ABC Auslandsaufenthalt
Mit der Planung eines Studienaufenthaltes in einem anderen Land gehen viele Fragen einher. Hier sind einige wichtige Punkte erläutert.
Ankunft
Nach der Ankunft müsst ihr die Confirmation of Arrival unterschreiben lassen. Sie bestätigt den Start eures Semesters an der Partneruni und markiert im Erasmus-Programm den ersten Tag eurer Mobilitätsbeihilfe.
Outgoings der TU Dresden finden die Confirmation of Arrival im Workflow bei Mobility Online. Ob ihr sie in Papierform vorlegen oder digital senden solltet, erfahrt ihr vor Ort, da sich das von Uni zu Uni unterscheidet.
Incomings an der TU Dresden senden die Confimation of Arrical, die sie von ihrer Heimatuniversität erhalten haben, vorausgefüllt an .
Anerkennung/Anrechnung von in einem anderen Land erbrachten Prüfungsleistungen
Die Anrechnung von Prüfungsleistungen erfolgt an der TU Dresden über einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Prüfungsamt – diese sind für Lehramtsstudierende sowie BA/MA-Studierende unterschiedlich. Besprecht die Anrechnung mit den Studienfachberater:innen, die dann die anzurechnende Leistung eintragen und das Dokument unterschreiben. Für die Anrechnung in unterschiedlichen Fächern sind unterschiedliche Anträge einzureichen.
Für die Anrechnung an der TU Dresden ist auch nur diese zuständig – solltet ihr von der Partnerhochschule mitgeteilt bekommen, dass ihr euch bestimmte Kurse nicht anrechnen lassen könnt, handelt es sich in der Regel um ein Missverständnis. Wendet euch in diesem Fall an uns.
Anmeldung an der Partneruni
Nach der Nominierung erhaltet ihr von der Gastuni per Mail Informationen darüber, wie ihr euch dort anmeldet und welche Dokumente dafür erforderlich sind. Oft nutzen die jeweiligen Unis eigene Portale für die Auslandsaufenthalte, so wie die TU Dresden Mobility Online. Achtet darauf, die euch mitgeteilten Fristen einzuhalten!
Bewerbung
Bewerbungen für ERASMUS oder TUD weltweit laufen über Mobility Online. Im Search Servlet wählt ihr Jahr, Programm sowie gegebenenfalls das Zielland und das Fach der Austauschvereinbarung (Romanistik, Slavistik, Anglistik, Klassische Philologie, Germanistik, Deutsch als Fremdsprache) aus. Beim Klick auf Austauschplätze im Detail anzeigen wird eine Liste mit den möglichen Universitäten angezeigt. Mittels eines Klicks auf den grünen Punkt könnt ihr die Bewerbung anlegen. Nach Anmeldung mit eurem ZIH-Login und Ausfüllen der erforderlichen Felder erhaltet ihr eine Bestätigungsmail auf eure TU-Mailadresse. Anschließend könnt ihr euch bei Mobility Online einloggen und eure Bewerbung dort vervollständigen – auch Motivationsschreiben, Lebenslauf, Notenübersicht und Learning Agreement werden als PDF bei Mobility Online hochgeladen.
Bewerbungen für den Austausch mit der University of Colombo in Sri Lanka oder der Ohio State University in den USA laufen nicht über Mobility Online, hier werden die Unterlagen direkt per Mail an Prof. Dr. Stefan Horlacher gesandt.
Bewerbungsfristen
Je nach Programm, für das ihr euch bewerbt, sind die Bewerbungsfristen unterschiedlich. Für das gesamte akademische Jahr 2025/26, also Wintersemester 2025/26 sowie Sommersemester 2026 gelten folgende Fristen:
- TUDweltweit: 13.11.2024
- Fakultätskooperation mit der Ohio State University, USA: 10.01.2025
- Fakultätskooperation mit der University of Colombo, Sri Lanka: 31.01.2025 – verlängert bis zum 28.02.2025!
- Erasmus+: 28.01.2025
BIP
Zunehmend gibt es die Möglichkeit, im Rahmen von Blended Intensive Programmes (BIP) an Projekten an Universitäten in anderen Ländern teilzunehmen. In den BIP werden virtuelle Komponenten mit einer physischen Kurzzeitmobilität kombiniert. In der Regel beträgt der physische Aufenthalt an der Partneruniversität hier 5 Tage.
