Open Access-Resolution
Die Technische Universität Dresden unterstützt die weltweite, in der "Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities" dokumentierte Forderung nach offenem Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen .
Open Access folgt dem Grundsatz, dass es eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am wissenschaftlichen Fortschritt geben sollte. Open-Access-Veröffentlichungen erreichen nachweislich einen besonders hohen Grad an Sichtbarkeit und Reichweite und nützen damit auch den publizierenden Wissenschaftlern/innen. Gründe für Open Access sowie Argumente gegen häufig geäußerte Vorbehalte sind auf der von den deutschen Wissenschaftsorganisationen geförderten Informationsplattform Open Access zusammengestellt.
Im Geist der "Berliner Erklärung" haben Rektorat und Senat der TU Dresden im Jahr 2012 folgende Open Access-Resolution verabschiedet:
1. Wir empfehlen den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität die Erstveröffentlichung in begutachteten Open Access-Zeitschriften. Zu diesem Zweck wurde ein zentraler Fonds zur Finanzierung der Artikelbearbeitungs- bzw. Veröffentlichungsgebühren von Korrespondenzautoren der TUD eingerichtet, für die ein Antrag zu stellen ist. Der Publikationsfonds wird im Auftrag der Hochschulleitung von der SLUB unbürokratisch und transparent bewirtschaftet.
2. Wir bitten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität nachdrücklich, alle wissenschaftlichen Publikationen auf dem Dokumenten- und Publikationsserver Qucosa abzulegen, soweit Nutzungsrechte von Verlagen nicht entgegenstehen. Viele Verlage gestatten heute eine solche Selbstarchivierung. Wir raten, beim Abschluss von Verlagsverträgen entsprechende Verwertungsrechte zu behalten. Bei der Archivierung der Dokumente ist die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) gern behilflich.
Für Fragen und Anregungen zum Thema Open Access stehen die Prorektorin für Forschung als Open Access-Beauftragter der TU Dresden sowie die SLUB zur Verfügung.