Teilnahmebedingungen Career Service Events
1. Vertragsschluss/ Anmeldung
Ein Vertrag kommt zustande, wenn die schriftliche Anmeldung über das Online-Anmeldeformular erfolgt ist. Die Anmeldung zum Career Event ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des geltenden Kostenbeitrags sowie zur Teilnahme in der vereinbarten Form. Unternehmen, deren Geschäftsfelder Hochschulmarketing oder Personalvermittlung/ Arbeitnehmerüberlassung enthalten, sind zum Career Event nicht vorgesehen.
2. Schutz der Daten Dritter und Bildrechte
Personenbezogene Daten, die Studierende im Rahmen des Career Events an das Unternehmen übergeben, werden nicht an Dritte außerhalb der teilnehmenden Organisation weitergegeben, es sei denn, es liegt eine anderslautende Vereinbarung zwischen Studierender/Studierendem und Unternehmen vor.
Bildaufnahmen während des Events, die auf die Identität der Teilnehmenden hinweisen, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der teilnehmenden Studierenden. Bildaufnahmen von Vertreter:innen der Arbeitgeber dürfen, sofern in der Anmeldung angegeben, zeitlich und räumlich unbeschränkt benutzt werden. Die Zustimmung ist unbefristet erteilt, kann jedoch jederzeit widerrufen werden. Im Falle eines Widerrufs wird der Verantwortliche der Webseiten das Foto – soweit möglich und zumutbar – löschen oder anonymisieren.
3. Haftungsausschluss
Der Veranstalter oder seine Vertreter und Beauftragten haften nicht für das Erreichen der vertraglichen oder wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens und nicht für Schäden und Folgeschäden oder Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am Career Event entstehen können, es sei denn, dass sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die TU Dresden haftet ebenfalls nicht, für Schäden und Folgeschäden, die von Personen verursacht werden, die weder Arbeitnehmende der TU Dresden sind, noch in deren Auftrag handeln.
4. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt ab Anmeldung bzw. nach erbrachter Leistung. Die Zahlung erfolgt ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung unter Angabe der zugeteilten Rechnungsnummer.
5. Schlussbestimmung
Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intension nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.