Gentechnik in der Pflanzenzucht: Genehmigungsverfahren
In dem Projekt »Gentechnik in der Pflanzenzucht: Genehmigungsverfahren« wurde der Prüfungs- und Genehmigungsprozess in der Einführung von Gentechnik untersucht, insbesondere die Informationsflüsse sowie der Einfluss der Entscheidungsprozesse auf die fachwissenschaftlichen und normativen Präferenzen des Technologieeinsatzes. Unter Leitung von Prof. Dr. Dr. Bernhard Irrgang (Institut für Philosophie, ZIT) und in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Michael Göttfert (Institut für Genetik), Prof. Dr. Gerhard Rödel (Institut für Genetik, ZIT), Prof. Dr. Joachim Lege (Institut für Umwelt und Technikrecht, ZIT) wurde dieses Projekt von 1997 bis 2000 bearbeitet.
Die zukünftige Entwicklung der Gentechnik in der Bundesrepublik Deutschland wird in hohem Maße davon abhängen, inwieweit es gelingt, eine sachlich fundierte Akzeptanz gentechnologischer Verfahrens- und Produktionsweisen auf der Basis konsensfähiger Leitbilder für Gentechnik in der Pflanzenzucht zu entwickeln. Solche Leitbilder lassen sich nur in interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen wissenschaftsinternen Disziplinen sowie zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft evaluieren. Entscheidend für Leitbildevaluation und Akzeptanz ist eine offensive Informationspolitik der Antragsteller, ein allgemeinverständlicher, bewusst öffentlich einsehbarer Prüfungs- und Genehmigungsprozess sowie die Vermittlung u.U. gegenläufiger Interessen in der Gesellschaft.
Genehmigungsverfahren in der Gentechnik enthalten neben formaljuristischen Ausführungsbestimmungen auch inhaltliche Vorentscheidungen und damit implizite normative Vorgaben die entsprechende Technologie betreffend. Durch diese wird die Einführung einer neuen Technologie maßgeblich beeinflusst.
Ziel der Studie war es zunächst, den Genehmigungsweg von Freisetzungsvorhaben formal darzustellen und dabei den Informationsfluss zwischen den Beteiligten (Antragsteller, Genehmigungsbehörde(n) und Öffentlichkeit) zu erfassen. Weiterhin sollten die fachwissenschaftlichen wie normativen Implikationen dieser Entscheidungsverfahren im Hinblick auf Freisetzungsversuche z.B. transgener Pflanzen erörtert sowie daraus eventuell resultierende Verfahrensungerechtigkeiten aufgewiesen werden. Dabei galt es zudem, die Argumentationen pro und contra einer Einführung der entsprechenden Technologie zu eruieren und einzuordnen.
In der Folge wurden - soweit möglich - konkrete Genehmigungsverfahren in Sachsen und Bayern (gegebenenfalls auch in Baden-Württemberg) auf die dabei herangezogenen Argumente und Leitbilder hin untersucht.
Die Ergebnisse wurden 2000 publiziert.