Publikationsrichtlinie der TU Dresden
Die Technische Universität Dresden (TU Dresden) und die ihr angehörenden Wissenschaftler:innen werden für ihre Forschungsleistungen national wie international anerkannt. Grundlage allen erfolgreichen wissenschaftlichen Arbeitens an der TU Dresden sind die in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen (GWP-Satzung) verankerten Prinzipien. Zu den wichtigsten Indikatoren für wissenschaftlichen Output zählen Publikationen und Zitationen, die in einschlägigen Datenbanken abgebildet werden. Es liegt daher im Interesse der Autor:innen sowie der Universität, dass Publikationen und Zitationen eindeutig zugeordnet und in einschlägigen Datenbanken referenziert werden können. Dafür ist eine eindeutige, namentlich korrekte und vollständige Zuordnung einer Publikation zum:zur jeweiligen Autor:in sowie zur TU Dresden unerlässlich. Eine fehlende oder inkorrekte Angabe der institutionellen Zugehörigkeit (Affiliation) hat zur Folge, dass die Publikation nicht zuzuordnen ist und damit auch nicht als Leistung des:der Einzelnen bzw. der Universität von der Wissenschaftscommunity wahrgenommen oder in Leistungsvergleichen berücksichtigt werden kann.
Um die Sichtbarkeit des gesamtheitlichen Forschungsprofils der TU Dresden weiter zu erhöhen, wird das Gesamtpublikationsaufkommen der Universität unter Zuhilfenahme einschlägiger Datenbanken im hauseigenen Forschungsinformationssystem (FIS) erfasst und ausgewählte Inhalte über das daran angeschlossene öffentliche TUD Forschungsportal und durch Einbettung in die TU Dresden Webseiten gebündelt der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dadurch wird die persönliche Leistungsbilanz der Forschenden optimal dargestellt und die Reputation der Universität in institutionellen Leistungsvergleichen („Rankings“) gesteigert.
Die Publikationsrichtlinie ist von allen Mitgliedern und Angehörigen der TU Dresden mit einer Erst- oder Zweitaffiliation zur TU Dresden einzuhalten.
Diese Publikationsrichtlinie tritt mit Rektoratsbeschluss vom 13.06.2023 in Kraft. Die Publikationsrichtlinie vom 31.07.2018 tritt damit außer Kraft.
Hier finden Sie den Download zur Publikationsrichtlinie der TU Dresden: https://doi.org/10.25368/2023.3
Publikationen im Sinne dieser Richtlinie sind alle Formen und Formate öffentlich zugänglich gemachter Forschungsergebnisse wie Beiträge in Fachzeitschriften, Konferenzbeiträge und sonstige Schriften und Werke, aber auch veröffentlichte Forschungs(primär-)daten, forschungsbezogene Social-Media-Beiträge sowie nicht-textuelle Werke wie Ausstellungsstücke, Softwarecodes und sonstige audiovisuelle Medien.
Darüber hinaus gilt die Richtlinie für den Transfer von Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere für Patente und sonstige Schutzrechte. Die standardisierte Affiliationsangabe ist darüber hinaus auch bei der Präsentation von Forschungsergebnissen auf Konferenzen und Kongressen bspw. im Rahmen von Vorträgen oder Postern sowie bei Forschungsanträgen gegenüber Drittmittelgeber:innen anzuwenden.
Die Publikationsrichtlinie ist für die TU Dresden einschließlich der Hochschulmedizin (Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum Carl Gustav Carus) verbindlich. Alle wissenschaftlich tätigen Mitglieder und Angehörige mit Erst- und/oder Zweitaffiliation an der TU Dresden einschließlich der Hochschulmedizin sind verpflichtet, sich in sämtlichen ihrer Publikationen an die Maßgaben der vorliegenden Richtlinie zu halten.
Eine Affiliation zur TU Dresden besteht bei allen Mitgliedern und Angehörigen der TU Dresden einschließlich der Hochschulmedizin gemäß § 6 der Grundordnung der TU Dresden:
- Professor:innen, einschließlich gemeinsam Berufene,
- Honorar-, Gast- und außerplanmäßige Professor:innen,
- Gruppenleiter:innen mit dem Status TUD Young Investigator,
- wissenschaftliche und sonstige akademische Mitarbeiter:innen,
- Habilitierende und Promovierende (ab Annahme als Promovierende an einer Fakultät der TU Dresden) mit und ohne Anstellungsverhältnis an der TU Dresden,
- Beschäftigte in Technik und Verwaltung sowie
- Studierende der TU Dresden, sofern diese als Autor:innen von Publikationen auftreten.