Blended Intensive Programmes werden sowohl für Studierende als auch Universitätsmitarbeitende angeboten. Studierende erhalten für die Teilnahme am BIP 3 ECTS.
Credits
Während eines Studiums in einem anderen Land erbringt ihr Leistungen und erhaltet dementsprechend Credits bzw. ECTS. Eure in einem Land erbrachten Studienleistungen können für das reguläre Studium an der TU Dresden angerechnet werden, sofern sie für das jeweilige Modul geeignet sind. Die geplante Anrechnung muss vor dem Auslandsaufenthalt (aber erst nach der Platzzusage) mit den zuständigen Studienfachberater:innen abgesprochen werden und wird im Learning Agreement festgehalten.
Während des Semesters an einer Partneruniversität erbringt ihr 25–30 ECTS pro Semester, das Learning Agreement sollte auf 30 ECTS ausgelegt sein. Die Ergebnisse der im Austauschsemester erbrachten Leistungen werden im Transcript of Records festgehalten.
Wenn ihr als Incoming an der TU Dresden studiert müsst ihr die zu erbringende Prüfungsleistung sowie die Zahl der ECTS, die ihr erhalten könnt, zu Beginn des Semesters abklären. Mehr dazu findet ihr unter K wie Kurswahl.
Dauer
Ihr könnt zwischen wenigen Tagen bis zu einem Jahr am Stück in einem anderen Land verbringen – die Dauer eures Aufenthaltes hängt von der Art und vom Programm ab.
Semesteraufenthalte – Erasmus und TUDweltweit
Bei Erasmus und TUDweltweit könnt ihr in der Regel wählen, ob ihr im Winter- oder im Sommersemester in einem anderen Land studieren möchtet. Je nach Platzkontingent ist es auch möglich, zwei Semester an einer anderen Universität zu verbringen. Den gewünschten Zeitraum gebt ihr dabei in der Bewerbung an. Informiert euch vorher unbedingt auf der Webseite der jeweiligen Universität über die hier geltenden Semesterzeiten – am besten sucht ihr dabei nach dem Academic calendar, aus dem Vorlesungs-, vorlesungsfreie und Prüfungszeiten hervorgehen.
Beachtet bitte, dass es im Sommersemester oft zu Überschneidungen mit dem Wintersemester an der TU Dresden kommt, da das zweite Semester in anderen Ländern oft im Januar/Februar beginnt. Plant also ein, dass ihr ggf. – sofern möglich – Klausuren erst ein Semester später schreiben könnt, Seminararbeiten während des Semesters anfertigt oder mit den Dozierenden eine spätere Abgabe vereinbart. Auch Blockseminare, die zu Beginn eures Aufenthaltes in einem anderen Land bereits abgeschlossen sind, stellen eine gute Option dar – hier gibt es vielfältige Herangehensweisen.
Semesteraufenthalt – Sri Lanka exchange Programme
Der Austausch mit der University of Colombo in Sri Lanka ist auf fünf Monate angelegt und beginnt in der Regel im Juli. Beachtet auch hier eventuelle Überschneidungen mit dem Sommersemester an der TU Dresden und sprecht eventuelle Verschiebungen bei Prüfung(sleistung)en rechtzeitig ab.
Aufenthalt an der Ohio State University
Der Aufenthalt an der Ohio State University inkl. Graduate Teaching Associate-Stelle ist auf neun Monate mit Beginn im Herbst ausgelegt.
Kurzzeitaufenthalte – BIPs, Summer Schools, Sprachkurse
Es gibt an unseren Partneruniversitäten immer wieder verschiedene Angebote für Blended Intensive Programmes (BIP), Summer Schools oder Sprachkurse. Die Dauer reicht hier von fünf Tagen bis mehreren Wochen. Das ist beispielsweise eine sehr gute Option für Studierende, denen es nicht möglich ist, ein ganzes Semester in einem anderen Land zu verbringen. Informiert euch bei Interesse gern auf der Webseite oder per Mail an .
