Informationen zu den Übertrittsregelungen
Auf dieser Webseite finden Sie Informationen zu den Übertrittsregelungen der Studiendokumente in Bezug auf den jeweils angestrebten Prüfungszeitraum der Ersten Staatsprüfung.
Diese Übersicht dient nur zur allgemeinen Information, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann aktualisiert werden. Rechtlich verbindliche Informationen finden Sie in den jeweiligen Ordnungen.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden drei Fallgruppen und prüfen, welche in Ihrem Fall zutreffend ist!
Fallgruppe 1: Sie haben Ihr Lehramtsstudium an der TUD vor dem Wintersemester 2023/2024 aufgenommen und haben keinen Fach- bzw. Studiengangswechsel ab dem Wintersemester 2023/2024 vollzogen. Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2012. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2012. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Abweichungen müssen beachtet werden, wenn Sie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen studieren. Die Fachrichtung Labor- und Prozesstechnik wurde umbenannt und heißt in der LAPO I von 2022 Chemietechnik. In der Fachrichtung Metall- und Maschinentechnik ist gemäß LAPO I von 2022 die Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik nicht mehr aufgeführt. Eine Anmeldung zur Staatsprüfung ist für die Fachrichtung Labor- und Prozesstechnik sowie für die Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik in der Fachrichtung Metall- und Maschinentechnik nicht mehr möglich. Es gibt nach Auskunft des LaSuB und des Ministeriums keine Ausnahmeregelungen. Es wird empfohlen, von der Möglichkeit des freiwilligen Übertritts in die neuen Studiendokumente Gebrauch zu machen. Der freiwillige Übertritt wurde für die Fachrichtungen Metall- und Maschinentechnik sowie Labor- und Prozesstechnik in den Studiendokumenten von 2023 vorgesehen, um zu ermöglichen, das Studium LAPO-konform abschließen zu können. Ggf. müssen nach dem Übertritt Leistungen zur Erfüllung des Curriculums nachstudiert werden. Die Übernahme der bereits erbrachten Leistungen erfolgt von Amts wegen auf Grundlage der jeweiligen Äquivalenztabellen. Beratungen zu den Konsequenzen in den verschiedenen Studienbereichen erhalten Sie von den jeweils zuständigen Studienfachberatungen. Für die Ergänzungsstudien stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen jeweils im Rahmen einer Einzelfallprüfung über die Betreuung der Ergänzungsstudien. |
Zur Studienfachberatung |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Abweichungen müssen beachtet werden, wenn Sie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen studieren. Die Fachrichtung Labor- und Prozesstechnik wurde umbenannt und heißt in der LAPO I von 2022 Chemietechnik. In der Fachrichtung Metall- und Maschinentechnik ist gemäß LAPO I von 2022 die Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik nicht mehr aufgeführt. Eine Anmeldung zur Staatsprüfung ist für die Fachrichtung Labor- und Prozesstechnik sowie für die Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik in der Fachrichtung Metall- und Maschinentechnik nicht mehr möglich. Es gibt nach Auskunft des LaSuB und des Ministeriums keine Ausnahmeregelungen. Es wird empfohlen, von der Möglichkeit des freiwilligen Übertritts in die neuen Studiendokumente Gebrauch zu machen. Der freiwillige Übertritt wurde für die Fachrichtungen Metall- und Maschinentechnik sowie Labor- und Prozesstechnik in den Studiendokumenten von 2023 vorgesehen, um zu ermöglichen, das Studium LAPO-konform abschließen zu können. Ggf. müssen nach dem Übertritt Leistungen zur Erfüllung des Curriculums nachstudiert werden. Die Übernahme der bereits erbrachten Leistungen erfolgt von Amts wegen auf Grundlage der jeweiligen Äquivalenztabellen. Beratungen zu den Konsequenzen in den verschiedenen Studienbereichen erhalten Sie von den jeweils zuständigen Studienfachberatungen. Für die Ergänzungsstudien stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen jeweils im Rahmen einer Einzelfallprüfung über die Betreuung der Ergänzungsstudien. |