Die offiziell standardisierte Affiliationsbezeichnung lautet:
Technische Universität Dresden
Zur Vermeidung des Umlauts oder falls eine technische Zeichenbegrenzung die Nennung des vollständigen Namens nicht zulässt, ist eine der folgenden Varianten zu wählen:
TU Dresden oder TUD
Die offizielle englische Affiliationsbezeichnung (siehe auch interne Mitteilung) lautet:
TUD Dresden University of Technology
Für die Gestaltung und Präsentation von Forschungsergebnissen bspw. auf Konferenzen oder Forschungsförderungsanträgen sind das aktuelle Logo der TU Dresden und nur registrierte Zweitlogos zu verwenden und die Hinweise zum Corporate Design zu beachten.
Autor:innen können neben dem Universitätsnamen auch ihre nähere institutionelle Zugehörigkeit: Bereich/Fakultät oder Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung bzw. Exzellenzcluster, Institut, Professur oder Arbeitsgruppe, und ggf. nähere Adressangaben angeben. Hierbei ist auf die offiziellen Bezeichnungen und Übersetzungen, die auch im Forschungsinformationssystem (FIS) verfügbar sind, zurückzugreifen. Entsprechend ist die dienstliche E-Mail-Adresse an der TU Dresden bzw. die der Hochschulmedizin zu ver-wenden.
Max Mustermann1 *
1 Zentrum für Integrationsstudien, Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften, Technische Universität Dresden, 01062 Dresden, Deutschland
* max.mustermann@tu-dresden.de
Erika Mustermann1*
1 Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie und Radioonkologie, Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Technische Universität Dresden, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden, Deutschland
* erika.mustermann@ukdd.de
Im Falle mehrfacher institutioneller Zugehörigkeiten sind immer alle Einrichtungen als Affiliation anzugeben. Dies gilt insbesondere bei gemeinsamen Berufungen oder institutionenübergreifenden Promotionsprogrammen (bspw. IMPRS), also wenn neben der Affiliation zur TU Dresden auch eine Affiliation zu einer außeruniversitären Forschungseinrichtung besteht (bspw. der MPG, FhG, HGF oder WGL). In diesem Falle sind immer beide Zugehörigkeiten anzugeben.
Bei einer temporären Affiliation zur TU Dresden einschließlich Hochschulmedizin wie bspw. Honorarprofessoren:innen, Lehrbeauftragten, Stipendiaten:innen sowie Personen, die im Rahmen eines Gastaufenthalts an der TU Dresden einschließlich Hochschulmedizin forschen und publizieren, oder bei einem Arbeitgeberwechsel während des Forschungs- und Publikationsprozesses, gilt die Richtlinie ebenfalls, soweit die in Publikationen dargestellten Forschungsergebnisse zu einem relevanten Teil an der TU Dresden einschließlich Hochschulmedizin entstanden sind.
Publizierende Mitglieder und Angehörige, deren primäre Affiliation die TU Dresden einschließlich Hochschulmedizin ist, müssen diese als erste bzw. als Hauptaffiliation angeben. In anderen Fällen, wie bspw. bei gemeinsamen Berufungen, Honorarprofessuren oder Gastwissenschaftler:innen sollte die TU Dresden bzw. Hochschulmedizin ebenfalls, mindestens als Zweitaffiliation, genannt werden. Bei sonstigen Mehrfachaffiliationen ist die Einrichtung zuerst zu nennen, an der der überwiegende Teil der Forschungsleistung erbracht wurde.
