Wie bewerbe ich mich?
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Humanmedizinstudium an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden interessieren.
Das Studium findet am Medizincampus Chemnitz sowie teilweise am Campus der Hochschulmedizin der Medizinischen Fakultät in Dresden statt.
Inhaltsverzeichnis
Bewerbung zum 1. Fachsemester
Die folgenden Informationen geben Ihnen als künftige Studienanfänger:in wichtige Hinweise zu den verschiedenen Quoten im Zulassungsverfahren im Allgemeinen sowie zu den Besonderheiten im Auswahlverfahren im Modellstudiengang Humanmedizin an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden.
Bitte beachten Sie: die Auswahlkriterien können jährlichen Änderungen unter-liegen. Sämtliche Angaben auf dieser Webseite sind ohne Gewähr.
Wo bewerbe ich mich?
Nutzen Sie die Bewerbungsweiche der TU Dresden, um das richtige Bewerbungsportal zu finden.
Bewerbung in verschiedenen Quoten
Die Vergabe der Studienplätze in Humanmedizin basiert auf einem Quotenmodell mit den Hauptquoten Abiturbestenquote, der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) und dem Auswahlverfahren der Hochschule (AdH). Vor der Vergabe der Studienplätze in den Hauptquoten, werden die sogenannten Vorabquoten angewendet.
Vergabeverfahren in den Vorabquoten
Bei der "Landarztquote" handelt es sich nach dem Sächsischen Landarztgesetz um eine Vorabquote, die an Bewerber:innen vergeben werden, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben.Die Landarztquote wird in den Studiengängen Medizin (Regelstudiengang) und Humanmedizin (Modellstudiengang) eingeführt.
Die Bewerbung und Vergabe erfolgt durch bzw. bei der Landesdirektion Sachsen.
Es werden dazu eigene Auswahlverfahren durchgeführt. Alle weiteren Informationen, Ansprechpartner und Rechtsgrundlagen finden Sie auf den Webseiten der Landesdirektion Sachsen.
Ordnung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen innerhalb der Quote für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt sind, finden Sie in unserer Satzung:
Die Auswahlgespräche für das Wintersemester 2025/26 finden im Zeitraum 25.08.2025 bis 28.08.2025 statt.
Die Rahmenordnung zur Information zur Verarbeitung personnenbezogener Daten bei der Bewerbung finden Sie hier: https://www.verw.tu-dresden.de/Amtbek/PDF-Dateien/2022-01/01_ro13.12.2021.pdf
Bewerberweiche
Bitte nutzen Sie für Bewerbungen die Bewerberweiche.
Bewerbungen über uni-assist
Nicht-EU-Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich über uni-assist bis 15. Juli für das Wintersemester (eine Bewerbung zum Sommersemester ist nicht möglich).
Folgende Bewerbergruppen müssen sich nicht über uni assist sondern direkt über das Portal der TU Dresden bewerben:
- Wiederbewerber (Sie haben bereits eine Zulassung zum Studium an der TU Dresden, die nicht älter als 1 Jahr ist).
- Studiengangswechsler (Sie sind bereits an der TU Dresden immatrikuliert und wollen den Studiengang wechseln.)
Studienkolleg
Die Einschreibung in das Studienkolleg (Kurs M) erfolgt auf Antrag des Bewerbers, wenn kein direkter Hochschulzugang möglich ist ( http://anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html ). Der Aufnahmetest ist erfolgreich zu absolvieren.
Die Bewerbung erfolgt über www.uni-assist.de bis 15. Juli für das Wintersemester und bis 15. Januar für das Sommersemester.
Bitte legen Sie ein Sprachzeugnis B1/B2 gemäß Europäischem Referenzrahmen vor.
Für eine Zulassung zum Studienkolleg sollte das Schulzeugnis eine Gesamtnote von maximal 1,5 haben. Die Zulassung zum Studienkolleg stellt keinen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz im gewünschten Studiengang dar. Nach dem Abschluss des Studienkollegs ist eine erneute Bewerbung um einen Studienplatz notwendig.
Das Studienkolleg Sachsen befindet sich in Leipzig.
Die Bewerbung zum jeweiligen Wintersemester erfolgt ausschließlich über www.hochschulstart.de und ist bis zur dort angegebenen Frist einzureichen.
Möchten Sie vorab durch die Medizinische Fakultät der TU Dresden ein wissenschaftliches Gutachten erstellen lassen, informieren Sie sich per E-Mail unter über den Umfang der einzureichenden Unterlagen.
