Sondermittel Inklusion
Über die Sondermittel
Das sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) hat seit 2015 mehrere Millionen Euro zweckgebunden als Zusatzbudget zur Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen an die Hochschulen in Sachsen ausgereicht.
Im Aktionsplan der Sächsischen Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (2016) wird die kontinuierliche Fortführung dieser Förderung im Unfang von über einer Millionen Euro pro Jahr festgeschrieben. Auch im aktuellen Doppelhaushalt 2023/2024, beschlossen im Dezember 2022, sind die Sondermittel festgehalten.
Mittelverwendung
Die bisher bewilligten Maßnahmen und Projekte richteten sich an Beschäftigte, Studierende und Studieninteressierte und stellen wichtige Bausteine für die Beförderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an der TU Dresden dar. Eine Auswahl der geförderten Investitionen und Projekte sind in der untenstehenden Bildwechselbox mit Text zu sehen. Dazu zählen mobilitätsverbessernde Maßnahmen, der Ausbau individueller Service- und Unterstützungsangebote sowie Maßnahmen zum Ausbau barrierefreier Arbeits- und Studienbedingungen.
Vorgehen der TU Dresden
In einem breiten Beteiligungsverfahren wurde seitens der SG Diversity Management stets die universitätsweite Öffentlichkeit über den Erhalt der Sondermittel informiert und aufgerufen, ihre konkreten Vorschläge für Maßnahmen und Projekte detailliert zu beschreiben.
Als inhaltlicher Rahmen werden neben der zielgerichteten Umsetzung des Aktionsplans der TU Dresden zur Umsetzung der UN-BRK auch weitere Maßnahmen erbeten, die sich in die Ziele der UN-BRK sowie die Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz 2009 „Eine Hochschule für Alle" einordnen. Zusätzliche Kriterien stellen der Nachweis der Nachhaltigkeit der Projekte und Maßnahmen sowie ggf. ein detailliertes Umsetzungskonzept dar.
Die eingereichten Anträge werden im Beirat Inklusion gemeinsam hinsichtlich der festgelegten Kriterien diskutiert und bewertet und dem Rektorat vorgelegt. Die durch die Universitätsleitung bewilligten und geförderten Anträge werden anschließend durch das Sachgebiet 9.3 Diversity Management koordiniert und die Umsetzung der Maßnahmen begleitet.
Bereits im Jahr 2016 entschied sich die Universitätsleitung dazu, vorausschauend agieren zu wollen und bewiligte vorab zentrale Maßnahmen für weitere Jahre, welche unabhängig von einer eingehenden Förderung durch das SMWK an der TU Dresden realisiert werden sollen, im Falle einer Förderung aber nach wie vor darüber förderfähig und abrechenbar sind.