ECTS
Während eines Studiums in einem anderen Land erbringt ihr Leistungen und erhaltet dementsprechend Credits bzw. ECTS. Eure in einem Land erbrachten Studienleistungen können für das reguläre Studium an der TU Dresden angerechnet werden, sofern sie für das jeweilige Modul geeignet sind. Die geplante Anrechnung muss vor dem Auslandsaufenthalt (aber erst nach der Platzzusage) mit den zuständigen Studienfachberater:innen abgesprochen werden und wird im Learning Agreement festgehalten.
Während des Semesters an einer Partneruniversität erbringt ihr 25–30 ECTS pro Semester, das Learning Agreement sollte auf 30 ECTS ausgelegt sein.
Erasmus+
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Ziel ist es, lebenslanges Lernen zu fördern, nachhaltiges Wachstum ermöglichen, sozialen Zusammenhalt und die europäische Identität stärken sowie Innovationen vorantreiben. Im Rahmen von Erasmus+ erhalten Studierende die Möglichkeit, an Partneruniversitäten ihrer Heimatuniversität in anderen Ländern zu studieren.
Studierende erhalten im Rahmen des Erasmus+-Programmes bei Langzeitmobilitäten abhängig vom Zielland eine monatliche Förderung von 540–600 € pro Monat. Während des Bachelor- und Masterstudiums können je zwei, im Lehramtsstudium insgesamt vier Semester mit Erasmus+ gefördert in anderen Ländern verbracht werden.
EWP
EWP steht für Erasmus without paper. Zu den Zielen von Erasmus+ zählt auch die Digitalisierung – daher läuft der gesamte Prozess zunehmend papierlos ab. Als Studierende der TU Dresden, die in einem anderen Land studieren, wird von der Bewerbung über das Learning Agreement bis zum Abschluss des Semesters alles Organisatorische über Mobility Online geregelt. Als letzter Punkt wurde dabei nun auch der Prozess rund um das Grant Agreement digitalisiert.
Fakultätskooperationen
Neben Vereinbarungen über Programme wie Erasmus+ und TUDweltweit gibt es auch Fakultätskooperationen, die euch Studienaufenthalte in anderen Ländern ermöglichen.
Finanzierung
Die Finanzierung eurer Austauschsemesterhangt von dem jeweiligen Programm ab. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beantragen oder sich auf Stipendien zu bewerben. Durch die Austauschvereinbarung fallen keine Studiengebühren an.
- Über Erasmus+ erhaltet ihr abhängig vom Zielland eine Förderung von 540–600 € pro Monat, zusätzlich gibt es Social Top-Ups für Studierende mit Kind, Erstakademiker:innen, Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung sowie erwerbstätige Studierende über 250 € pro Monat. Weitere Informationen findet ihr unten.
- Bei TUDweltweit läuft die Föderung über PROMOS.
- Das Sri Lanka Exchange Programme beinhaltet ein monatliches Stipendium von 975 € pro Monat sowie einen Reisekostenzuschuss.
- Die Kooperation mit der Ohio State University ist an eine Graduate Teaching Associate Stelle mit einem Gehalt ca. 2.480 USD pro Monat für 9 Monate geknüpft.
Förderung bei Austauschsemestern mit Erasmus
Die Förderung wird in zwei Raten ausgezahlt: 70 % der berechneten Summe vor Antritt des Erasmussemesters, sobald alle Unterlagen (Grant Agreement und Learnig Agreement) vollständig eingegangen sind, 30 % nach Abschluss eures Aufenthaltes.
Ab dem Sommersemester 2025 gelten folgende Förderraten:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden |
600 € |
Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Serbien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern |
540 € |
Fristen
Im Rahmen der Organisation eures Austauschsemesters sind verschiedene Fristen einzuhalten – beginnend mit der Bewerbungsfrist. Beachtet weiterhin die Fristen für die Beantragung von Social Top-Ups und Green Travel sowie die Unterzeichnung des Grant Agreements. Außerdem sollte innerhalb von 4 Wochen nach Ankunft an der Ankunft an der Gastuniversität das Learning Agreement aktualisiert werden.
Gastuniversität
Die Gastuniversität betreut euch während eures Austauschstudiums. Nach eurer Nominierung im Rahmen eines der Austauschprogramme erhaltet ihr alle wichtigen Informationen zu Anmeldung, Kursangebot, Wohnheim etc. Ihr müsst euch nicht eigenständig bei der Uni registrieren!
