Stipendien zur Förderung von Nachwuchswissenschaftler:innen während der Abschluss- und Nachbereitungsphase der Promotion
Inhaltsverzeichnis
Eckdaten
Programmziel ist, Promovierende in der Abschlussphase und Nachbereitungsphase der Promotion mit einem Vollstipendium von bis zu drei Monaten zu unterstützen. Beantragt werden können Stipendien für die Dauer von bis zu drei Monaten vor Abgabe und bis zu zwei Monaten nach Verteidigung der Dissertation.
Förderberechtigt sind Promovierende der TU Dresden, deren Förderung über Stipendien, Arbeitsverträge und Drittmittel während der Abschluss- und/oder Nachbereitungsphase ausgelaufen ist. Voraussetzung zur Antragsberechtigung ist die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur berücksichtigt wird, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragsfrist Mitglied in der Graduiertenakademie sind oder mindestens alle Unterlagen zur Beantragung der Mitgliedschaft vollständig bei der Graduiertenakademie vorliegen.
Dauer der Förderung |
Das Stipendium wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für maximal drei Monate bewilligt. Abschlussstipendium
Abschluss- und Nachbereitungsstipendium
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Fördervolumen |
Der monatliche Stipendiensatz beträgt
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Antragsfristen |
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Förderzeitraum |
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Bewerbung & Antragsunterlagen
15. JANUAR 2025 - 31. MÄRZ 2025
Programminformation für Abschluss- und Nachbereitungsstipendien
mit detaillierten Informationen zur Antragstellung und Hinweisen auf weitere obligatorische Bewerbungsunterlagen
Antragsunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen nicht durchgängig barrierefrei sind.
Sollten Sie die gutachterlichen Stellungnahmen und/oder die Absichtsbekundung als barrierefreie Dokumente benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team der Graduiertenakademie (E-Mail: graduiertenakademie@tu-dresden.de).
- Online-Antragsformular
Das Online-Antragsformular können Promovierende über Promovendus erstellen. Sie finden den Link zum Antrag auf Ihrer Promovendus-Startseite während des Bewerbungszeitraums, wenn Sie den Mitgliedschaftsantrag an der Graduiertenakademie mindestens elektronisch fertiggestellt haben. - 1. Gutachterliche Stellungnahme für Abschluss- und Nachbereitungsstipendien
durch den:die betreuende:n Hochschullehrer:in bzw. Young Investigator (Erstbetreuer:in) - 2. Gutachterliche Stellungnahme für Abschluss- und Nachbereitungsstipendien
eines:einer weiteren Hochschullehrer:in, promovierten (Fach-)Betreuer:in oder Nachwuchsgruppenleiter:in - Absichtsbekundung und Bedarfsbestätigung der aufnehmenden Professur/Institution für Abschluss- und Nachbereitungsstipendien
Informationen für Geförderte
Leitfaden zum Verfassen des Abschlussberichts für Abschluss- und Nachbereitungsstipendien
FAQ
Antragsberechtigt sind Doktoranden:innen aller Fachbereiche der TU Dresden, welche Mitglieder der Graduiertenakademie sind.
Informationen zur Antragsdeadline 31. März 2023:
- Neuer förderfähiger Zeitraum: 1. September 2023 bis 30. Juni 2024 (Förderdauer: maximal 3 Monate)
- Sollte Ihnen ein Stipendium bewilligt werden, beachten Sie bitte, dass eine Verschiebung des Förderzeitraums nur innerhalb des förderfähigen Zeitraums (September 2023 - Juni 2024) möglich ist.
Für eine Stipendienförderung ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2024 ist eine Antragstellung zum 30. September 2023 vorgesehen.
Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie:
Ihre Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie wird ab September 2020 in Promovendus administriert. Das Einloggen in Promovendus erfolgt über Ihr ZIH-Login. Sollten Sie bereits Mitglied der Graduiertenakademie sind, finden Sie die Informationen zu Ihrer GA-Mitgliedschaft direkt auf der Startseite Ihres Promovendus-Dossiers. Hier findet sich auch die Aktennummer Ihrer GA-Mitgliedschaft aufgeführt.
Sollten Sie noch kein Mitglied in der Graduiertenakademie sein, folgen Sie bitte den Anweisungen in Promovendus zur Mitgliedschaft. Nähere Informationen finden sich auf der Seite der Graduiertenakademie. Bei aufkommenden Fragen unterstützen wir Sie gern!
