FAQ
Wir bitten darum, keine E-Mails mit hier beantworteten Fragen zu senden. Für darüber hinausgehende Fragen zum Erasmusprogramm wenden Sie sich bitte an den Erasmus Koordinator.
Frage | Antwort | |
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1. | Wann gehe ich am besten? | Bachelor, 5. Semester (Module in diesem Semester sind am flexibelsten für die Anrechnung). |
2. | Ist zur Teilnahme am ERASMUS-Programm ein Gutachten eines Hochschullehrers erforderlich? | Nein, es ist kein Gutachten erforderlich. Wenn ein Hochschullehrer jedoch ein Gutachten angefertigt hat, kann dieses der Bewerbung beigelegt werden. |
3. | Viele Universitäten haben zu diesem Zeitpunkt noch gar keine oder unvollständige Kurslisten veröffentlicht. Soll ich in diesem Fall überhaupt ein Learning Agreement ausfüllen? | Ja - Sie brauchen es für Ihre Mobilitätsbeihilfe, Die Details für die Anrechnung können Sie später nachholen. Versuchen Sie, ggf. aus den Kurslisten des vergangenen Jahres, Lehrveranstaltungen auszuwählen. |
4. | Ist das bei der ERASMUS-Bewerbung abzugebende Learning Agreement bereits verbindlich ist oder kann ich dieses noch ändern, nachdem ich einen Platz erhalten habe? | Nein, auch während des Aufenthaltes sind ggf. noch Änderungen möglich. Dazu gibt es im Learning Agreement die Tabellen C und D. Tabelle D wird an unserer Fakultät durch den "Antrag auf Vorprüfung" ersetzt. |
5. | Ist es grundsätzlich möglich, dass der erfolgreiche Besuch genügender Lehrveranstaltungen in einem bestimmten Fachgebiet an der Gastuniversität die Komplexprüfung in diesem Fachgebiet an der Heimatuniversität ersetzen kann? | Das muss konkret mit dem, an unserer Fakultät für das Fach zuständigen Hochschullehrer, abgestimmt werden. Dieser HSL kann die Anerkennung bestätigen oder legt z.B. zusätzlich zu erbringende Leistungen fest. |
6. | Kann man an der Gastuniversität gleichzeitig Veranstaltungen besuchen, die eigentlich für unterschiedliche Jahre ausgelegt sind, also in einem Semester z.B. Veranstaltungen des 2nd year undergraduate und Veranstaltungen des 3rd year undergraduate? | Dies sollte - falls ein entsprechender Platz zugeteilt wurde - mit der jeweiligen Gasthochschule abgestimmt werden. |
7. | Ist es möglich Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule zu besuchen, welche nicht im Lehrplan der Informatik bzw. Medieninformatik der Gasthochschule angeboten werden? Wie muss ich dabei vorgehen? | Dies ist grundsäzlich möglich. Fragen Sie bitte höflich bei der Gasthochschule an und klären Sie ob der Besuch ermöglicht werden kann. Vergessen Sie nicht im vorab die Anrechnung der Veranstaltung an der TU Dresden zu klären. |
8. | An unterschiedlichen Partneruniversitäten werden für gleiche Kurse unterschiedliche ECTS vergeben. Sind die Credits an den Universitäten gleichzusetzen? Wie kann ich diese dann umrechnen? | Die ECTS Punkte welche pro Modul vergeben werden variieren von Uni zu Uni. Es lassen sich also keine universitätsweiten Rückschlüsse ziehen. Eines haben jedoch alle ECTS-Punkte gemein. Und zwar entspricht ein ECTS Punkt einem Arbeitsaufwand für einen durchschnittlichen Studenten von etwa 30 Stunden. Da das alles immer recht abstrakt ist, kann man die Daumenregel von 2 SWS = 3 ECTS heranziehen um den Aufwand in etwa abzuschätzen. |
9. | Was soll in die Spalte Course unit code (if any) and page no. of the information package eingetragen werden? An meiner ausgesuchten Gastuniversität haben die Module keine Code-Nummer. | An sehr vielen Unis haben die Kurse eine eineindeutige Nummer die in diese Spalte eingetragen werden sollen. Wenn das an Ihrer Gastuniversität nicht so sein sollte, dann lassen Sie dieses Feld einfach frei. |
10. | Ich möchte nach England gehen und an meiner Gasthochschule gibt es Trimester. Wieviele ECTS-Punkte brauche ich. | Pro akademischen Jahr sollen Kurse im Umfang von 60 ECTS Punkten absolviert werden. Pro Trimester müssen Sie dann ca. 20 ECTS Punkte erbringen. |