Diese sind bis spätestens zum 31. Mai d. J. schriftlich einzureichen bei:
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
an der TU Dresden
Bereich Lehre
Studienbüro
Außenstelle Immatrikulationsamt
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
Die besonderen Umstände außergewöhnlicher Härte sind mit Sonderantrag zu begründen. Informationen hierzu finden Sie bei Hochschulstart.
Die Bundeswehrquote sichert als Vorabquote mit 2,2 % Studienplätze für Bundeswehrangehörige.
Nähere Informationen darüber, welche Voraussetzungen für die Teilnahme in der Quote für Beruflich Qualifizierte erforderlich sind, erhalten Sie hier.
Vergabeverfahren in den Hauptquoten
Die Vergabe von Studienplätzen für diesen Studiengang erfolgt deutschlandweit über das sogenannte Zentrale Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge (ZV). Damit die Bewerber und Bewerberinnen jederzeit den Überblick über ihre Bewerbungen behalten (z.B. bei Bewerbungen für unterschiedliche Hochschulen), ist das ZV in das Dialogorientierte Serviceverfahren der Stiftung für Hochschul-zulassung integriert: hochschulstart.de (Für Deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber). Es besteht die Möglichkeit, sich gleichzeitig auf alle Studiengänge der Medizinischen Fakultät zu bewerben.
Achtung: Nicht-EU-Bewerber bewerben sich in einer gesonderten Quote über www.uni-assist.de. Genauere Hinweise zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Bewerbungs- und Immatrikulationsseite der Technischen Universität Dresden.
Auswahlkriterien und Gewichtung in den Hauptquoten
Die Vergabe erfolgt nach drei Hauptquoten [Abiturbestenquote, Zusätzliche Eignungs-quote (ZEQ) und Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)]. Hier finden Sie die Timeline der Stiftung für Hochschulzulassungen. Keine Sorge - Sie müssen sich nicht im Vorfeld für eine der drei Hauptquoten entscheiden, Sie nehmen mit der Bewerbung bei der Stiftung automatisch an allen drei Hauptquoten teil.
Um Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern, gibt es für den Modellstudiengang Humanmedizin (MEDiC) den hochschulunabhängigen Test für Medizinische Studien-gänge (TMS), dessen Ergebnis in den Hauptquoten ZEQ/AdH berücksichtigt werden kann. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und Teilnahmebedingungen auf der TMS-Website: https://www.tms-info.org/.
Für den Modellstudiengang Humanmedizin (MEDiC) gibt es als zusätzliche Qualifizierungsoption in den Hauptquoten ZEQ/AdH zudem Auswahlgespräche. Soll das Gesprächsergebnis bei der Bewerbung berücksichtigt werden, ist dieses im ent-sprechendem Formularfeld der Stiftung bis spätestens zum Fristende der Bewerbungs-phase anzugeben (analog dem TMS-Ergebnis). Die Teilnahme an den Auswahlgesprächen ist nur durch eine zusätzliche Bewerbung über das Bewerbungsportal der Medizinischen Fakultät möglich und erfordert ein TMS-Ergebnis.
Eine Bewerbung im Rahmen der Quote für Beruflich Qualifizierte ist ebenfalls möglich. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website der TU Dresden.

TMS und Interview im Bewerbungsverfahren für den Modellstudiengang MEDiC.png
Zulassung über ...
Insofern Sie einen Studienplatz über die Abiturbestenquote anstreben, ist die Anmeldung über die Stiftung für Hochschulzulassungen ausreichend.
Wenn Sie über die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) einen Studienplatz erhalten, werden nicht die Schulnoten für den Entscheid herangezogen, sondern davon unabhängige Kriterien, die von der jeweiligen Hochschule an die Stiftung für Hochschulzulassungen für das Auswahlverfahren kommuniziert werden. Die Kriterien der MFD für den Modellstudiengang Humanmedizin sind das Ergebnis des TMS, das Ergebnis des Auswahlgespräches und die Berufsausbildung (nähere Hinweise finden Sie in Anhang 1 der Auswahlordnung). Somit ist die Anmeldung und Durchführung des TMS und des Auswahlgesprächs zu empfehlen. Die Ergebnisse sind der Stiftung für Hochschulzulassungen zu übermitteln.
Der Hauptanteil an Studienplätzen wird über das AdH vergeben. Die Auswahlkriterien im Modellstudiengang Humanmedizin an der MFD sind die Ergebnisse des Auswahlgesprächs, die Abiturnote, anerkannte Dienste und das TMS-Ergebnis. Somit ist die Anmeldung und Teilnahme am TMS sowie an dem Auswahlgespräch des Modellstudiengangs zu empfehlen. Der TMS ist Voraussetzung für das Auswahlgespräch der MFD. Die Ergebnisse des TMS und des Auswahlgesprächs des Modellstudiengangs sind der Stiftung für Hochschulzulassungen zu übermitteln.
