Informationen für Lehrende
Warum gibt es die Lehrveranstaltungsevaluation?
Ziel der Lehrveranstaltungsevaluation ist zum einen, dass Sie als Lehrperson ein studentisches Feedback erhalten und dadurch ihre Lehre fortlaufend verbessern können. Zum anderen soll die TU Dresden durch die Ergebnisse in die Lage versetzt werden, die Lehrsituation zu beurteilen und darauf aufbauend Strategien zur Verbesserung der Lehre zu entwickeln. Die rechtliche Grundlage der Lehrveranstaltungsevaluation bildet § 7 Abs. 4 der Evaluationsordnung der TU Dresden i. V. m. . §9 Abs. 3 SächsHSFG.
Wer entscheidet, welche Lehrveranstaltungen evaluiert werden?
Die Auswahl der zu evaluierenden Lehrveranstaltungen obliegt der Studienkommission, wobei sicherzustellen ist, dass alle Lehrveranstaltungstypen angemessen berücksichtigt werden und jede/r Hochschullehrer/in mindestens alle 3 Jahre eine Lehrveranstaltung evaluieren lässt (§ 9 Grundsätze des Qualitätsmanagementsystems für Studium und Lehre an der TU Dresden). Sowohl die Auswahl als auch die zugrunde liegenden Auswahlkriterien sind fakultätsintern bekannt zu geben und im Jahresbericht der Studienkommission bzw. im Lehrbericht der Fakultät darzustellen.
Lehrpersonen können unabhängig von den Festlegungen der Studienkommission jederzeit Lehrveranstaltungen evaluieren lassen. Seit dem Sommersemester 2022 sind Lehrpersonen gem. § 10 Abs. 1 S. 3 SächsHSPersDatVO iVm. § 21 der Rahmenordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten an der TUD auskunftspflichtig, sodass eine Einwilligung der Lehrenden zur Teilnahme an der Evaluation nicht mehr notwendig ist.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine Lehrveranstaltung evaluieren lassen möchte?
Bitte wenden Sie sich zu Beginn des Semesters an Ihre/n Ansprechpartner/in (Evaluationsbeauftragte/r) und geben die Mindest-Informationen (Veranstaltungstyp, Titel, voraussichtliche Teilnehmerzahl, ggf. weitere Lehrpersonen, E-Mailadresse für Zusendung Ergebnisse, Zuordnung zum Studiengang) an ihn bzw. sie weiter. Ihr/e Ansprechpartner/in leitet die Anmeldungen an das Zentrum für Qualitätsanalyse weiter.
Bedingungen für die Auswertung der Ergebnisse
Grundsätzlich gilt, dass nur bei Lehrveranstaltungen mit mindestens 10 ausgefüllten Fragebögen eine Auswertung durch das ZQA erfolgt, um die Anonymität der Studierenden zu wahren. Ebenfalls sollte eine gültige Einwilligungserklärung der Lehrperson vorliegen.
Gibt es Fristen? Warum sind diese wichtig?
Der Zeitraum für die Befragungen ist für die gesamte TU Dresden einheitlich festgelegt. Dieser liegt etwa im zweiten Drittel der Vorlesungszeit. Er ist notwendig, weil Sie die Ergebnisse der Befragung am Ende der Vorlesungszeit gemeinsam mit den Studierenden diskutieren sollen.
Warum ist die Einwilligungserklärung so wichtig?
Für die Weitergabe und/oder Veröffentlichung Ihrer Evaluationsergebnisse ist Ihre Einwilligungserklärung notwendig. Damit stimmen Sie der Datenverarbeitung sowie der anonymisierten Speicherung der Datensätze und der Verwendung der anonymisierten Daten zu Forschungszwecken zu. Außerdem legen Sie darin fest, ob und in welcher Form die Ergebnisse veröffentlicht werden dürfen. Die Einwilligungserklärung wird ab dem Wintersemester 2022/23 auf Widerruf erteilt. Der Weitergabe der Ergebnisse an die Studienkommission sollte grundsätzlich zugestimmt werden, weil nur dort Diskussionen über die Lehrsituation im Studiengang geführt und darauf aufbauend Strategien zur Verbesserung der Lehre entwickelt werden können.
Wer wertet die Ergebnisse aus? Wie erhalte ich die Ergebnisse? Wie lange dauert es, bis ich die Ergebnisse erhalte?
Während des Auswertungszeitraums werden die Fragebögen im Zentrum für Qualitätsanalyse ausgewertet. Im Anschluss daran erhalten Sie den Ergebnisreport per E-Mail. Der Kurzbericht enthält neben den Häufigkeitsangaben ebenso offene Angaben der Studierenden.
Wie werden die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation verwendet?
Die Ergebnisse der Befragungen sollen Sie am Ende der Vorlesungszeit in der jeweiligen Lehrveranstaltung gemeinsam mit den Studierenden diskutieren. Darüber hinaus erhält die Studienkommission die Ergebnisse aller Lehrveranstaltungen des Studienganges insofern eine Einwilligungserklärung vorliegt. Dort erfolgt eine Diskussion. Im Anschluss daran stellt die Studienkommission ihre gezogenen Schlussfolgerungen im Jahresbericht der Studienkommission und im Lehrbericht der Fakultät dar.
Können Dritte meine Ergebnisse einsehen, obwohl ich dem nicht zugestimmt habe?
Die Auswertungen werden zunächst ausschließlich und direkt an die Lehrenden geschickt. Die Ergebnisse können somit nicht ohne Ihre Zustimmung von Dritten eingesehen werden. Bei der Weitergabe und Einsicht Ihrer Ergebnisse an die/den Evaluationsbeauftragten bedarf es Ihrer Zustimmung mittels Einwilligungserklärung.
Wie wird der Datenschutz garantiert?
Sozialwissenschaftliche Forschungsarbeiten unterliegen strengsten datenschutzrechtlichen Auflagen. Es erfolgten Absprachen mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten, dessen Hinweise und Richtlinien Beachtung finden und eingehalten werden. Alle unsere Mitarbeiter/innen wurden umfassend belehrt.
Ich möchte gern die Ergebnisse meiner LV von vor 5 Jahren erhalten? Ist dies möglich?
Nein. Alle Datensätze werden anonymisiert und für maximal 5 Jahre aufbewahrt. Diese Datensätze enthalten lediglich die Rohdaten der Fragebögen pro Lehrveranstaltung und sind nicht mehr einzelnen Personen zuzuordnen. Die dazugehörigen Auswertungen werden am Ende des jeweiligen Semesters gelöscht.