Zur Studienfachberatung |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Abweichungen müssen beachtet werden, wenn Sie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen studieren. Die Fachrichtung Labor- und Prozesstechnik wurde umbenannt und heißt in der LAPO I von 2022 Chemietechnik. In der Fachrichtung Metall- und Maschinentechnik ist gemäß LAPO I von 2022 die Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik nicht mehr aufgeführt. Eine Anmeldung zur Staatsprüfung ist für die Fachrichtung Labor- und Prozesstechnik sowie für die Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik in der Fachrichtung Metall- und Maschinentechnik nicht mehr möglich. Es gibt nach Auskunft des LaSuB und des Ministeriums keine Ausnahmeregelungen. Es wird empfohlen, von der Möglichkeit des freiwilligen Übertritts in die neuen Studiendokumente Gebrauch zu machen. Der freiwillige Übertritt wurde für die Fachrichtungen Metall- und Maschinentechnik sowie Labor- und Prozesstechnik in den Studiendokumenten von 2023 vorgesehen, um zu ermöglichen, das Studium LAPO-konform abschließen zu können. Ggf. müssen nach dem Übertritt Leistungen zur Erfüllung des Curriculums nachstudiert werden. Die Übernahme der bereits erbrachten Leistungen erfolgt von Amts wegen auf Grundlage der jeweiligen Äquivalenztabellen. Beratungen zu den Konsequenzen in den verschiedenen Studienbereichen erhalten Sie von den jeweils zuständigen Studienfachberatungen. Für die Ergänzungsstudien stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen jeweils im Rahmen einer Einzelfallprüfung über die Betreuung der Ergänzungsstudien. |
Zur Studienfachberatung |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Abweichungen müssen beachtet werden, wenn Sie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen studieren. Die Fachrichtung Labor- und Prozesstechnik wurde umbenannt und heißt in der LAPO I von 2022 Chemietechnik. In der Fachrichtung Metall- und Maschinentechnik ist gemäß LAPO I von 2022 die Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik nicht mehr aufgeführt. Eine Anmeldung zur Staatsprüfung ist für die Fachrichtung Labor- und Prozesstechnik sowie für die Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik in der Fachrichtung Metall- und Maschinentechnik nicht mehr möglich. Es gibt nach Auskunft des LaSuB und des Ministeriums keine Ausnahmeregelungen. Es wird empfohlen, von der Möglichkeit des freiwilligen Übertritts in die neuen Studiendokumente Gebrauch zu machen. Der freiwillige Übertritt wurde für die Fachrichtungen Metall- und Maschinentechnik sowie Labor- und Prozesstechnik in den Studiendokumenten von 2023 vorgesehen, um zu ermöglichen, das Studium LAPO-konform abschließen zu können. Ggf. müssen nach dem Übertritt Leistungen zur Erfüllung des Curriculums nachstudiert werden. Die Übernahme der bereits erbrachten Leistungen erfolgt von Amts wegen auf Grundlage der jeweiligen Äquivalenztabellen. Beratungen zu den Konsequenzen in den verschiedenen Studienbereichen erhalten Sie von den jeweils zuständigen Studienfachberatungen. Für die Ergänzungsstudien stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen jeweils im Rahmen einer Einzelfallprüfung über die Betreuung der Ergänzungsstudien. |
Zur Studienfachberatung |
Gemäß den Studiendokumenten von 2023 bzw. ab 2023 erfolgt der Pflichtübertritt zum Wintersemester 2027/2028 in die Studiendokumente von 2023 bzw. ab 2023. Der Pflichtübertritt gilt nicht für Studierende, sofern und solange sie zur Ersten Staatsprüfung zugelassen sind. Haben Sie sich im April 2027 für den Prüfungszeitraum Winter 2027/2028 zur Ersten Staatsprüfung angemeldet und sind zugelassen, erfolgt für Sie zum Wintersemester 2027/2028 kein Pflichtübertritt in die Studiendokumente von 2023 bzw. ab 2023. Unter bestimmten Bedingungen und in Einzelfällen kann man die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022 wieder verlieren. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Fälle 7 und 8. |
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Für Studierende mit dem Fach Musik erfolgt das Studium im Verbund zwischen der TU Dresden und der Hochschule für Musik Dresden (HfM). Für Studierende im Lehramt an Grundschulen mit dem Fach Musik gelten die studiengangbezogene Studien- sowie Prüfungsordnung der TU Dresden und die fachbezogene Studienordnung für Musik der HfM. Für Studierende im Lehramt an Oberschulen bzw. im Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Musik gelten die studiengangbezogene Studien- sowie Prüfungsordnung und die fachbezogene Studienordnung für Musik der HfM. Für das andere Fach gilt die fachbezogene Studienordnung der TU Dresden. Bitte wenden Sie sich deshalb für zusätzliche Informationen ggf. direkt an die Ansprechpersonen an der HfM. |
