Neue PO 2024 und Zwangsübertritt
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Zwangsübertritt und bin ich davon betroffen?
- Was bedeutet der Zwangsübertritt für mich, wie erfolgt er und wo erhalte ich weitere Informationen?
- Besonderheiten beim Modul Informatik (ET, BMT, MT, RES)
- Besonderheiten bei den Schaltungstechnik-Modulen im Studiengang ET
- Weiterführende Informationen
Was ist der Zwangsübertritt und bin ich davon betroffen?
- Für alle zum Wintersemester 2024/2025 (oder später) an der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik neu immatrikulierten Studierenden gilt eine neue Diplom-Prüfungsordnung (DPO / PO). → PO 2024
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Für die früher als zum Wintersemester 2024/2025 immatrikulierten Studierenden
- der Studiengänge ET, IST, MT, RES gilt die für sie bislang gültige Fassung der Prüfungsordnung bis zum Sommersemester 2026 fort.
- des Studiengangs BMT gilt die für sie bislang gültige Fassung der Prüfungsordnung bis zum Sommersemester 2025 fort.
- Zwangsübertritt
- Studiengänge ET, IST, MT, RES: Ab dem Wintersemester 2026/2027 gilt die neue PO 2024 für alle zu diesem Zeitpunkt immatrikulierten Studierenden.
- Studiengang BMT: Ab dem Wintersemester 2025/2026 gilt die neue PO 2024 für alle zu diesem Zeitpunkt immatrikulierten Studierenden.
Dieser Zwangsübertritt ist also ein zwangsweise stattfindender Wechsel der für die Studierenden gültigen Prüfungsordnung und der zugehörigen Diplom-Studienordnung (DSO / SO) während des Studiums.
- Studiengänge ET, IST, MT und RES: Betroffen vom Zwangsübertritt sind alle zum 01.10.2026 an der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik immatrikulierten Studierenden (unabhängig von ihrem ursprünglichen Immatrikulationsjahrgang), sofern sie ihr Studium vor dem WS 2024/25 begonnen haben. Konkret heißt das:
- Studierende der Immatrikulationsjahrgänge 2022 und 2023, falls sie ihr Studium nicht vorfristig (bis zum 30.09.2026) abgeschlossen haben, und
- Studierende der Immatrikulationsjahrgänge bis 2021, falls die Regelstudienzeit überschritten wird, so dass ihr Studium nicht bis zum 30.09.2026 abgeschlossen ist.
- Studiengang BMT: Betroffen vom Zwangsübertritt sind alle zum 01.10.2025 an der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik immatrikulierten Studierenden (unabhängig von ihrem ursprünglichen Immatrikulationsjahrgang), sofern sie ihr Studium vor dem WS 2024/25 begonnen haben. Konkret also alle Studierenden, die seit Einführung des Studiengangs in diesem immatrikuliert sind.
Was bedeutet der Zwangsübertritt für mich, wie erfolgt er und wo erhalte ich weitere Informationen?
- Alle vom Zwangsübertritt betroffenen Studierenden müssen ihr Studium nach den Regeln und Vorgaben der neuen Prüfungsordnung (PO 2024) und der zugehörigen Studienordnung abschließen.
- Alle nach der neuen Ordnung geforderten Pflicht- und Wahlpflichtmodule müssen für den Studienabschluss erfolgreich abgeschlossen werden.
- Der Wechsel von der alten zur neuen Ordnung (in HISQIS / SELMA) erfolgt für die Studierenden automatisch. Dies wird vom Prüfungsamt / Studienbüro umgesetzt.
- Ein bis zum 30.9.2026 (ET, IST, MT, RES) bzw. bis zum 30.9.2025 (BMT) abgeschlossenes Vordiplom wird nach alter Prüfungsordnung ausgestellt.
- Im bisherigen Studienverlauf (nach alter PO) bereits bestandene Module gehen nicht verloren. Sie werden mittels sogenannter Äquivalenztabellen auf Module der neuen PO / SO abgebildet und ergeben somit einen neuen Studienverlauf (nach neuer PO).