Die Gastuniversität unterzeichnet weiterhin die Confirmation of Arrival und Attendance, stellt das ToR aus und betreut euch bei Fragen während des Semesters. Zur Anrechnung an der Heimatuniversität kann die Gastuniversität euch keine Auskunft geben.
Grant Agreement
Das Grant Agreement ist der Fördervertrag für den Erasmus-Aufenthalt. Hier wird unter anderem die Förderdauer und Höhe der Förderung festgehalten. Checkt daher bitte unbedingt, ob ihr die richtigen Semesterdaten bei Monility Online angegeben habt, denn die Förderdauer ist durch die im Grant Agreement angegebenen Daten begrenzt.
Das Grant Agreement steht zu gegebener Zeit bei Mobility Online zum Download bereit und muss durch euch digital signiert und wieder hochgeladen werden.
Heimatuniversität
Über die Universität, an der ihr regulär studiert, läuft ein großer Teil der Organisation des Austauschsemesters. Ihr bewerbt euch an der Heimatuniversität für einen Platz an einer der Partneruniversitäten, mit der Heimatuniversität wird die Förderung sowie die Anrechnung von Prüfungsleistungen geklärt. Wendet euch bei Fragen zu diesen Themen also an die verantwortlichen Personen eurer Heimatuniversität.
Fragen zum Kursangebot, Studienablauf oder Prüfungen im Austauschsemester fallen nicht in den Bereich eurer Koordinator:innen an der Heimatuniversität – fragt hier bei der Gastuniversität nach oder schaut in die Erfahrungsberichte.
Incomings
Im Kontext von Studierendenaustauschen wird gängigerweise mit den Begriffen Incomings und Outgoings gearbeitet. Incomings sind Gaststudierende an der Universität, wenn ihr also an der TU Dresden studiert und eine Weile in einem anderen Land verbringt, seid ihr hier Outgoings und an der Gastuniversität Incomings.
Incomings der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften finden wichtige Informationen hier. Als Outgoings der TUD findet ihr wichtige Informationen für Incomings in der Regel ebenfalls auf der Webseite der Partneruniversität.
ISCED-Code
Der ISCED-Code ordnet zu, auf welchen Bereich sich eine Austauschvereinbarung zwischen zwei Universitäten bezieht. An der Fakultät SLK ist der ISCED-Code für die Partnerschaften in der Regel 023 - languages.
Krankenversicherung
Durch die European Health Insurance Card (EHIC), also eure klassische Krankenkassenkarte, habt ihr in EU-Ländern Anspruch auf Behandlung. Erkundigt euch im besten Fall dennoch im Vorfeld bei eurer Krankenkasse, was es zu beachten gilt. Bei Aufenthalten außerhalb des politischen Europas solltet ihr unbedingt eine Zusatzversicherung abschließen.
Weitere Infos zum Thema findet ihr auf der Seite der Krankenkassen Deutschland.
Kurswahl
Die Kurswahl ist ein zentrales Element eures Austauschstudiums, egal, ob ihr regulär an der TU Dresden studiert und einige Zeit woanders verbringt (Outgoings) oder ob ihr als internationale Studierende nach Dresden kommt (Incomings).
Outgoings
Informiert euch auf der Webseite der Partnerhochschule, welche Kurse angeboten werden und sucht anschließend die Kurse aus, die euch interessieren und in euren Studienplan passen. Es müssen Kurse im Umfang von 30 ECTS gewählt werden. Für die Bewerbung an der TU Dresden tragt ihr die Kurse in Tabelle A des Learning Agreements ein.
Die Kurswahl und mögliche Anrechnung an der TU Dresden besprecht ihr nach einer Platzzusage mit den zuständigen Studienfachberater:innen. Diese unterzeichnen auch das Digital Learning Agreement (DLA) in Mobility Online. Ihr könnt auch Kurse eurer weiteren studierten Fächer belegen, sofern es ein Angebot gibt, oder bei Interesse Kurse eines ganz anderen Studiengangs besuchen. In der Regel müssen jedoch etwa 50–70 % der Credits im Bereich der Austauschvereinbarung erbracht werden. Falls ihr eine Anrechnung in einem Zweit- oder Drittfach plant, müsst ihr diese eigenständig mit den Studienfachberater:innen der jeweiligen Fächer absprechen und dokumentieren (etwa in einem PDF-Ausdruck des LA). Weitere Informationen zum Learning Agreement findet ihr im entsprechenden Punkt.
