Eignungsfeststellung
Die Zugangsvoraussetzungen für den Master-Studiengang Transportation Economics sind in § 2 der Eignungsfeststellungsordnung (englische Version: hier) geregelt.
Gemäß § 5 liegt die besonderen Eignung zum Studium vor, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Erwerb von mindestens sich inhaltlich nicht überschneidenden 60 ECTS aus den Fachbereichen Betriebswirtschaftslehre (BWL), Volkswirtschaftslehre (VWL) und quantitative Verfahren (Mathematik, Statistik, Ökonometrie, Operations Research, Programmierung, Data Analytics), davon:
- aus dem Fachbereich Volkswirtschaftslehre mindestens 15 Leistungspunkte, darin mindestens 4 Leistungspunkte im Fach Mikroökonomie
- aus dem Fachbereich Quantitative Verfahren mindestens 15 Leistungspunkte, darin mindestens 4 Leistungspunkte im Fach Statistik und 4 Leistungspunktein der Fächergruppe Operations Research, Optimierung und Programmierung
- aus dem Fachbereich Betriebswirtschaftslehre mindestens 15 Leistungspunkte.
- Bei insgesamt mehr als 30 sich inhaltlich nicht überschneidende Leistungspunkte in quantitativen Verfahren können in gleichem Umfang reduziert werden:
- die geforderten Leistungspunkte für BWL um bis zu 10 Leistungspunkte und
- die geforderten Leistungspunkte für VWL um bis zu 5 Leistungspunkte.
Den Nachweis der besonderen Eignung prüft der Zugangsausschuss anhand der dem Antrag beigefügten Unterlagen. Welche Unterlagen einzureichen sind, steht ausführlich beschrieben im § 4 Abs. 2 der Eignungsfeststellungsordnung (englische Version: hier). Entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 1 ist auch das unterschriebene Antragsformular "Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung" einzureichen.