- Module bzw. Prüfungsleistungen aus der neuen PO, denen kein Äquivalent aus der alten Ordnung zugewiesen werden konnte, müssen von den Studierenden nachgeholt werden. Zu diesen Fällen wird gesondert informiert.
Im Laufe des Wintersemesters 2024/25 (voraussichtl. Mitte Dez.) wird es für jeden Studiengang eine Informationsveranstaltung mit ausführlichen Informationen zum Zwangsübertritt geben.
Besonderheiten beim Modul Informatik (ET, BMT, MT, RES)
Das Modul "Informatik" (ET-11 02 01) hat in den künftigen Modulen "Software Engineering Grundlagen" (EuI-ET-C-SwEgG, EuI-BMT-C-SwEgG, EuI-MT-C-SwEgG, EuI-RES-C-SwEgG) und "Software Engineering Vertiefung" (EuI-ET-C-SwEgV, EuI-BMT-C-SwEgV, EuI-MT-C-SwEgV) keine identischen Prüfungsleistungen, daher wird keine 1:1 Überleitung vorgenommen. Die Abbildung zeigt die zu beachtenden Besonderheiten für die Studierenden aus den Ordnungen vor 2024.
* “Informatik“ wird als „Software Engineering Grundlagen“ und „Mikrorechentechnik“ als „Software Engineering Vertiefung“ verbucht (vorbehaltlich der finalen Beschlüsse der Prüfungsausschüsse dazu)
** für BMT bereits bis SoSe 25 bzw. mit WiSe 25/26 (entsprechend Zwangsübertritt lt. Diplomprüfungsordnung 2024)
*** gemeinsam gelehrt als „Software Engineering Grundlagen/Mikrorechentechnik 1“ im Wintersemester 2024/25
Anmerkung: Die üblichen Fristen/Regeln zu Prüfungswiederholungen können Sie auf der Webseite zu Prüfungen und den dort verlinkten Folien zum Prüfungstutorium nachlesen.
Besonderheiten bei den Schaltungstechnik-Modulen im Studiengang ET
Nach der DPO 2013 für ET gibt es folgende Schaltungstechnik-Module:
- ET-12 08 31 Schaltungstechnik (7 LP, Grundstudium) und
- ET-12 08 32 Schaltungstechnik - Experimente und Messungen (3 LP, Hauptstudium)
- Für IST-Studierende gibt es zusätzlich: ET-12 08 33 Digitale Schaltungstechnik (3 LP).
Nach neuer DPO 2024 wird es folgende Schaltungstechnik-Module geben:
- EuI-ET-C-ST Schaltungstechnik (5 LP, Grundstudium)
- EuI-ET-C-STV Schaltungstechnik Vertiefung (5 LP, AMR, Wahlpflichtmodul EET)
- EuI-ET-C-ADST Analoge und Digitale Schaltungstechnik (5 LP, GMM)
- EuI-ET-C-ADSTV Analoge und Digitale Schaltungstechnik Vertiefung (8 LP, MEL, IT).
Entsprechend der Studienrichtungen sind folgende Äquivalenztabellen für den Übergang auf die DPO 2024 ab Wintersemester 2026/27 geplant:
- AMR, EET: ET-12 08 31 + ET-12 08 32 ⇒ EuI-ET-C-ST + EuI-ET-C-STV
- GMM: ET-12 08 31 + ET-12 08 32
ODER ET-12 08 31 + ET-12 08 33 ⇒ EuI-ET-C-ST + EuI-ET-C-ADST - IT, MEL: ET-12 08 31 + ET-12 08 32 + ET-12 08 33 ⇒ EuI-ET-C-ST + EuI-ET-C-ADSTV
Konsequenzen:
- AMR-, EET- und GMM-Studierende sollten die bisherigen Schaltungstechnikmodule belegen, diese werden später automatisch überführt in die neuen Module
- GMM-Studierende können statt ET-12 08 32 auch ET-12 08 33 belegen (s. Stundenplan)
- IT und MEL-Studierende müssen außer ET-12 08 31 und ET-12 08 32 später oder jetzt auch ET-12 08 33 (s. Stundenplan) belegen, um das neue Modul EuI-ET-C-ADSTV vollständig übertragen zu bekommen.