Open Access-Resolution
Die Technische Universität (TU) Dresden unterstützt gemeinsam mit der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek SLUB die weltweite, in der "Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities" dokumentierte, Forderung nach offenem Zugang (open access) zu wissenschaftlichen Publikationen (siehe auch https://open-access.network). Open Access (OA) folgt dem Grundsatz, dass es eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am wissenschaftlichen Fortschritt geben sollte. OA-Veröffentlichungen erreichen nachweislich einen besonders hohen Grad an Sichtbarkeit und Reichweite und nützen damit somit allen publizierenden Wissenschaftlern:innen . Um den vom Wissenschaftsrat[1] geforderten Transformationsprozess zum OA Publizieren weiter zu befördern, haben das Rektorat und Senat der TU Dresden bereits im Jahr 2012 folgende Open Access-Resolution, die auch in der Publikationsrichtlinie der TU Dresden verankert ist, verabschiedet:
- Es wird von Wissenschaftler:innen der Universität erwartet, nach Möglichkeit wissenschaftliche Erstveröffentlichungen in begutachteten, bevorzugt in internationalen Open Access (OA) Formaten unter einer offenen Lizenz (z.B. Creative Commons) zu publizieren. Zur Finanzierung von OA Artikelbearbeitungs- bzw. Veröffentlichungsgebühren betreibt die TU Dresden gemeinsam mit der SLUB einen zentralen Publikationsfonds, bei dem Korrespondenzautoren:innen der TUD via Antrag eine Kostenübernahme beantragen können.
- Alle Wissenschaftler:innen der TU Dresden werden nachdrücklich gebeten, alle wissenschaftlichen Publikationen auf dem Dokumenten- und Publikationsserver Qucosa bzw. Forschungsdaten auf einem geeigneten Repositorium (bspw. OpARA) abzulegen, soweit Nutzungsrechte von Verlagen nicht entgegenstehen. Viele Verlage gestatten heutzutage eine solche Selbstarchivierung, auch wenn die Publikation bereits in einer lizenzpflichtigen Zeitschrift bzw. bei einem Verlag erschienen ist (Green OA). Die SLUB berät vor Abschluss von Verlagsverträgen, um die entsprechende Verwertungsrechte zu behalten.
- OA Beauftragte qua Amt sind der:die Prorektor:in Forschung der TU Dresden sowie der:die Generaldirektor:in der SLUB.
[1] Wissenschaftsrat (2022): Empfehlungen zur Transformation des wissenschaftlichen Publizierens zu Open Access; Köln. DOI: https://doi.org/10.57674/fyrc-vb61