Nicht antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die sich im Förderzeitraum in einem Beschäftigungsverhältnis einschließlich WHK-Beschäftigung (von 19 Stunden pro Woche) befinden, oder bereits von anderen Institutionen (z.B. privaten Stiftungen, Industrieunternehmen) gefördert werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie während Ihrer Qualifizierungsphase mit maximal einem GA-Kurzzeitstipendium unterstützt werden können. D.h., sollten Sie bereits mit einem Überbrückungsstipendium gefördert worden sein, sind Sie nicht länger für ein Abschluss- und Nachbereitungsstipendium antragsberechtigt.
Stipendien während der Abschlussphase der Promotion richten sich an Promovierende, die sich in der Abschlussphase ihrer Promotion befinden und für den "Endspurt" keine laufende Finanzierung mehr haben. Eine Förderung kann beantragt werden für das Anfertigen der Dissertation als auch für die Vorbereitungsphase auf das Rigorosum/die Disputation. Die monatliche Stipendienrate beträgt 1.365,00 EUR zzgl. Zuschlägen.
Stipendien während der Abschluss- und Nachbereitungsphase der Promotion ermöglichen im direkten Anschluss an die Promotion (ab Verteidigung/Rigorosum) eine bis zu zweimonatige Nachbereitungsphase an der TU Dresden, um ihre Promotions- und Forschungsergebnisse zu veröffentlichen, an Konferenzen und Fachveranstaltungen teilzunehmen und sich auf den nächsten Karriereschritt vorzubereiten. In Anlehnung an die DFG-Fördersätzen beträgt die monatliche Stipendienrate nach der Verteidigung der Promotion 1.750,00 EUR. Sofern beantragt, kann ein monatlicher Familienzuschlag bewilligt werden. Bitte beachten Sie, dass die Nachbereitungsphase der Promotion an der TU Dresden stattfinden muss. Das Durchführen der Nachbereitungsphase an z. B. außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird nicht gefördert. Bitte beachten Sie, dass bei Beantragung eines Stipendiums für die Abschluss- und Nachbereitungsphase der Promotion, mindestens ein Fördermonat für die Abschlussphase (somit vor der anvisierten Verteidigung) beantragt werden muss. Anträge, die sich nur auf die Nachbereitungsphase beziehen können nicht berücksichtigt werden.
Ihr:e betreuende:r Hochschullehrer:in ist Ihr:e Hauptbetreuer:in, den bzw. die Sie auf der Betreuungsvereinbarung an erster Stelle angegeben haben und der bzw. die die Betreuungsvereinbarung unterzeichnet hat.
Nein, dies ist nicht möglich. Die maximale Förderdauer während der Abschluss- und Nachbereitungsphase der Promotion beträgt drei Monate. Es liegt im Ermessen des Antragstellers bzw.der Antragstellerin für welche Phase der Promotion die Förderung beantragt wird. Z.B. können zwei Monate bis Abgabe der Dissertation und ein Monat für die Vorbereitungsphase auf das Rigorosum/die Disputation beantragt werden. Möglich ist auch die Kombination der Beantragung zweier Fördermonate bis zum Bestehen von Rigorosum/Verteidigung sowie eines Fördermonats zur Nachbereitung der Promotion nach Bestehen der Verteidigung. Wichtig: Die beantragten Fördermonate müssen zusammenhängend erfolgen, eine Pausierung während des Förderzeitraums ist nicht vorgesehen. Die Förderung während der Nachbereitungsphase der Promotion beträgt maximal zwei Monate.
Die Auswahl der Geförderten erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen durch den Vorstand der Graduiertenakademie der TU Dresden. Die Direktorin der Graduiertenakademie bewilligt die Förderungen auf der Grundlage der Beschlüsse des genannten Vorstands. Die Kurzstipendien sind leistungsbasierte Förderungen und werden in einem kompetitiven Auswahlverfahren vergeben. Zu den Auswahlkriterien zählen: Qualifikation des/der Antragstellers:in (akademische Leistungen, Publikationen, Preise/Auszeichnungen), Qualität des Vorhabens und der Gutachten sowie die Berücksichtigung der Lebenssituation (soziale Kriterien). Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Nein, die Stipendien sind nicht sozialversicherungspflichtig, da diese gemäß § 3 Nr. 44 Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerfrei sind. Die Förderung begründet kein Arbeitsverhältnis und stellt somit kein Entgelt im Sinne des § 14 SGB IV dar. Für alle erforderlichen Sach- und Personenversicherungen ist der/die Geförderte persönlich verantwortlich. Beihilfen in Krankheitsfällen, Beiträge zur Sozialversicherung usw. können nicht gewährt werden. Hinweise, wie sich sich die Zeiten auf die Rente bzw. die Pension ausauswirken, in denen man ein Stipendium erhalten hat, finden Sie hier.