Incomings
An der Fakultät SLK findet ihr alle im jeweiligen Semester angebotenen Kurse im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis (KVV). Sucht am besten nach dem Fach, das ihr studieren möchtet und nach eurem entsprechenden Studienniveau (BA/MA).
Unter Bachelor SLK [euer Fach] (erstes Hauptfach) findet ihr alle Kurse, die ihr als internationale Studierende im Bachelor belegen könnt, als Masterstudierende findet ihr die Kurse für die angebotenen Masterstudiengänge Europäische Sprachen (EuroS) und Literatur und Kultur im gesellschaftlichen Wandel (LiKWa) ebenfalls nach Modulen aufgelistet.
Dadurch, dass die meisten Kurse von Studierenden in unterschiedlichen Studiengängen und verschiedenen Modulen belegt werden können, gibt es in den meisten Fällen mehrere mögliche Prüfungsleistungen und keine feste Anzahl an ECTS – diese müsst ihr zu Beginn des Semesters mit den Dozierenden individuell absprechen. In der Regel erhaltet ihr für eine Klausur (90–120 min) in einer Vorlesung ca. 4 ECTS, in Seminaren 3–8 ECTS. Außerdem ist es möglich, durch die regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen (Sitzschein – 80 % Anwesenheit, muss fortlaufend dokumentiert werden) 2 ECTS zu erhalten. Möglicherweise hilft euch auch ein Blick in die Studienordnungen (BA Germanistik, BA Anglistik/Amerikanistik, BA Romanistik, BA Slavistik, BA Klassische Philologie, MA EuroS, MA LiKWa), um einzuschätzen, wie viele ECTS ihr erhalten könnt.
Das fertige Learning Agreement wird an der TU Dresden durch den:die zuständige Koordinator:in signiert.
Kurzzeitprogramme
Kurzzeitprogramme wie Summer Schools oder BIP (Blended Intensive Programmes) bieten die Möglichkeit, zwischen 5 und 30 Tage in einem anderen Land zu verbringen. Das kann eine gute Alternative sein, wenn es euch nicht möglich ist, länger in einem anderen Land zu bleiben. Informiert euch gern per Mail an über aktuelle Angebote.
Learning Agreement
Im Learning Agreement (LA) werden alle Kurse, die ihr während des Studiums an der Partneruni belegt, aufgeführt. Das Dokument in verschiedenen Dateiformaten findet ihr hier.
Das LA wird prozesshaft in drei Etappen erstellt:
- VOR DEM AUSLANDSAUFENTHALT sucht ihr auf Grundlage aktuell veröffentlichter Veranstaltungsverzeichnisse Veranstaltungen im Umfang von 30 ECTS pro Semester aus (wenn ihr euch für zwei Semester bewerbt also 60 ECTS). Diese sind im Dokument in Tabelle A einzutragen. In Tabelle B werden jene Kurse oder Module eingetragen, für die die an der Partneruni erbrachten Studienleistungen angerechnet werden sollen. Für die ERASMUS-Bewerbung müsst ihr nur Tabelle A ausfüllen.
- WÄHREND DES AUFENTHALTS werden die Kurse noch einmal überprüft und geändert. Da das LA, das vor dem Austauschaufenthalt erstellt wurde, auf älteren Kursen beruht, werden wahrscheinlich einige der Kurse nicht in eurem Studiensemester angeboten, passen durch zeitliche Verschiebungen nicht in euren Stundenplan oder ihr findet Kurse, die euch mehr interessieren oder besser in euren Studienplan passen. Daher können prinzipiell alle Kurse, die in Tabelle A eingetragen, geändert werden. Wenn ihr also an eurer Partneruni angekommen seid und einen Überblick über die angebotenen Veranstaltungen habt, werden die gewählten Kurse in Tabelle C angepasst. Gegebenenfalls muss auch die geplante Anrechnung in Tabelle D überarbeitet werden. Das überarbeitet LA sollte auf 25–30 ECTS ausgelegt sein. Das LA muss innerhalb von vier Wochen nach Ankunft an der Partneruni geändert werden.