Erika Mustermann1,2
1 Center for Molecular and Cellular Bioengineering (CMCB), Technische Universität Dresden, 01062 Dresden, Deutschland
2 Max Planck Institute of Molecular Cell Biology and Genetics, 01307 Dresden, Deutschland
Zur namensunabhängigen Identifikation von Institutionen existieren (alpha-)numerische Identifikatoren. Diese sind bei der Einreichung von Publikationen zu verwenden, sofern der Verlag entsprechende Eingabefelder für die Affiliation anbietet. Der TU Dresden und der Hochschulmedizin sind folgende IDs zugeordnet (IDs von Teilkörperschaften sind nicht zu verwenden):
Gerit (DFG Funder ID) | 10353 10632 (Hochschulmedizin) |
CrossRef Funder ID | |
ISNI | 0000000121117257 0000000110912917 (Hochschulmedizin) |
ROR | 042aqky30 04za5zm41 (Hochschulmedizin) |
Scopus Affiliation ID | 60018353 60204338 (Hochschulmedizin) |
WikiData | Q158158 Q1651640 (Hochschulmedizin) |
Bei Beiträgen in sozialen Medien ist im Zusammenhang mit Themen, die Forschung, Lehre oder Transfer einschließlich Hochschulmedizin betreffen, die entsprechend einschlägige Referenz zu benutzen. Eine Liste der von der TU Dresden aktiv bespielten Kanäle wird auf den Webseiten der TU Dresden bereitgestellt.
Als Mitglied des ORCID Konsortiums Deutschland wird nachdrücklich empfohlen, sich bei ORCID (Open Researcher and Contributor ID) zu registrieren und diesen Identifier im Wissenschaftsalltag zu nutzen. Die ORCID iD ist ein international und in allen Fachdisziplinen anerkannter Identifier unabhängig von der Wirkungsstätte des:der Forschenden. Viele Verlage verlangen bereits bei der Einreichung von Manuskripten die Angabe einer ORCID iD.
In der Regel kann die persönliche ORCID iD mit den datenbankspezifischen IDs sowie direkt mit dem persönlichen Profil im Forschungsinformationssystem (FIS) der TU Dresden verbunden werden, so dass Inkonsistenzen bei der Zuordnung von Publikationen größtenteils vermieden werden können. Hier ist insbesondere auf unterschiedliche Schreibweisen der Namen und möglichst übereinstimmende persönliche Profile zu achten. Wenn Namen etwa einen Umlaut oder ein scharfes S (ß), Präpositionen oder Artikel enthalten, kann es zudem sinnvoll sein verschiedene Namensvarianten zu hinterlegen.
Forschenden der TU Dresden einschließlich Hochschulmedizin wird zudem empfohlen, ihre Autor:innenprofile in einschlägigen Literaturdatenbanken und Profildiensten (bspw. ResearcherID in Web of Science, Scopus AuthorID oder Google Scholar Citations) selbst einzurichten bzw. regelmäßig zu kontrollieren und – sofern notwendig – mithilfe der jeweiligen Supportfunktion zu korrigieren.
Die Sächsische Landesbibliothek − Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) Dresden unterstützt mit Informations- und Beratungsangeboten zum Akademischen Identitätsmanagement im Rahmen der allgemeinen Publikationsberatung.
Gemeinsam unterstützen die SLUB und die TU Dresden das Open Access (OA) Publizieren nachdrücklich. OA Beauftragte sind qua Amt der:die Prorektor:in Forschung der TU Dresden sowie der:die Generaldirektor:in der SLUB. Um den vom Wissenschaftsrat1 geforderten Transformationsprozess zum OA Publizieren weiter zu befördern, wird von publizierenden Mitgliedern und Angehörigen der TU Dresden einschließlich Hochschulmedizin erwartet, nach Möglichkeit wissenschaftliche Erstveröffentlichungen in begutachteten, bevorzugt in internationalen Open Access (OA) Formaten unter einer offenen Lizenz (bspw. Creative Commons) zu publizieren oder bei deutschsprachigen Arbeiten einen englischsprachigen Abstract hinzuzufügen. Dazu steht allen korrespondierenden Autor:innen mit primärer Affiliation zur TU Dresden ein umfangreiches Portfolio zum OA Publizieren zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass Forschende im Rahmen von Drittmittelprojekten bspw. der DFG sowie der EU zur Open Access Publikation verpflichtet sein können. Sofern die Ergebnisse aus Drittmittelprojekten nicht in einem reinen (gold) OA Format veröffentlicht wurden, so ist i.d.R. eine Zweitveröffentlichung (Green OA) zu gewährleisten.
