Promotion
Inhaltsverzeichnis
- Promotion an der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
- Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Zulassung)
- Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
- Immatrikulation ins Promotionsstudium
- Zusatzleistungen
- Eröffnung des Promotionsverfahrens
- Führungszeugnis
- Alumninetzwerk
Promotion an der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Wir freuen uns, dass Sie an der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften promovieren möchten. Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Vorhaben:
+++Aktuelles+++
Erlass der neuen Promotionsordnung vom 14. März 2024
Bitte beachten Sie, dass unsere Fakultät am 26.03.2024 eine neue Promotionsordnung erlassen hat.
Lediglich die bereits eröffneten Promotionsverfahren werden nach der alten Ordnung zu Ende geführt.
Von allen Promovierenden, die angenommen sind, aber deren Promotionsverfahren noch nicht eröffnet wurde, sind folgende Neuerungen besonders zu beachten:
Es gilt für Ihr Verfahren die neue Promotionsordnung . Beachten Sie dabei bitte insbesondere folgende Neuerungen:
- Die aktuelle Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen gilt für alle Mitglieder und Angehörige der TU Dresden und ist somit auch für Sie als Promovierende:n bindend. Sie sind nunmehr verpflichtet, mindestens eine Schulung in digitaler Form oder als Präsenzveranstaltung zum Thema gute wissenschaftliche Praxis zu absolvieren. Genaue Festlegungen dazu finden Sie in unserer neuen Promotionsordnung . Mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ist die Teilnahme an einer solchen Schulung nachzuweisen. Schulungen werden zum Beispiel von der Graduiertenakademie angeboten.
- Darüber hinaus sieht die Satzung vor, dass die Dissertation von mindestens einer bzw. einem hauptamtlich außerhalb der TU Dresden tätigen Gutachter:in beurteilt werden muss. Genaue Festlegungen dazu finden Sie in unserer neuen Promotionsordnung .
Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Zulassung)
Die Zulassung zur Promotion erfolgt auf Antrag an den Promotionsausschuss der Fakultät gemäß § 8 der Promotionsordnung vom 14.03.2024 stellen. Dabei prüft der Promotionsausschuss, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Aufnahme in die Doktorandenliste ist mit der Verpflichtung der Bewerberin / des Bewerbers verbunden, innerhalb der nächsten drei Jahre an der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften zu promovieren.
Hier finden Sie die gültigen Ordnungen und Gremien
- Promotionsordnung 14.03.2024
- Rahmenordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an der Technischen Universität Dresden (Rahmenordnung VpbD), vom 13. Dezember 2021
- Besetzung des Promotionsausschusses
- Musterbetreuungsvereinbarung für Doktoranden
Die Beantragung der Annahme als Doktorand/in erfolgt über das Online-System Promovendus.
Promovendus ist jederzeit über Internet erreichbar. Um sich in Promovendus einloggen zu können benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto.
Mitarbeiter/innen oder immatrikulierte Studierende erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre/n betreuende/n Hochschulprofessor/in, die/der Ihr Promotions- bzw. Forschungsvorhaben betreuen wird bzw. betreut, ein sogenanntes ZIH-Gast Login beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Webseite des Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) der TU Dresden. Ihre zentrale Ansprechpartner/innen für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto kontaktieren Sie über das Service Desk der TU Dresden.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Annahme als Doktorand/in erstellt, welches Sie an der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften einreichen müssen:
Frau Katrin Pasternok
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in einreichen müssen:
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung in Deutsch oder Englisch der zulassungsrelevanten Hochschulabschlussurkunde
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung des Zeugnisses und der Fächerübersichten mit Noten des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch aller weiteren Hochschulabschlussurkunden und –zeugnisse mit Fächerübersicht
- Einfache Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (i.d.R. Abitur)
- Aktueller Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang und Unterschrift
- Urkundliche Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina in amtlich beglaubigter Form
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist.
Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
Für die Annahme als Doktorand/in benötigen Sie amtlich beglaubigte Kopien und ggf. amtlich beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulzeugnisse sowie amtlich beglaubigte Fächerübersichten mit Noten. Hinweise zu Beglaubigungen von Urkunden, die nicht von der TU Dresden ausgestellt wurden, finden Sie auf der Website der Beglaubigungsstelle der TU Dresden.
Sollten Sie einen Studienabschluss im Ausland erworben haben oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, so werden Ihre Unterlagen nach Beantragung der Annahme als Doktorand/in von der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften zur Äquivalenzprüfung an das Akademische Auslandsamt geschickt. Die Online Datenbank www.anabin.de ermöglicht Ihnen, sich vorab über die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses zu informieren.
Immatrikulation ins Promotionsstudium
Ein/e Bewerber/in kann nur dann als Promotionsstudierende an der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften immatrikuliert werden, wenn er/sie als Doktorand/in durch den Promotionsausschuss in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen wurde. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes.
Die Immatrikulation ist freiwillig. Die Immatrikulationsordnung der TU Dresden finden Sie hier.
Um einen Antrag auf Immatrikulation zum Promotionsstudium zu stellen, nutzen Sie bitte folgende Webseite des Immatrikulationsamtes.
Zusatzleistungen
Die Aufnahme in die Doktorandenliste kann mit der Erteilung von Auflagen zur Absolvierung von Zusatzprüfungen verbunden werden. Diese werden vom Promotionsausschuss festgelegt und den Promovierenden mit dem Zulassungsbescheid zur Annahme als Doktorand/in mitgeteilt.
Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt über das Online-System Promovendus.
Um sich in Promovendus einloggen zu können benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto.
Mitarbeiter/in oder immatrikulierte/r Studierende erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre/n betreuende/n Hochschulprofessor/in, die/der Ihr Promotions- bzw. Forschungsvorhaben betreuen wird bzw. betreut, ein sogenanntes ZIH-Gast Login beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Webseite des Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) der TU Dresden. Ihre zentraler Ansprechpartner/innen für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto kontaktieren Sie über das Service Desk der TU Dresden.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Eröffnung des Promotionsverfahrens erstellt, welches Sie an der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften einreichen müssen:
Frau Katrin Pasternok
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
- 6 gebundene Exemplare der Dissertation und eine elektronische Kopie
- Aktueller, tabellarischer Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang und Unterschrift
- Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen
- Bescheid über die Annahme als Doktorand/in gemäß § 8 der Promotionsordnung in Kopie und der urkundliche Nachweis über die Erfüllung der dabei gegebenenfalls gemachten Auflagen in amtlich beglaubigter Form
- Schriftlicher Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), das nicht älter als 3 Monate ist, bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist.
Sowohl die Dissertation als auch die Verteidigung der Dissertation kann in deutscher oder in englischer Sprache verfasst bzw. durchgeführt werden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung vom 03.03.2015.
Führungszeugnis
Für die Beantragung der Annahme als Doktorand/in sowie der Eröffnung des Promotionsverfahrens benötigen Sie jeweils einen schriftlichen Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist. Das Führungszeugnis ist ca. 3 Monate gültig und kann am Tag des Einreichens der Unterlagen für die Aufnahme als Doktorand/in oder für die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt werden. Bei Beantragung des Führungszeugnisses (z. B. beim Meldeamt, Theaterstraße 11, 01067 Dresden) muss folgende Adresse angegeben werden:
Technische Universität Dresden
Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Katrin Pasternok
Dekanat/Promotionsangelegenheiten
01062 Dresden
Alumninetzwerk
Die Registrierung für das Alumni Netzwerk speziell für Nachwuchswissenschaftler/innen kann jederzeit im Online-System Promovendus erfolgen. Sofern Sie kein gültiges ZIH-Benutzerkonto mehr besitzen, nutzen Sie bitte den Alumni-Bogen. Die Registrierung ist selbstverständlich freiwillig.
Des Weiteren möchten wir Sie auf das allgemeine Alumninetzwerk der TU Dresden hinweisen.