- NACH DEM AUFENTHALT erhaltet ihr das Transcript of Records, eine Übersicht über die belegten Veranstaltungen mit Note und Anzahl der Credits (ECTS). Dieses entspricht Tabelle E im Learning Agreement. Sobald ihr das Transcript of Records erhalten habt, könnt ihr euch um die Anrechnung kümmern. Diese erfolgt mittels des Anrechnungsdokuments für BA/MA-Studierende oder Lehramtsstudierende. Vereinbart für die Anrechnung einen Termin mit der:dem jeweiligen Studienfachberater:in (der:die bereits zuvor das LA unterschrieben hat). Die vollzogene Anrechnung entspricht Tabelle F.
Wichtige Hinweise
- Die TU Dresden sowie viele der Partnerunis arbeiten im Rahmen von EWP (ERASMUS without paper) mit dem digitalen Learning Agreement (DLA). Dazu werden die Kurse im jeweiligen Online-Bewerbungsportal (an der TU Dresden Mobility Online) eingetragen. Wenn ihr an der TU Dresden studiert und einen Platz für einen Aufenthalt in einem anderen Land erhalten habt, müsst ihr die Kurse, die ihr bei der Bewerbung angegeben habt, nochmals im entsprechenden Punkt bei Mobility Online eintragen.
- Die verschiedenen Versionen des LAs müssen jeweils dreiseitig unterzeichnet werden – durch euch selbst, der Studienfachberatung für das Fach eures Austausches sowie durch die Partneruni. Den Kontakt der Person, die an der Partneruni für Unterschrift zuständig ist, findet ihr entweder auf der jeweiligen Webseite oder ihr erhaltet ihn per Mail von der Partneruni. Mit EWP läuft der ganze Unterzeichnungsprozess digital ab.
- Das LA ist eure Sicherheit, die Kurse an der Partneruni wie geplant belegen zu können und später gegebenenfalls anrechnen zu lassen. Wenn ihr einen Platz erhalten habt, nehmt ihr persönlich Kontakt mit den jeweiligen Studienfachberater:innen an der TU Dresden auf, um die Kurswahl und die Anrechnungsmöglichkeiten zu besprechen. Bereitet dazu bitte neben Titel und Anzahl der ETCS der Veranstaltung eine Übersicht über Inhalte und gegebenenfalls Prüfungsformate der gewählten Veranstaltungen vor – sofern das auf der Seite der Partneruni ersichtlich ist – und überlegt vorab, für welches Modul ihr die belegten Kurse später anrechnen möchtet.
- Über Mobility Online erfolgt die Unterzeichnung beziehungsweise Freigabe immer nur durch eine Person – der Studienfachberatung für das jeweilige Fach des Austausches (Germanistik, Romanistik, Anglistik, Slawistik, Klassische Philologie; wie in der Übersicht über die Partneruniversitäten aufgeführt). Wenn ihr auch Kurse für euer Zweit- oder Drittfach belegen und anrechen möchtet, muss das mit der zuständigen Studienfachberatung der jeweiligen Fächer abgesprochen werden. Dazu könnt ihr einen Auszug des DLAs in Mobility Online erstellen und hervorheben, um welche Kurse es sich handelt. Das ist elementar für die Anrechnung – wenn ihr keine Anrechnung plant, ist dieser Schritt irrelevant.
- Die Vorgaben der Partneruniversitäten hinsichtlich der Kurswahl sind sehr unterschiedlich. Manche Unis verlangen, dass mindestens 50 % der Kurse im Bereich der Austauschvereinbarung erbracht werden sollen, andere grenzen die Auswahl auf zwei Fachbereiche ein, wieder andere sind sehr frei in der Kurswahl. Ihr erhaltet entsprechende Informationen in der Regel von der Uni selbst, nachdem ihr nominiert wurdet.
Leistungsschein
Internationale Studierende, die für ein oder zwei Semester an der TU Dresden studieren, müssen sich nicht online für die Prüfungen anmelden – das gilt für reguläre Lehrveranstaltungen. Stattdessen muss für jede Prüfungsleistung, die abgelegt wird, ein Leistungsschein ausgefüllt werden. Dort tragt ihr eure persönlichen Daten sowie den Titel der Verantaltung ein und sendet ihn an eure:n Dozierende:n, die:der dann die vorab besprochene Anzahl der ECTS sowie die Note einträgt. Bei schriftlichen Prüfungsleistungen könnt ihr den Leistungsschein zusammen mit eurer Prüfungsleistung per Mail versenden, bei Klausuren oder schriftlichen Arbeiten, die in Papierform abgegeben müssen, sendet ihr den Leistungsschein im Anschluss an eure jeweiligen Dozierenden.
