Mindestschubbewehrung für Stahl- und Spannbetonbauteile (D886)
Allgemeine Angaben:
- Diplomarbeit Nr. D886
- Bearbeiter: Tobias Stange
- Verantwortl. Hochschullehrer: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Manfred Curbach
- Betreuer: Gregor Schacht, Enrico Lorenz
- Tag der Verteidigung: 02/10/2013
Zusammenfassung
Bei der Nachrechnung der deutschen Spannbetonbrücken hat sich besonders der Nachweis der Querkrafttragfähigkeit und die Deckung der Mindestquerkraftbewehrung nach DIN EN 1992-1-1/NA als Grundproblem herausgestellt. Viele der betroffenen Brücken zeigen jedoch trotz des gestiegenen Verkehrsaufkommens keine äußerlichen Hinweise auf eine Überlastung durch Querkraft.
Die Untersuchung der historischen Betonbaunormen hat gezeigt, dass Spannbetonbrücken, welche mit z. B. DIN 4227 von 1966 oder gemäß den Empfehlungen von Leonhardt ab 1955 bemessen wurden, über ausreichend Mindestquerkraftbewehrung verfügen. Spannbetonbrücken hingegen, welche gemäß TGL 33405/02 (DDR: 1980 1990) bewehrt wurden, können sich ebenso wie die nach DIN 4227: 1953 bemessenen Brücken als Problemfall herausstellen.
Der Vergleich mit internationalen Normen hat gezeigt, dass DIN EN 1992-1-1/NA einen hohen Mindestquerkraftbewehrungsgrad vorschreibt, in dem jedoch ggf. in Abhängigkeit von der Bauteilhöhe und der Längsbewehrung Reserven enthalten sind. Durch die Auswahl von Versuchen an vorgespannten Trägern mit sehr geringer Querkraftbewehrung aus der Literatur konnte festgestellt werden, dass die rechnerische Querkrafttragfähigkeit nach DIN EN 1992-1-1/NA die maximale Versuchslast weit unterschätzt. Es empfiehlt sich daher, für Bestandsbauteile einen erweiterten Querkraftnachweis zuzulassen, in dem ein Betontraganteil berücksichtigt und die Mindestquerkraftbewehrung verringert wird.