Webseite der HfM |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Abweichungen müssen beachtet werden, wenn Sie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen studieren. Die Fachrichtung Labor- und Prozesstechnik wurde umbenannt und heißt in der LAPO I von 2022 Chemietechnik. In der Fachrichtung Metall- und Maschinentechnik ist gemäß LAPO I von 2022 die Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik nicht mehr aufgeführt. Eine Anmeldung zur Staatsprüfung ist für die Fachrichtung Labor- und Prozesstechnik sowie für die Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik in der Fachrichtung Metall- und Maschinentechnik nicht mehr möglich. Es gibt nach Auskunft des LaSuB und des Ministeriums keine Ausnahmeregelungen. Es wird empfohlen, von der Möglichkeit des freiwilligen Übertritts in die neuen Studiendokumente Gebrauch zu machen. Der freiwillige Übertritt wurde für die Fachrichtungen Metall- und Maschinentechnik sowie Labor- und Prozesstechnik in den Studiendokumenten von 2023 vorgesehen, um zu ermöglichen, das Studium LAPO-konform abschließen zu können. Ggf. müssen nach dem Übertritt Leistungen zur Erfüllung des Curriculums nachstudiert werden. Die Übernahme der bereits erbrachten Leistungen erfolgt von Amts wegen auf Grundlage der jeweiligen Äquivalenztabellen. Beratungen zu den Konsequenzen in den verschiedenen Studienbereichen erhalten Sie von den jeweils zuständigen Studienfachberatungen. Für die Ergänzungsstudien stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen jeweils im Rahmen einer Einzelfallprüfung über die Betreuung der Ergänzungsstudien. |
Zur Studienfachberatung |
Gemäß den Studiendokumenten von 2023 bzw. ab 2023 erfolgt der Pflichtübertritt zum Wintersemester 2027/2028 in die Studiendokumente von 2023 bzw. ab 2023. Der Pflichtübertritt gilt nicht für Studierende, sofern und solange sie zur Ersten Staatsprüfung zugelassen sind. Haben Sie sich im September/Oktober 2027 für den Prüfungszeitraum Sommer 2028 zur Ersten Staatsprüfung angemeldet und werden zugelassen, erfolgt für Sie zum Wintersemester 2027/2028 kein Pflichtübertritt in die Studiendokumente von 2023 bzw. ab 2023 zum Wintersemester 2027/2028. Unter bestimmten Bedingungen und in Einzelfällen kann man die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022 wieder verlieren. In diesem Fall erfolgt der Pflichtübertritt in die Studiendokumente von 2023 bzw. ab 2023. Ggf. müssen Leistungen nachstudiert werden. Die Übernahme der bereits erbrachten Leistungen erfolgt von Amts wegen auf Grundlage der jeweiligen Äquivalenztabellen. Für die Ergänzungsstudien stellen die Studierenden einen Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen jeweils im Rahmen einer Einzelfallprüfung über die Betreuung der Ergänzungsstudien. Beratungen zu den Konsequenzen in den verschiedenen Studienbereichen erhalten Sie von den jeweils zuständigen Studienfachberatungen. |
Zur Studienfachberatung |
Für Studierende mit dem Fach Musik erfolgt das Studium im Verbund zwischen der TU Dresden und der Hochschule für Musik Dresden (HfM). Für Studierende im Lehramt an Grundschulen mit dem Fach Musik gelten die studiengangbezogene Studien- sowie Prüfungsordnung der TU Dresden und die fachbezogene Studienordnung für Musik der HfM. Für Studierende im Lehramt an Oberschulen bzw. im Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Musik gelten die studiengangbezogene Studien- sowie Prüfungsordnung und die fachbezogene Studienordnung für Musik der HfM. Für das andere Fach gilt die fachbezogene Studienordnung der TU Dresden. Bitte wenden Sie sich deshalb für zusätzliche Informationen ggf. direkt an die Ansprechpersonen an der HfM. |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Abweichungen müssen beachtet werden, wenn Sie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen studieren. Die Fachrichtung Labor- und Prozesstechnik wurde umbenannt und heißt in der LAPO I von 2022 Chemietechnik. In der Fachrichtung Metall- und Maschinentechnik ist gemäß LAPO I von 2022 die Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik nicht mehr aufgeführt. Eine Anmeldung zur Staatsprüfung ist für die Fachrichtung Labor- und Prozesstechnik sowie für die Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik in der Fachrichtung Metall- und Maschinentechnik nicht mehr möglich. Es gibt nach Auskunft des LaSuB und des Ministeriums keine Ausnahmeregelungen. Es wird empfohlen, von der Möglichkeit des freiwilligen Übertritts in die neuen Studiendokumente Gebrauch zu machen. Der freiwillige Übertritt wurde für die Fachrichtungen Metall- und Maschinentechnik sowie Labor- und Prozesstechnik in den Studiendokumenten von 2023 vorgesehen, um zu ermöglichen, das Studium LAPO-konform abschließen zu können. Ggf. müssen nach dem Übertritt Leistungen zur Erfüllung des Curriculums nachstudiert werden. Die Übernahme der bereits erbrachten Leistungen erfolgt von Amts wegen auf Grundlage der jeweiligen Äquivalenztabellen. Beratungen zu den Konsequenzen in den verschiedenen Studienbereichen erhalten Sie von den jeweils zuständigen Studienfachberatungen. Für die Ergänzungsstudien stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen jeweils im Rahmen einer Einzelfallprüfung über die Betreuung der Ergänzungsstudien. |
