Eignungsfeststellung
Die Zugangsvoraussetzungen für den Master-Studiengang Transportation Economics sind in § 2 der Eignungsfeststellungsordnung geregelt.
Entsprechend § 2 Nr. 2 ist der Nachweis der besonderen Eignung zum Studium gemäß § 5 zu erbringen. Dieser Nachweis beinhaltet:
- Erwerb von mindestens sich inhaltlich nicht überschneidenden 60 ECTS aus den Fachbereichen Betriebswirtschaftslehre (BWL), Volkswirtschaftslehre (VWL) und quantitative Verfahren (Mathematik, Statistik, Ökonometrie, Operations Research, Programmierung, Data Analytics)
- je Fachbereich jeweils mindestens 15 sich inhaltlich nicht überschneidende ECTS sowie
- 15 sich inhaltlich nicht überschneidende ECTS in beliebiger Kombination aus den Fachbereichen BWL, VWL und quantitative Verfahren
- Bei insgesamt mehr als 30 sich inhaltlich nicht überschneidende ECTS in quantitativen Verfahren können in gleichem Umfang reduziert werden:
- die geforderten ECTS für BWL um bis zu 10 ECTS und
- die geforderten ECTS für VWL um bis zu 5 ECTS
Den Nachweis der besonderen Eignung prüft der Zugangsausschuss anhand der dem Antrag beigefügten Unterlagen. Welche Unterlagen einzureichen sind, steht ausführlich beschrieben im § 4 Abs. 2 der Eignungsfeststellungsordnung. Bitte informieren Sie sich.
Entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 1 ist auch das unterschriebene Antragsformular "Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung" einzureichen.