Seminararbeiten
Termine:
Die Arbeitsbelastung der Studierenden sollte in etwa gleichmäßig über die Vorlesungszeit und die Semesterferien verteilt sein. Der empfohlene Abgabetermin für Seminararbeiten ist deshalb das Ende des jeweiligen Semesters (31. März bzw. 30. September). Der vom Prüfer angegebene Abgabetermin ist absolut verbindlich. Sofern keine triftigen Gründe vorliegen, gilt eine nicht fristgerecht abgegebene Seminararbeit als nicht erbracht und damit nicht bestanden. Sollten triftige Gründe vorliegen, kann vor Ablauf der Abfabefrist (aber nicht rückwirkend!) eine Fristverlängerung vereinbart werden. Dazu bedarf es der Zustimmung des Prüfers und der Mitteilung an das Prüfungsamt. Bitte verwenden Sie das dafür vorgesehene Formular.
Die Korrektur und die Abgabe der Notenliste sollte nach Möglichkeit bis zur Mitte des ersten Monats des nachfolgenden Semesters (15. April bzw. 15. Oktober) erfolgen. Auf Antrag kann eine Verlängerung der Korrekturfrist bis 30. April bzw. 31. Oktober gewährt werden. Wurden individuelle Fristverlängerungen an Studierende gewährt, sollen die Notenlisten im Prüfermodul trotzdem zum regulären Zeitpunkt abgeschlossen werden. Bei den Prüfungsteilnehmern mit Fristverlängerung ist in diesem Fall NT ("nicht teilgenommen") einzutragen. Das Prüfungsamt löscht diesen Eintrag umgehend wieder, wenn der Antrag auf Fristverlängerung vorliegt. Die Noten der später eingereichten Arbeiten sollen dann per email direkt an das Prüfungsamt gemeldet werden.
Form:
Die Anforderungen an die Seminararbeit müssen durch den Prüfer möglichst genau beschrieben werden. Als Grundlage können die in der „Einführung in musikwissenschaftliches Arbeiten“ ausgegebenen Richtlinien zum Abfassen von Seminararbeiten (abrufbar über OPAL) verwendet werden. Üblich ist in Grundmodulen ein Umfang von 10-12 Textseiten ohne Inhaltsverzeichnis und Anhänge (entspricht 21.000 – 25.000 Zeichen inkl. Leerzeichen), in Aufbaumodulen von 15-20 Textseiten (entspricht 32.000 – 43.000 Zeichen inkl. Leerzeichen). Darüber hinaus ist vom Dozenten das erwartete Maß an eigenständiger Recherche, Analysearbeit, Methodenanwendung und Transferleistung möglichst genau anzugeben. Die Arbeiten werden in der Regel im Sekretariat bis zum vereinbarten Termin abgegeben. Auf die Verwendung von Schnellheftern u.ä. kann verzichtet werden, weil diese bei der Archivierung ohnehin entsorgt werden.
Wegen des vermehrten Vorkommens von Plagiatsfällen muss jede schriftliche Arbeit eine Selbstständigkeitserklärung nach den Vorgaben des Prüfungsamts enthalten. Die Sekretariate bzw. Prüfer sind gehalten, nur Arbeiten entgegenzunehmen, die die Selbstständigkeitserklärung enthalten. Die Aufdeckung eines Plagiats hat gravierende Konsequenzen. Beachten Sie dazu die entsprechenden Informationen des Prüfungsamts.
Anmeldung, Bewertung, Dokumentation:
s. allgemein unter Prüfungsleistungen.
Korrigierte Seminararbeiten werden nicht direkt an die Studierenden ausgegeben, sondern im Sekretariat gesammelt und archiviert. Ein Versand auf dem einfachen Postweg sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Im Fall von Seminararbeiten ist es besonders wünschenswert, dass die Studierenden Gelegenheit zur Einsichtnahme bekommen, weil in den Korrekturanmerkungen oft wichtige Hinweise für künftige schriftliche Arbeiten enthalten sind. Die Prüfer bzw. Mitarbeiter des Lehrstuhls sind deshalb gehalten, regelmäßig Ansichtstermine anzubieten, in denen die Studierenden ihre korrigierten Arbeiten unter Aufsicht ausreichend lange einsehen können.
Wiederholungsprüfung:
Hier gelten die gleichen Regelungen wie allgemein für Prüfungsleistungen. Zu beachten ist, dass bei einer Seminararbeit im Fall einer Wiederholungsprüfung grundsätzlich ein neues Thema ausgegeben werden muss.