Informationen für Evaluationsbeauftragte
Was ist die Aufgabe der bzw. des Evaluationsbeauftragten?
Der bzw. die Evaluationsbeauftragte wird von der Studienkommission benannt und informiert die Lehrenden über die Auswahl der Lehrveranstaltungen zur Lehrveranstaltungsevaluation. Er bzw. sie erstellt eine Liste zur Anmeldung der Veranstaltungen beim Zentrum für Qualitätsanalyse mit Titel, Lehrperson, Teilnehmerzahl, Zuordnung zum Studiengang. Auf Grundlage einer vom ZQA erstellten Liste sammeln sie die fehlenden Einwilligungserklärungen der Lehrpersonen ein. Nach der Auswertung erhält der bzw. die Evaluationsbeauftragte zur Weiterleitung an die Studienkommission eine Gesamtauswertung des Studienganges, der Fakultät oder des Instituts und die Einzelergebnisse der Lehrenden, wenn diese ihre Einwilligung erklärt haben. Der bzw. die Evaluationsbeauftragte ist Ansprechpartner/in für die Lehrenden, die Studierenden und das ZQA.
Warum gibt es die Lehrveranstaltungsevaluation?
Ziel der Lehrveranstaltungsevaluation ist zum einen, dass die Lehrpersonen ein studentisches Feedback erhalten und dadurch ihre Lehre fortlaufend verbessern können. Zum anderen soll die TU Dresden durch die Ergebnisse in die Lage versetzt werden, die Lehrsituation zu beurteilen und darauf aufbauend Strategien zur Verbesserung der Lehre zu entwickeln. Die rechtliche Grundlage der Lehrveranstaltungsevaluation bildet § 7 Abs. 4 der Evaluationsordnung der TU Dresden i. V. m. §9 Abs. 3 SächsHSFG .
Wie läuft die Erhebung ab?
Die Evaluation erfolgt mithilfe standardisierter Fragebögen für Vorlesungen sowie kleinere Veranstaltungen (Seminare, Übungen, Tutorien o.ä.). Alle Fragebögen stehen in deutscher sowie englischer Sprache zur Verfügung. Die seit Sommersemester 2020 überarbeiteten und auf die digitale Lehre angepassten Grundfragebögen gestatten, je nach Festlegung der Studienkommission, die Aufnahme von bis zu vier weiteren Fragen zur fachspezifischen Ergänzung. Gewünschte Änderungen am Fragebogen werden von den Evaluationsbeauftragten mithilfe eines Änderungsformulars an das ZQA geschickt. Nach erfolgreicher Anmeldung übermittelt das ZQA den Lehrenden für jede angemeldete Lehrveranstaltungen einen Befragungslink, über welchen die Studierenden mithilfe eines elektronischen Endgeräts zur Befragung gelangen können.
Wer entscheidet, welche Lehrveranstaltungen evaluiert werden?
Die Auswahl der zu evaluierenden Lehrveranstaltungen obliegt der Studienkommission, wobei sicherzustellen ist, dass alle Lehrveranstaltungstypen angemessen berücksichtigt werden und jede/r Hochschullehrer/in mindestens alle 3 Jahre eine Lehrveranstaltung evaluieren lässt (§ 9 Grundsätze des Qualitätsmanagementsystems für Studium und Lehre an der TU Dresden). Sowohl die Auswahl als auch die zugrunde liegenden Auswahlkriterien sind fakultätsintern bekannt zu geben und im Jahresbericht der Studienkommission bzw. im Lehrbericht der Fakultät darzustellen.
Selbstverständlich sind häufigere Lehrveranstaltungsevaluationen möglich. Auch können Lehrveranstaltungen des akademischen Mittelbaus, Lehrbeauftragter etc. evaluiert werden.
Gibt es Fristen? Warum sind diese wichtig?
Der Zeitraum für die Lehrveranstaltungsbefragung ist für die gesamte TU Dresden einheitlich festgelegt. Ausgenommen davon können Blockveranstaltungen sein. Der Befragungszeitraum liegt etwa im zweiten Drittel der Vorlesungszeit. Die Fristen sind notwendig, um zu gewährleisten, dass die Ergebnisse der Befragungen am Ende der Vorlesungszeit von Lehrenden und Studierenden in den jeweiligen Lehrveranstaltungen gemeinsam diskutiert werden können.
Was passiert, wenn die Mindestanzahl (weniger als 10) an Fragebögen nicht erreicht wird?
Lehrveranstaltungen, bei denen weniger als 10 ausgefüllte Fragebögen vorliegen, werden nicht ausgewertet. Informationen zu den möglichen Verfahren der Evaluation kleinerer Veranstaltungen können hier heruntergeladen werden.
Wie werden die Offenen Angaben ausgewertet?
Ein Ergebnisreport enthält neben den Häufigkeitsauszählungen die Darstellung von Kommentaren, welche im Zuge der Beantwortung durch die Studierenden getätigt wurden. Die offenen Angaben der Studierenden werden unverändert an die Lehrenden weitergegeben.
Wie werden die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation verwendet?
Die Ergebnisse der Befragungen sollen am Ende der Vorlesungszeit in den jeweiligen Lehrveranstaltungen gemeinsam von Lehrenden und Studierenden diskutiert werden. Darüber hinaus erhält die Studienkommission über den bzw. die Evaluationsbeauftragten die Evaluationsergebnisse – vorausgesetzt es liegt eine Einwilligungserklärung der Lehrenden vor. Die Studienkommission diskutiert die Ergebnisse und stellt anschließend ihre gezogenen Schlussfolgerungen im Jahresbericht der Studienkommission und im Lehrbericht der Fakultät dar.