Zu Zwecken der Zweitveröffentlichung von Publikationen, die bereits in einer lizenzpflichtigen Zeitschrift bzw. bei einem Verlag erschienen sind, sowie zur Selbstarchivierung bzw. zur elektronischen Veröffentlichung von wissenschaftlichen Werken bspw. Forschungsberichten, Working Papers, studentischen (Abschluss)arbeiten, Dissertationen und Habilitationen, digitalisierte Bilder usw. steht allen Autor:innen der institutionelle Dokumenten- und Publikationsserver der TU Dresden Qucosa zur Verfügung. Für einen offenen Zugang zu Forschungsdaten gemäß der FAIR-Prinzipien2 bietet die TU Dresden das sächsische Forschungsdatenrepositorium OpARA sowie mit der Kontaktstelle Forschungsdaten ein umfassendes Beratungs- und Serviceangebot zum Thema Forschungsdatenmanagement.
Über diese Dienste werden wissenschaftliche Veröffentlichungen (Publikationen und Forschungsdaten) mithilfe eines persistenten Identifiers (bspw. URN, DOI) referenziert, zitiert und verlinkt. Dies dient der dauerhaften und eindeutigen Identifikation von wissenschaftlichen Werken und ist gegenüber der Zitierung anhand einer oftmals kurzlebigen URL-Adresse zu bevorzugen. Für studentische (Abschluss)arbeiten, Dissertationen und Habilitationsschriften sind die Regularien der Studien- und Prüfungs- bzw. die Promotions- und Habilitationsordnungen der TU Dresden zu beachten.
Fußnoten
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Wissenschaftsrat (2022): Empfehlungen zur Transformation des wissenschaftlichen Publizierens zu Open Access; Köln. DOI: https://doi.org/10.57674/fyrc-vb61
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Mark D. Wilkinson, et al.: “The FAIR Guiding Principles for scientific data management and stewardship”, Scientific Data volume 3, Article number: 160018 (2016)
Alle Veröffentlichungen der TU Dresden sind gemäß der FIS-Ordnung in das Forschungsinformationssystem (FIS) einzutragen. Dazu erhalten alle wissenschaftlich tätigen Mitglieder und Angehörige ein eigenes FIS-Profil, in dem die verschiedenen Formen von Publikationen in entsprechende Kategorien erfasst werden können. Zur erleichterten Erfassung der Publikationsmetadaten stehen zahlreiche öffentliche, z.T. lizenzpflichtige Publikationsdatenbanken zur Verfügung. Da Studierende grundsätzlich keinen Zugang zum FIS haben, brauchen Betreuer:innen bzw. Mentor:innen die Einverständniserklärung des:der Autor:in (Studierenden), sofern die Pub-likationsmetadaten von studentische Abschlussarbeiten aus dem FIS bspw. im TUD Forschungsportal bzw. auf den Webseiten der TU Dresden veröffentlicht werden sollen (Hier finden Sie ein internes Muster für eine Einverständniserklärung für das elektronische Publizieren von bibliographischen Metadaten zu studentischen Abschlussarbeiten). Für die Veröffentlichung des Gesamtwerkes wird grundsätzlich der institutionelle Dokumenten- und Publikationsserver der TU Dresden Qucosa empfohlen.
Bei Publikationen, die teilweise oder ganz im Kontext eines Drittmittelprojektes entstanden sind, sind die Autor:innen grundsätzlich verpflichtet, die jeweils geforderten Formulierungen des:der Förder(mittel-)geber:in mit aufzunehmen. Klare Vorgaben finden sich dazu in den Verwendungsrichtlinien der Förderinstitutionen (bspw. „Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – Projektnummer(n)“). Die Angabe der Drittmittelgeber:innen erfolgt meist in standardisierten Feldern für „Funding acknowledgements“. Diese werden teilweise beim Import von Publikationen aus öffentlichen Publikationsdatenbanken in das FIS mit übertragen. Für eine klare Kennzeichnung und verbesserte Außendarstellung sollten alle Forschungsergebnisse, die im Forschungsinformationssystem (FIS) eingetragen sind, dort auch mit dem:den entsprechenden Projekt(en) verknüpft werden.
Für Fragen und Beratungsbedarf stehen Ihnen Kolleg:innen der TU Dresden sowie der Sächsischen Landesbibliothek − Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) Dresden zur Verfügung.
Forschungsinformationen der TU Dresden
Open Access Informationen der SLUB