in die Doktorandenliste ist mit der Absicht des Bewerbers verbunden, innerhalb der nächsten sechs Jahre an der Fakultät Maschinenwesen zu promovieren.
Gültige Ordnungen und Gremien
- Promotionsordnung vom 22.03.2018 (gültig ab 26.04.2018). ACHTUNG: Hinweise zur neuen Promotionsordnung
- Promotionsordnung vom 01.07.2001 (gültig für alle Doktoranden, die bis zum 25.04.2018 in die Doktorandenliste aufgenommen wurden)
- Besetzung des Promotionsausschusses
- Sitzungstermine des Promotionsausschusses vom laufenden Kalenderjahr
Zulassung
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Annahme als Doktorand erstellt, welches Sie an der Fakultät Maschinenwesen einreichen müssen:
Caroline Meißner, B. A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Zeuner-Bau, Raum 213 George-Bähr-Strasse 3c
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden Fakultät Maschinenwesen
01062 Dresden
Paketadresse:
Technische Universität Dresden Fakultät Maschinenwesen Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
Öffnungszeiten:
- Dienstag:
- 09:00 - 11:30
- 13:00 - 17:00
- Donnerstag:
- 09:00 - 11:30
- 13:00 - 15:30
Mo, Mi und Fr - nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in einreichen müssen:
- Betreuungsvereinbarung des fachlich zuständigen und verantwortlichen Hochschullehrers der Fakultät oder eines TUD Young Investigators im Original (das Formular hierfür erhalten Sie über die Graduiertenakademie) und die empfohlene Zusatzvereinbarung bei Promotionen in Kooperation mit einem Unternehmen (Industriepromotionen)
- amtlich beglaubigte Kopien des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses sowie von Fächerübersichten mit Noten und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch,
- amtlich beglaubigte Kopien aller weiteren Hochschulabschlusszeugnisse und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch,
- einfache Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (i.d.R. Abitur),
- ein tabellarischer und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs einschließlich urkundliche Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina in amtlich beglaubigter Form,
-
sowie schriftlicher Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses.
Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
Für die Annahme als Doktorand/in benötigen Sie beglaubigte Kopien und ggf. beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulzeugnisse sowie beglaubigte Fächerübersichten mit Noten. Hinweise zu Beglaubigungen von Urkunden, die nicht von der TU Dresden ausgestellt wurden, finden Sie auf der Webseite der Beglaubigungsstelle der TU Dresden.
Sollten Sie einen Studienabschluss im Ausland erworben haben, so werden Ihre Unterlagen nach Beantragung der Annahme als Doktorand/in von der Fakultät Maschinenwesen zur Äquivalenzprüfung an das Akademische Auslandsamt geschickt.
Immatrikulation ins Promotionsstudium
Eine Immatrikulation ins Promotionsstudium ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Eröffnung des Promotionsverfahrens an der Fakultät Maschinenwesen. Ein/e Bewerber/in kann aber nur dann als Promotionsstudent/in an der Fakultät Maschinenwesen immatrikuliert werden, wenn er/sie als Doktorand/in durch den Promotionsausschuss in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen wurde. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes.
Zusatzleistungen
Eine Aufnahme in die Doktorandenliste kann mit der Erteilung von Auflagen zur Absolvierung von Zusatzprüfungen verbunden werden. Diese werden vom Promotionsausschuss festgelegt und dem Doktoranden mit dem Zulassungsbescheid zur Annahme als Doktorand/in mitgeteilt. In diesem Fall hat der/die Doktorand/in diese Zusatzleistungen innerhalb von drei Jahren nach der Annahme als Doktorand/in zu erbringen (§ 9 der Promotionsordnung).
Das Promotionsverfahren
Statusvortrag
Vor der Eröffnung des Promotionsverfahrens hat der Bewerber bzw. die Bewerberin einen wissenschaftlichen Vortrag in deutscher oder englischer Sprache zum Stand der Forschung auf seinem bzw. ihrem Arbeitsgebiet (Statusvortrag) mit anschließender Fachdiskussion zu halten. (§ 10 Promotionsordnung)
Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt über Promovendus, welches Ihnen ein Antragsdokument für die Eröffnung des Promotionsverfahrens erstellt, das Sie an der Fakultät Maschinenwesen im Promotionsamt einreichen müssen.
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens einreichen müssen (§ 11 der Promotionsordnung):
- aktueller Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang und Unterschrift,
- Bescheid über die Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin in Kopie und der urkundliche Nachweis über die Erfüllung der dabei gegebenenfalls gemachten Auflagen, des erfolgreich erbrachten Statusvortrages und gegebenenfalls des erfolgreich durchgeführten Vorgezogenen Rigorosums,
- fünf gebundene Exemplare der Dissertation im Format A4 einseitig bedruckt und einer elektronischen Version auf Datenträger sowie 15 gedruckte Exemplare und eine elektronische Version von Thesen in deutscher Sprache
- Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Vorträge und Patente des Doktoranden bzw. der Doktorandin (Muster siehe Anlage 1 Promotionsordnung)
- schriftliche Erklärung des Doktoranden bzw. der Doktorandin zur Eröffnung des Promotionsverfahrens (Anlage 2 der Promotionsordnung)
- schriftlicher Nachweis (Quittung) über die Beantragung eines Führungszeugnisses.
Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Das Rigorosum und die Verteidigung der Dissertation sind in deutscher Sprache durchzuführen. Auf Antrag des Kandidaten bzw. der Kandidatin kann die Promotionskommission die Durchführung des Rigorosums und der Verteidigung in englischer Sprache zulassen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.
Rigorosum bzw. Vorgezogenes Rigorosum
Ist die Dissertation angenommen, hat der Doktorand bzw. die Doktorandin in einem nicht-öffentlichen wissenschaftlichen Prüfungsgespräch (Rigorosum) sein bzw. ihr vertieftes Wissen auf dem Fachgebiet seiner bzw. ihrer Dissertation nachzuweisen. Das Rigorosum wird als mündliche Prüfung über die fachlichen Grundlagen des der Dissertation zugrundeliegenden Arbeitsgebietes (Hauptfach) und eines weiteren, davon berührten Fachgebietes (Nebenfach) durchgeführt. (§ 13 Promotionsordnung)
Das Rigorosum kann durch das sogenannte Vorgezogene Rigorosum ersetzt werden. Hierfür hat der Doktorand bzw. die Doktorandin entweder
1. den Erwerb von zusätzlichen Qualifikationen im Umfang von mindestens zwölf Leistungspunkten aus mindestens zwei Fächern, die nicht bereits Bestandteil des Hochschulstudiums, der Eignungsfeststellungsprüfung oder der zusätzlichen Studienleistungen waren, oder
2. die erfolgreiche Teilnahme an einem Ausbildungsprogramm einer Graduiertenschule mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens nachzuweisen. (§ 14 Promotionsordnung)
Pflichtexemplare/Veröffentlichung der Dissertation
Nachdem das Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde, muss innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach dem Termin der letzten mündlichen Prüfung (i.d.R. Verteidigung) die von der Promotionskommission angenommene Dissertation der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sofern die Promotionskommission Auflagen für Ihre Dissertation erteilt hat, müssen die Änderungen durch den/die zuständige/n Hochschullehrer/in geprüft und bescheinigt werden. Ein Nachweis dazu muss beim Promotionsamt eingereicht werden.
Diese Verpflichtung kann der Bewerber bzw. die Bewerberin durch die eigene Auswahl aus den folgenden Möglichkeiten erfüllen:
- Übergabe von sechs Exemplaren in gedruckter und gebundener Form an die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) und einem Exemplar an den Betreuer bzw. die Betreuerin sowie zusätzliche elektronische Publikation im Internet via Qucosa nach den Richtlinien SLUB;
- Übergabe von sechs Exemplaren einer von einem gewerblichen Verleger angefertigten und vertriebenen Fassung an die SLUB sowie einem Exemplar an den Betreuer bzw. die Betreuerin, wenn die Auflagenhöhe mindestens 150 Exemplare beträgt und zumindest auf der Rückseite des Titelblattes die Übereinstimmung mit der Dissertation unter Angabe des Titels sowie Ort und Zeit der Promotion ausgewiesen ist;
- Übergabe von zehn Exemplaren in gedruckter und gebundener Form an die SLUB und einem Exemplar an den Betreuer bzw. die Betreuerin.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Dissertationen und die Hinweise zur Veröffentlichung.
Führungszeugnis
Für die Beantragung der Annahme als Doktorand/in sowie der Eröffnung des Promotionsverfahrens benötigen Sie jeweils einen schriftlichen Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß §30, Abs. 5 BZRG bei der zuständigen Meldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz beantragt worden ist. Das Führungszeugnis ist ca. 3 Monate gültig und kann am Tag des Einreichens der Unterlagen für die Aufnahme als Doktorand/in oder für die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt werden. Bei Beantragung des Führungszeugnisses (z.B. beim zentralen Ortsamt, Theaterstraße 11, 01067 Dresden) muss folgende Empfängeradresse angegeben werden:
Technische Universität Dresden
Fakultät Maschinenwesen
Promotionsamt
01062 Dresden
Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Die Registrierung für das Alumni Netzwerk speziell für Nachwuchswissenschaftler/innen kann jederzeit in Promovendus erfolgen. Sofern Sie kein gültiges ZIH-Benutzerkonto mehr besitzen, nutzen Sie bitte den Alumni-Bogen. Die Registrierung ist selbstverständlich freiwillig.
Des Weiteren möchten wir Sie auf das allgemeine Alumninetzwerk der TU Dresden hinweisen.