AQUA 2: Berufspraktikum
Inhalte und Qualifikationsziele
Nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums verfügen die Studierenden über einen vertieften Einblick in die Arbeitsprozesse und Anforderungen in potentiellen Berufsfeldern und können ihre eigene Fähigkeit einschätzen, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in praktischen Tätigkeitsbereichen anzuwenden. Die im Praktikum gesammelten Erfahrungen und Kontakte sollen den Einstieg ins Berufsleben erleichtern.
Dauer und Eingliederung in das Studium
Das Berufspraktikum umfasst 10 Credits und damit einen Zeitumfang von 300 Stunden. Es kann in Form von drei Zeitmodellen erbracht werden:
a) als geschlossenes Praktikum mit einem Umfang von mindestens 7 bis 8 Arbeitswochen,
b) in mehreren zusammenhängenden Arbeitsblöcken mit einem Gesamtumfang von mindestens 7 bis 8 Arbeitswochen,
c) in Form einer kontinuierlichen Tätigkeit mit einem durchschnittlichen Stundenumfang von mindestens 8 Stunden pro Woche.
In den Fällen b) und c) soll die Gesamtdauer der Tätigkeit 12 Monate nicht überschreiten. Das Praktikum sollte an nur einer Institution durchgeführt werden, damit eine hinreichende Einbindung in die Arbeitsprozesse gewährleistet ist.
Der empfohlene Praktikumszeitraum reicht vom Ende der Vorlesungszeit des 5. Semesters bis zum Ende des 6. Semesters.
Praktikumseinrichtungen
Das Praktikum sollte nach Möglichkeit in einer Musikinstitution durchgeführt werden. Geeignete Institutionen sind beispielsweise Opernhäuser, Theater, Orchester, Chöre, Musikensembles, Musikfestivals, Konzertagenturen, Kulturredaktionen von Presse, Hörfunk, Fernsehen und Internetmedien, musikfördernde Vereine, öffentliche Kultureinrichtungen und -verwaltungsorgane, Verlage, Bibliotheken, Archive, Museen oder Forschungsinstitute. Eine Absolvierung des Praktikums im Ausland wird ausdrücklich begrüßt. In diesem Fall kann das Leonardo-Büro Part Sachsen organisatorische und finanzielle Unterstützung bieten. Das Praktikum kann auch in einer nicht musikbezogenen Institution durchgeführt werden, sofern das Erreichen der wesentlichen Qualifikationsziele gewährleistet ist.
Sollten Zweifel bestehen, ob ein geplantes Praktikum den Anforderungen entspricht, sollte das Vorhaben unbedingt dem Praktikusmbeauftragen Christoph Wald vorgestellt und von diesem geprüft werden. Für den Fall, dass die Praktikumsstätte einen Praktikumsvertrag verlangt, steht ein Vertragsmuster zur Verfügung.
Die Praktika werden nicht vom Institut für Kunst- und Musikwissenschaft zur Verfügung gestellt. Die Studierenden müssen sich selbst um eine entsprechende Praktikumsstelle bemühen, wobei die Lehrenden des Instituts bei der Vermittlung behilflich sein können.
Praktikumsvergütung
Es besteht kein rechtsverbindlicher Anspruch auf Vergütung des Praktikums, weder von Seiten der Praktikumseinrichtung noch von Seiten der TU Dresden. Die Kosten für An- und Abreise, Unterbringung und Verpflegung müssen vom Praktikanten selbst getragen werden. Eine angemessene Vergütung der Praktikumsleistung von Seiten der Praktikumseinrichtung wird allerdings als wünschenswert erachtet.
Praktikumszeugnis, Praktikumsbericht und Praktikumsnachweis
Der Praktikumsnachweis wird vom Praktikumsbeauftragten auf der Grundlage eines Praktikumszeugnisses, eines Praktikumsberichts und eines kurzen Gesprächs mit dem Praktikanten ausgestellt. Das Bestehen des Moduls wird vom Prüfungsausschuss auf der Grundlage dieses Praktikumsnachweises festgestellt.
Das Praktikumszeugnis wird von der Praktikumseinrichtung ausgestellt. Es muss enthalten:
- Angaben über den Einsatzzeitraum und den zeitlichen Gesamtumfang des Praktikums
- Angaben über die geleisteten Tätigkeiten,
- eine Einschätzung der Leistung nach den branchenüblichen Maßstäben.
Der Praktikumsbericht ist bis spätestens acht Wochen nach Absolvierung des Praktikums dem Praktikumsbeauftragten vorzulegen. Er muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zur Person (Name, Fachsemester, Studienfächer, Matrikelnummer, Kontaktdaten),
- Name und Sitz der Praktikumseinrichtung,
- Zeitraum und Gesamtdauer des Praktikums,
- Name des/der Praktikumsbetreuer/s,
- Struktur, Funktion und Organisation der Einrichtung,
- Abteilungen / Arbeitsbereiche, in denen der Einsatz erfolgte (mit Angabe der Dauer des jeweiligen Einsatzes),
- Erläuterung der geleisteten Tätigkeiten (mit Darlegung des Bezugs zu den im Studium erworbenen fachlichen, methodischen und kommunikativen Kompetenzen),
- wichtige Erfahrungen, beobachtete Probleme,
- eine kritische Würdigung des Praktikums im Hinblick auf das angestrebte Studienziel,
- Datum, Unterschrift.
Der Praktikumsbericht soll einen Umfang von vier Seiten nicht unterschreiten, einen von
acht Seiten (DIN-A4, Schriftgröße 12 pt, 1,5-zeilig) nicht überschreiten. Er wird nicht benotet.
Praktikumsbeauftragter
Praktikumsbeauftragter ist Dr. Christoph Wald. Seine Aufgaben sind:
- Hilfe bei der Vermittlung von Praktikumsplätzen,
- Prüfung und Bewilligung von Praktikumsvorhaben,
- Ansprechpartner im Falle von Fragen und Problemen während der Durchführung des Praktikums,
- Ausstellung des Praktikumsnachweises auf der Grundlage des Praktikumszeugnisses und des Praktikumsberichts.
Anrechnung bereits geleisteter Praktika bzw. beruflicher Tätigkeiten
Außerhalb des Studiums geleistete Praktika oder berufliche Tätigkeiten können als Berufspraktikum angerechnet werden, sofern sie den inhaltlichen und formalen Anforderungen des Moduls Allgemeine Qualifikation 2 und den hier erläuterten Ausführungsrichtlinien entsprechen.