Bewerbung zum höheren Fachsemester
Die folgenden Informationen sind für Sie relevant, wenn Sie als Hochschulwechsler:in oder Quereinsteiger:in Ihr Medizinstudium an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden fortsetzen möchten.
Das korrekte Bewerbungsportal für Ihre Bewerbung finden Sie über die Bewerbungsweiche der TU Dresden.
Damit Ihre Bewerbung in das Rankingverfahren aufgenommen werden kann, beachten Sie bitte die relevanten Fristen und einzureichenden Unterlagen.
Aufgrund der Jahreszulassungen werden ausschließlich folgende Fachsemester angeboten:
- Wintersemester: 1., 3., 5., 7. und 9. Fachsemester
- Sommersemester: 2., 4., 6. und 8. Fachsemester.
In der Online-Bewerbung sind sämtliche Studienzeiten im In- und Ausland anzugeben sowie bereits absolvierte Zwischenprüfungen, wie der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) unter „Prüfung“ einzutragen. Fehlerhafte und unvollständige Angaben führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Zulassung zum höheren Fachsemester richtet sich nach § 7 Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz i. V. m. § 41 Sächsische Studienplatzvergabeverordnung
( https://tu-dresden.de/studium/rechtsgrundlagen ). Sofern Studienplätze verfügbar sind, richtet sich die Vergabe nach den Kategorien (Bewerbergruppen):
1. Höherstufungen
2. Studienortswechselnde/ Studienunterbechende
3. Sonstige Bewerber (Quereinstieg).
Innerhalb dieser Bewerbergruppen wird die Rangliste grundsätzlich nach den bisherigen Studienleistungen (abgeschlossene Leistungsnachweise im Sinne der Approbations-ordnung) bestimmt. Bei Ranggleichheit wird der Platz nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) und nachrangig nach Los bestimmt.
1. Höherstufungen:
Die Höherstufung setzt voraus, dass Sie für das 1. Fachsemester des jeweiligen Studiengangs durch die Stiftung für Hochschulzulassung zugelassen worden sind und aufgrund erbrachter Studienleistungen einen schriftlichen Antrag (formlos) auf Höherstufung stellen. Der Antrag auf Höherstufung ist mit der Annahme auf Zulassung für das erste Fachsemester einzureichen, die entsprechenden Studienleistungen sind nachzuweisen.
2. Studienortswechselnde/ Studienunterbrechende:
Studienortswechselnde und -unterbrechende mit Studienleistungen von einer Hochschule eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union benötigen eine Anerkennung vorhandener Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Einstufung in ein höheres Fachsemester des gewünschten Studiengangs durch das für Sie zuständige Landesprüfungsamt. Für Studienortswechselnde innerhalb Deutschlands benötigen Sie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie eine aktuelle Noten-bescheinigung. Weitere Informationen dazu finden Sie bei den Informationen des Prüfungsamtes der Medizinischen Fakultät.
3. Sonstige Bewerber (Quereinsteiger):
Fach- und Studiengangwechslende gelten als Quereinsteiger, ebenso Bewerber, die ihre Studienleistungen an einer Hochschule außerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union erworben haben. Sie benötigen eine Anerkennung vorhandener Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Einstufung in ein höheres Fachsemester des gewünschten Studiengangs durch das für Sie zuständige Landesprüfungsamt. Weitere Informationen dazu finden Sie bei den Informationen des Prüfungsamtes der Medizinischen Fakultät.
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen durch das LPA dient in erster Linie der Zuordnung Ihrer Bewerbung in das korrekte höhere Fachsemester.
Inwiefern Ihnen diese Studien- und Prüfungsleistungen auf die Kompetenzfelder des Modellstudiengangs Humanmedizin angerechnet werden können, prüft nach erfolgreicher Zulassung der Prüfungsausschuss des Studiengangs. Sie werden dazu gesondert kontaktiert.
Alle Informationen zum Studienplatztausch finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Studienplatztausch.
Studieninformationssystem (SINS)
Alle weiteren Informationen zu den Studienvoraussetzungen sowie zur Bewerbung finden Sie in unserem zentralen Studieninformationssystem (SINS).
Rechtsgrundlagen für die Bewerbung
Die aktuelle Auswahlordnung ab WiSe 24/25 finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden.
Alle weiteren Rechtsvorschriften entnehmen Sie den Rechtsgrundlagen der TU Dresden.
Kontakt und Beratung
Das ServiceCenterStudium ist Ihre Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Bewerbung und das Studium an der TU Dresden.