Eignungsfeststellung
At the moment appointments are requested to be made by phone (+49 351-463 36020) or email (promauswiwi@mailbox.tu-dresden.de) with Ms. Hergert. The use of a mouth-nose covering is strongly recommended.
Postal address:
TU Dresden
Faculty of Business and Economics
Doctoral Committee
01062 Dresden
Visiting address:
TU Dresden
Faculty of Business and Economics
Schumann-Building, South, B-Wing, Office 237
Münchner Platz 3
01187 Dresden
Was ist die Eignungsfeststellung?
Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester im Master Wirtschaftsinformatik bewerben, müssen Sie zusätzlich zu Ihrer Bewerbung beim Immatrikulationsamt der TU Dresden eine fakultätsinterne Eignungsfeststellung durchlaufen. Mit der Eignungsfeststellung wird geprüft, ob Sie aus Ihrem absolvierten grundständigen Studiengang die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen für das Masterstudium Wirtschaftsinformatik mitbringen. Das Formular zur Feststellung der besonderen Eignung ist obligatorischer Bestandteil der Bewerbungsunterlagen für den Master Wirtschaftsinformatik. Es wird an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften von dem Zugangsausschuss für den Master Wirtschaftsinformatik geprüft. Die Regelungen zur Feststellung der besonderen Eignung entnehmen Sie bitte der Eignungsfeststellungsordnung.
In einer FAQ-Liste haben wir häufige Fragen zur Eignungsfeststellung für Sie zusammengefasst.
Fragen zur Eignungsfeststellung richten Sie an die E-Mail-Adresse:
Schritt 1: Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen für die Eignungsfeststellung nur nach erfolgter Onlinebewerbung beim Immatrikulationsamt der TU Dresden berücksichtigt werden können.
Schritt 2: Für die Eignungsfeststellung stellen Sie folgende Unterlagen zusammen:
- Formular zur Feststellung der besonderen Eignung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik
- amtlich beglaubigte Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hoschulabschlusszeugnisses gemäß § 2 Abs. 1 der Eignungsfeststellungsordnung bzw. Bescheinigung über mind. 80% der Leistungen im Bachelorstudiengang gemäß
Abs. 3 - amtlich beglaubigte Kopien von zusätzlichen Zeugnissen und Nachweisen, die die besondere Eignung gemäß § 2 Abs. 2 der Eignungsfeststellungsordnung nachweisen
Schritt 3: Den formgebundenen Antrag auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren reichen Sie zusammen mit den formgebundenen Bewerbungsunterlagen zur Immatrikulation bei folgenden Stellen ein:
Deutsche und ausländische Bewerber mit einem in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss:
Technische Universität Dresden
Immatrikulationsamt
01062 Dresden
Deutsche und ausländische Bewerber mit einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss:
TU Dresden
c/o uni-assist e.V.
D-11507 Berlin Germany
Für das Wintersemester: 01.06. bis 15.08. des jeweiligen Jahres
Für das Sommersemester: 01.12. bis 15.02. des jeweiligen Jahres
EU-Bewerber mit einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss:
Für das Wintersemester: 01.04. bis 15.08. des jeweiligen Jahres
Für das Sommersemester: 01.10. bis 15.02. des jeweiligen Jahres
Ausländische Bewerber (Nicht-EU) mit einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss:
Für das Wintersemester: 01.04.-31.05. des jeweiligen Jahres
Für das Sommersemester: 01.10.-30.11. des jeweiligen Jahres
Der Eignungsbescheid wird an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften ausgestellt. Er ist Voraussetzung für eine Immatrikulation in den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik und dient der Vorlage beim Immatrikulationsamt bzw. Akademischen Auslandsamt.
Versand der Bescheide:
spätestens bis 15.09. für das kommende Wintersemester
spätestens bis 15.03. für das kommende Sommersemester