Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrages
Die Angehörigen der Fakultät Physik können Anträge stellen auf eine finanzielle Unterstützung von Aktivitäten, die der Umsetzung des Gleichstellungsauftrages an der Fakultät dienen. Die Ziele, die mit diesen Mitteln verfolgt werden sollen, sowie die erforderlichen Schritte von der Antragstellung bis zur Leistungsabrechnung findet man in den Richtlinien für die Arbeit mit Gleichstellungsmitteln im Bereich Mathematik und Naturwissenschaften und in den Kriterien für die Vergabe von Gleichstellungsmitteln. Für die Antragstellung und für eine abschließende Bewertung (Abschlussbericht) des Erfolgs der Aktivität sind die entsprechenden Formulare auszufüllen und per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät zu senden. Hier finden Sie die zugehörige Datenschutzerklärung zu Ihrer Information. Wir gehen fest davon aus, dass es auch im Jahr 2024 wieder vier Antragsrunden geben wird. Die neuen Deadlines sind der 15.2., 15.5., 15.8. sowie der 15.11.2024. Im gesamten Bereich Mathematik und Naturwissenschaften sollten auch in diesem Jahr wieder insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung stehen. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller werden durch die Gleichstellungsbeauftragte über die Bewilligung der Mittel sowie über die Vorgehensweise zu Erlangung der Mittel informiert.