24.03.2020
+++ Informationen für Promovierende zu den Auswirkungen von Corona +++
Liebe Promovierende,
die derzeitige Situation verlangt von uns allen viel ab. Nichtsdestotrotz arbeiten wir eifrig an Lösungen zum weiteren Verlauf und zur Sicherstellung der administrativen Aufgaben der Fakultät. Dazu gehört auch die Betreuung von Promovierenden an der Fakultät.
Sie möchten an der Fakultät Maschinenwesen promovieren? Hier finden Sie Hinweise:
https://tu-dresden.de/ing/maschinenwesen/postgraduales/promotion
Der Vorsitzende des Promotionsausschusses und der Dekan legen daher mit sofortiger Wirkung folgende Ausnahmeregelung fest:
Die Promotionsordnung sieht teilweise Originale bzw. beglaubigte Kopien von Zeugnissen vor. Dies ist aus gegebenem Anlass nicht realisierbar. Daher wird bis auf weiteres von der papierhaften Einreichung von Dokumenten abgesehen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Dokumente nachgereicht werden müssen um der Promotionsordnung Genüge zu tun.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Annahme als Doktorrand über das System Promovendus mittels Hochladen der unterzeichneten Dokumente ein. Auch die notwendigen Zeugnisse und Nachweise sowie den Lebenslauf laden Sie bitte über Ihr Profil in Promovendus hoch. Bitte senden Sie eine Information an die Mitarbeiterinnen im Promotionsamt per Mail an . Wir werden im Falle von Rückfragen telefonisch oder per Mail auf Sie zukommen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich, falls Sie ein Gast-Login der TU Dresden benötigen um sich im Promovendus anmelden zu können, vorher an Ihren betreuenden Hochschullehrer wenden.
Der Promotionsausschuss entscheidet dann über die Annahme. Sie erhalten in jedem Fall per Mail ein digital signiertes und damit gültiges Dokument vom Promotionsamt über die Annahme/Ablehnung.
Sie möchten das Promotionsverfahren eröffnen?
Die Promotionsordnung sieht folgendes vor:
- 15-fach Thesen
- 5-facher Druck der Dissertation
- Elektronische Version der Dissertation (PDF auf CD)
- teilweise Originale bzw. beglaubigte Kopien von Zeugnissen
- Führungszeugnis im Original
Dies ist aus gegebenem Anlass nicht realisierbar. Daher wird bis auf weiteres von der papierhaften Einreichung der Unterlagen abgesehen. Es ist aber davon auszugehen, dass Dokumente nachgereicht werden müssen um der Promotionsordnung Genüge zu tun. Das Nachreichen der Dissertation in gedruckter Form und der 15-fachen Ausfertigung Ihrer Thesen wird voraussichtlich entfallen. Das Nachreichen der Dissertation und der Thesen auf CD ist aber zwingend erforderlich.
Bitte reichen Sie den unterzeichneten Antrag, die unterzeichnete Erklärung Ihres betreuenden Hochschullehrers in gescannter Form (auf die Unterschriften des Betreuers auf der Liste der Publikationen und der Konferenzteilnahmen kann zunächst verzichtet werden), sowie alle weiteren notwendigen Dokumente (Thesen 1-fach, aktueller Lebenslauf, Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) bzw. Nachweise über Beantragung (Quittung vom Bürgerbüro), Verzeichnis wiss. Veröffentlichungen, Vorträge und Patente, ggf. Nachweis Statusvortrag (nur für Promovierende nach Promotionsordnung 2018) über Promovendus oder notfalls per Mail an ein. Weiterhin ist die elektronische Version Ihrer Dissertation als PDF in Promovendus hochzuladen. Bitte informieren Sie uns über den erfolgreichen Upload der Dokumente und der Dissertation.
Der Promotionsausschuss entscheidet dann über die Eröffnung des Verfahrens. Sie erhalten in jedem Fall per Mail ein digital signiertes und damit gültiges Dokument vom Promotionsamt über die Eröffnung/Verschiebung der Sache.
Sie möchten Unterlagen oder Ihr Zeugnis abholen?
Wir bitten Sie aus gegebenem Anlass von Besuchen des Promotionsamtes abzusehen. Sobald sich die Lage zum Positiven geändert hat, werden wir auf unseren Internetseiten die mögliche Anwesenheit der Mitarbeiterinnen publizieren.
Alle Mitarbeiterinnen befinden sich im HomeOffice. Wir stehen Ihnen auch weiterhin bei Fragen telefonisch oder per Mail zur Verfügung.