Nein, da die Stipendien kein Arbeitsverhältnis begründen, sind Geförderte über die Graduiertenakademie der TU Dresden auch nicht krankenversichert. Der Abschluss einer ausreichenden Krankenversicherung ist grundsätzlich vorgeschrieben, d.h. Sie müssen sich selber krankenversichern und die Versicherungskosten hierfür tragen. Promotionsstipendiaten zählen nicht zur Gruppe der Studierenden im Sinne des Sozialgesetzbuchs, so dass für sie nicht die Möglichkeit besteht, sich zu dem günstigen Tarif der studentischen Krankenversicherung zu versichern. Wir empfehlen Promotionsstipendiaten daher, die Angebote verschiedener Krankenkassen zu vergleichen, da die Beiträge stark variieren können.
Auch beinhalten die Stipendien keine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
Eine Nebentätigkeit bis zu 10 Stunden/Woche ist möglich. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich bei der Graduiertenakademie anzuzeigen.
Ja, Sie dürfen sich im Rahmen Ihrer Promotion und Ihres Mitgliedschaftszeitraums in der Graduiertenakademie auf mehrere GA-Förderprogramme bewerben. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie während der Qualifikationsphase i.d.R. nur mit einem Kurzstipendium und drei Mobilitätszuschüsse gefördert werden können. D.h., sollten Sie im Rahmen eines Überbrückungsstipendiums gefördert worden sein, wären Sie nicht länger für z.B. ein Abschluss- und Nachbereitungsstipendium antragsberechtigt.
Während der Elternzeit ist es nicht möglich, ein Stipendium (Kurz- oder Langzeitförderung) oder eine Mobilitätsbeihilfe (Kurzforschungsaufenthalt/Sommer-/Winterschule) der Graduiertenakademie/TU Dresden zu erhalten. Während der Elternzeit ruht die Zahlung des Stipendiums und wird nur während der gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzfristen weitergezahlt bzw. nach Ende der Elternzeit fortgeführt. Die Bewerbung auf einen Travel Award bzw. die Teilnahme an einer GA-geförderten Konferenz ist nur dann möglich, sofern sich dies mit den Richtlinien Ihres Stipendiengebers bzw. Arbeitsgebers während der Elternzeit vereinbaren lässt. Bitte informieren Sie sich daher unbedingt im Vorfeld Ihrer Bewerbung, ob dies Ihr Geldgeber gestattet bzw. unterstützt.
Als Geförderte:r der Graduiertenakademie sind Sie verpflichtet, jede für die Höhe der Förderung relevante Veränderung der persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse der Graduiertenakademie unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere wirtschaftliche Veränderungen müssen/können mit Ihrer Förderung gegengerechnet werden. Wenn Sie ein Abschluss- und Nachbereitungsstipendium erhalten, müssen Sie nach erfolgreicher Verteidigung zudem Ihren Mitgliedschaftsstatus auf Postdoc (in Promovendus) ändern. Ergänzend ist der Graduiertenakademie nach Beendigung der Förderung ein Abschlussbericht (max. fünf Seiten) vorzulegen. Einen Leitfaden zum Verfassen des Abschlussberichts finden Sie hier.
In den Formularen „1. Gutachterliche Stellungnahme“ bzw. „2. Gutachterliche Stellungnahme“ wird der:die betreuende Hochschullehrer:in bzw. Young Investigator*, welche bzw. welcher das Gutachten ausfüllt, aufgefordert, die Qualifikation und Leistung des:der Promovierenden einzuschätzen. Dabei kann der:die Gutachter:in zwischen "Außerordentlich", "Überdurchschnittlich", "Durchschnittlich" und „Keine Aussage möglich“ wählen. Dies stellt eine subjektive Entscheidung des:der Gutachter:in dar und sollte sich nicht auf den ECTS-Grade oder den Ranglisten des Prüfungsamtes (z.B. Rangplatz innerhalb des Studiengangs im betreffenden Abschlussjahr) beziehen.
*Die „1. Gutachterliche Stellungnahme“ ist dabei immer von Ihrem bzw. Ihrer Erstbetreuer:in auszufüllen, der:die mit Ihnen die Betreuungsvereinbarung unterzeichnet hat und laut Annahmedokument durch das Promotionsamt Ihr bzw. Ihre offizielle:r Erstbetreuer:in bzw. Erstgutachter:in ist. Das Zweitgutachten kann seitens eines:einer weiteren Hochschullehrer:in, promovierten (Fach)Betreuer:in oder Nachwuchsgruppenleiter:in eingereicht werden.
Kontakt
Referentin Förderprogramme
NameFrau Vivien Lippmann M.A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Graduiertenakademie Mommsenstraße 7
01069 Dresden
Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie unsere offene Online-Sprechstunde jeden Mittwoch (14 - 15 Uhr) oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin via E-Mail