Beachtet bitte, dass ihr euch für die bei TUDIAS angebotenen Sprachkurse via selma anmelden müsst!
Sobald ihr alle Lesitungsscheine für eure belegten Kurse erhalten habt, sendet ihr diese gebündelt an , woraufhin das Transcript of Records ausgestellt wird.
Den Leistungsschein als PDF zum Download sowie weitere Informationen erhaltet ihr hier.
Mobility Online
Mobility Online ist das Portal, über das an der TU Dresden Auslandsaufenthalte gemanaged werden. Hierüber sendet ihr auch eure Bewerbung ab.
- Hier könnt ihr euch bei Mobility Online einloggen, nachdem ihr eine Bewerbung angelegt habt.
- Wenn ihr euch über das Platzangebot informieren und eine Bewerbung anlegen möchtet, gelangt ihr hier zum Search Servlet.
Motivationsschreiben
Das Motivationsschreiben ist das Herzstück eurer Bewerbung. Ihr könnt ihr ausführlich darstellen, wer ihr seid und warum ihr genau an der Uni, für die ihr euch Beworben habt, studieren solltet. Auf einer A4-Seite solltet ihr also eure akademische und persönliche Motivation für das Studium in einem anderen Land darlegen. Dazu zählt auch, dass ihr auf euer Studienvorhaben eingeht: Welche Kurse möchtet ihr belegen und welche Relevanz haben diese für eure bisherige und zukünftige Studienerfahrung? Gibt es durch das Studienangebot gegebenenfalls die Möglichkeit, Wissen in Bereichen zu erwerben, die an der TU Dresden nicht unterrichtet werden?
Das Motivationsschreiben muss nur auf den Erstwunsch ausgelegt sein. Formale Vorgaben gibt es nicht.
Nominierung
Wenn ihr einen Platz erhalten habt, werdet ihr im nächsten Schritt an der jeweiligen Uni nominiert. Das bedeutet dass eure Informationen an die Partneruni weitergegeben werden. Im Anschluss werdet ihr von der Partneruni per Mail kontaktiert und erhaltet Informationen zur Anmeldung sowie gegebenenfalls zur Kurswahl und zu Möglichkeiten für einen Platz im Wohnheim.
Abhängig vom Semester des Austausches gibt es in der Regel zwei Nominierungszeiträume. Die Nominierung für das Wintersemester findet in der Regel von April bis Juni statt, Aufenthalte im Sommersemester werden von August bis Oktober nominiert – das hängt von der Partneruniversität ab. Wann ihr also erste Informationen von der Partneruniversität erhaltet, ist also sehr unterschiedlich!
Noten
An deutschen Universitäten gilt das folgende Notensystem:
1,0–1,4 | sehr gut | A |
1,5–2,4 | gut | B |
2,5–3,4 | zufriedenstellend | C |
3,5–4,0 | ausreichend | D |
4,1–5,0 | nicht bestanden | F |
An der TU Dresden wird dabei mit Dreier-Dezimalschritten gearbeitet. Somit werden folgende Noten vergeben: 1,0 – 1,3 – 1,7 – 2,0 – 2,3 – 2,7 – 3,0 – 3,3 – 3,7 – 4,0 – 5,0.
OLS-Sprachtest
Der OLS-Sprachtest ist verpflichtender Bestandteil bei einer Bewerbung über Erasmus+. Es muss ein Sprachtest vor Antritt und ein Test nach Ende des Erasmusaufenthaltes absolviert werden. Dieser dient statistischen Zwecken und das Ergebnis hat keine Auswirkungen auf euren Platz, gilt aber auch nicht als Sprachnachweis.
OLS (Online Language Support) bietet euch zudem während des Erasmussemesters Sprachunterstützung in Form von Onlinekursen an!
Partneruniversitäten
An den Partneruniversitäten der TU Dresden könnt ihr durch die Austauschvereinbarungen für ein oder zwei Semester ohne Studiengebühren und je nach Programm mit finanzieller Förderung studieren.