Zur Studienfachberatung |
Abweichungen hinsichtlich geforderter Inhalte gemäß LAPO I von 2022 müssen in allen Studiengängen beachtet werden. Neue Inhalte sind bspw. Medienbildung und politische Bildung. Sie haben die Möglichkeit, diese Inhalte in den Ergänzungsstudien zu wählen. | Infos zu den Ergänzungsstudien |
Gemäß den Studiendokumenten von 2023 bzw. ab 2023 erfolgt der Pflichtübertritt zum Wintersemester 2027/2028 in die Studiendokumente von 2023 bzw. ab 2023. Mit Ihrer Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung für den Prüfungszeitraum Winter 2028/2029 sind Sie vom Pflichtübertritt zum Wintersemester 2027/2028 betroffen. Ab dem Pflichtübertritt gelten für Sie die Studiendokumente von 2023 bzw. ab 2023. Ggf. müssen Leistungen zur Erfüllung des Curriculums nachstudiert werden. Die Übernahme der bereits erbrachten Leistungen erfolgt von Amts wegen auf Grundlage der jeweiligen Äquivalenztabellen. Für die Ergänzungsstudien stellen die Studierenden einen Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen jeweils im Rahmen einer Einzelfallprüfung über die Betreuung der Ergänzungsstudien. Beratungen zu den Konsequenzen in den verschiedenen Studienbereichen erhalten Sie von den jeweils zuständigen Studienfachberatungen. |
Zur Studienfachberatung |
Für Studierende mit dem Fach Musik erfolgt das Studium im Verbund zwischen der TU Dresden und der Hochschule für Musik Dresden (HfM). Für Studierende im Lehramt an Grundschulen mit dem Fach Musik gelten die studiengangbezogene Studien- sowie Prüfungsordnung der TU Dresden und die fachbezogene Studienordnung für Musik der HfM. Für Studierende im Lehramt an Oberschulen bzw. im Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Musik gelten die studiengangbezogene Studien- sowie Prüfungsordnung und die fachbezogene Studienordnung für Musik der HfM. Für das andere Fach gilt die fachbezogene Studienordnung der TU Dresden. Bitte wenden Sie sich deshalb für zusätzliche Informationen ggf. direkt an die Ansprechpersonen an der HfM. |
Webseite der HfM |
Fallgruppe 2: Sie haben Ihr Lehramtsstudium an der TUD vor dem Wintersemester 2023/2024 aufgenommen und haben einen Fach- bzw. Studiengangswechsel ab dem Wintersemester 2023/2024 und vor der Anmeldung zur Staatsprüfung vollzogen. Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2012. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Abweichungen müssen beachtet werden, wenn Sie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen studieren. Die Fachrichtung Chemietechnik wird erst in der LAPO I von 2022 aufgeführt. |
Kontakt zum LaSuB |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2012. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Abweichungen müssen beachtet werden, wenn Sie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen studieren. Die Fachrichtung Chemietechnik wird erst in der LAPO I von 2022 aufgeführt. |
Kontakt zum LaSuB |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Fallgruppe 3: Sie haben Ihr Lehramtsstudium an der TUD ab dem Wintersemester 2023/2024 erstmals oder erneut nach einer Exmatrikulation (nicht Beurlaubung) aufgenommen. Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2012. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Abweichungen müssen beachtet werden, wenn Sie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen studieren. Die Fachrichtung Chemietechnik wird erst in der LAPO I von 2022 aufgeführt. |
Kontakt zum LaSuB |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2012. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Abweichungen müssen beachtet werden, wenn Sie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen studieren. Die Fachrichtung Chemietechnik wird erst in der LAPO I von 2022 aufgeführt. |
Kontakt zum LaSuB |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
Infos zur Ersten Staatsprüfung: |
Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie die Studiendokumente der TU Dresden: |
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung/Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten für Sie für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung die Vorgaben der LAPO I von: |
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Dies sollten Sie beachten: | Hier finden Sie Hinweise: |
Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung gemäß LAPO I von 2022. |
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