Auf der Webseite der SLK findet ihr Übersichten zu den Erasmus-Partneruniversitäten und Fakultätskooperationen. TUDweltweit bietet fakultätsübergreifend Austauschplätze weltweit an. Weiterhin könnt ihr auf Mobility Online nach Universitäten suchen.
Außerdem bieten viele der Partneruniversitäten regelmäßig BIP (Blended Intensive Programmes) oder Summer Schools an – schaut daher bei Interesse regelmäßig in diese Übersicht!
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Sprachkurse
An der TU Dresden gibt es ein großes Angebot von Sprachkursen. Die Sprachausbildung an der TU Dresden ist für immatrikulierte Studierende – auch Austauschstudierende! – kostenfrei und läuft über das Sprachenzentrum TUDIAS.
Sprachnachweis
Als Studierende einer Sprache, die nicht eure Erstsprache ist, könnt ihr euer Sprachniveau durch die Dozierenden attestieren lassen. Das Abiturzeugnis gilt bis zwei Jahre nach Erhalt als Sprachnachweis, außerdem werden in der Regel auch die Zertifikate der TUDIAS-Kurse anerkannt.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, über TUDIAS den DAAD-Sprachtest zu absolvieren (Gebühr: 60,00 €). Angeboten werden Tests in Chinesisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Polnisch, brasilianisches Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch und Tschechisch sowie weitere Sprachen auf Anfrage. Über TUDIAS werden weiterhin der Englisch-Sprachtest TOEFL sowie die Deutschprüfungen TestDaF, TestAS und telc angeboten.
Studiengebühren
Als Outgoings (Studierende, die regulär an der TU Dresden studieren und für ein oder zwei Semester an einer Partneruni studieren) zahlt ihr durch euer Austauschprogramm (Erasmus+, TUDweltweit, Fakultätskooperation…) keine Studiengebühren an der Gastuni.
An der TU Dresden zahlt ihr – auch bei einem Urlaubssemester – regulär den Semesterbeitrag, damit ihr immatrikuliert bleibt.
Summer Schools
Einige Partneruniversitäten bieten Kurzzeitprogramme in Form von Sumnmer Schools an – Informationen findet ihr hier.
SWS
Wie bei vielen Organisationseinheiten ist es auch an der Uni üblich, Abkürzungen zu verwenden, um Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Leider ist das nicht besonders einfach für jene, die nichts damit anfangen können! SWS steht für Semesterwochenstunden und bezieht sich auf den Umfang von Lehrveranstaltungen: 1 SWS = 45 Minuten.
In der Regel dauert eine Lehrveranstaltung 90 Minuten, also zwei SWS. Bei einer Sitzung pro Woche umfasst die LV als 2 SWS, bei zwei Sitzungen pro Woche 4 SWS.
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Urlaubssemester
Studierende können sich innerhalb des regulären Rückmeldezeitraumes für ein Semester vom Studium beurlauben lassen. Auch für ein Urlaubssemester zahlt ihr den vollen Semesterbeitrag, könnt euch den Anteil für das Ticket aber (anteilig) über den StuRa zurückerstatten lassen! Dabei hilft euch auch der Leitfaden des StuRa. Das solltet ihr auch machen, falls ihr kein Urlaubssemester beantragt.
In der Regel spricht nichts gegen die Beantragung eines Urlaubssemesters – es hat keine Auswirkungen auf die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die ihr an der Gastuni erbrachte habt, weiterhin könnt ihr auch Prüfungsleistungen an der TU Dresden erbringen – etwa, wenn sich eine Klausur oder die Anfertigung einer Seminararbeit durch das Austauschsemester verschoben hat. Da das Urlaubssemester nicht als Fachsemester gezählt wird und somit die Semesterzahl "stehenbleibt", profitieren besonders BAföG-Empfänger:innen von einem verlängerten Förderzeitraum.
Beachten müsstet ihr eventuelle individuelle Besonderheiten – bei Auslandsaufenthalten, die nicht durch die Studienordnung als Pflichtaufenthalt vorgesehen sind, kann es bei einem Urlaubssemester unter gewissen Bedingungen zu Problemen bei der Weiterzahlung etwa von Halbwaisenrente oder Kindergeld kommen. Beim ersten Austauschaufenthalt ist das in der Regel aber nicht der Fall. Am besten klärt ihr das direkt mit den zuständigen Ämtern ab.