Wie bewerbe ich mich?
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Medizinstudium im Regelstudiengang an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden interessieren.
Das Studium findet am Campus der Hochschulmedizin der Medizinischen Fakultät in Dresden statt.
Inhaltsverzeichnis
Bewerbung zum 1. Fachsemester
Die folgenden Informationen geben Ihnen als künftige Studienanfänger:in wichtige Hinweise zu den verschiedenen Quoten im Zulassungsverfahren im Allgemeinen sowie zu den Besonderheiten im Auswahlverfahren im Regelstudiengang Medizin an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden.
Bitte beachten Sie: die Auswahlkriterien können jährlichen Änderungen unterliegen. Sämtliche Angaben auf dieser Webseite sind ohne Gewähr.
Wo bewerbe ich mich?
Nutzen Sie die Bewerbungsweiche der TU Dresden, um das richtige Bewerbungsportal zu finden.
Bewerbung in verschiedenen Quoten
Die Vergabe der Studienplätze in Medizin basiert auf einem Quotenmodell mit den Hauptquoten Abiturbestenquote, der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) und dem Auswahlverfahren der Hochschule (AdH). Vor der Vergabe der Studienplätze in den Hauptquoten, werden die sogenannten Vorabquoten angewendet.
Vergabeverfahren in den Vorabquoten
Bei der "Landarztquote" handelt es sich nach dem Sächsischen Landarztgesetz um eine Vorabquote, die an Bewerber:innen vergeben werden, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben.Die Landarztquote wird in den Studiengängen Medizin (Regelstudiengang) und Humanmedizin (Modellstudiengang) eingeführt.
Die Bewerbung und Vergabe erfolgt durch bzw. bei der Landesdirektion Sachsen.
Es werden dazu eigene Auswahlverfahren durchgeführt. Alle weiteren Informationen, Ansprechpartner und Rechtsgrundlagen finden Sie auf den Webseiten der Landesdirektion Sachsen.
Ordnung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen innerhalb der Quote für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt sind, finden Sie in unserer Satzung:
Die Auswahlgespräche für das Wintersemester 2025/26 finden im Zeitraum 25.08.2025 bis 28.08.2025 statt.
Die Rahmenordnung zur Information zur Verarbeitung personnenbezogener Daten bei der Bewerbung finden Sie hier: https://www.verw.tu-dresden.de/Amtbek/PDF-Dateien/2022-01/01_ro13.12.2021.pdf
Bewerberweiche
Bitte nutzen Sie für Bewerbungen die Bewerberweiche.
Bewerbungen über uni-assist
Nicht-EU-Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich über uni-assist bis 15. Juli für das Wintersemester (eine Bewerbung zum Sommersemester ist nicht möglich).
Folgende Bewerbergruppen müssen sich nicht über uni assist sondern direkt über das Portal der TU Dresden bewerben:
- Wiederbewerber (Sie haben bereits eine Zulassung zum Studium an der TU Dresden, die nicht älter als 1 Jahr ist).
- Studiengangswechsler (Sie sind bereits an der TU Dresden immatrikuliert und wollen den Studiengang wechseln.)
Studienkolleg
Die Einschreibung in das Studienkolleg (Kurs M) erfolgt auf Antrag des Bewerbers, wenn kein direkter Hochschulzugang möglich ist ( http://anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html ). Der Aufnahmetest ist erfolgreich zu absolvieren.
Die Bewerbung erfolgt über www.uni-assist.de bis 15. Juli für das Wintersemester und bis 15. Januar für das Sommersemester.
Bitte legen Sie ein Sprachzeugnis B1/B2 gemäß Europäischem Referenzrahmen vor.
Für eine Zulassung zum Studienkolleg sollte das Schulzeugnis eine Gesamtnote von maximal 1,5 haben. Die Zulassung zum Studienkolleg stellt keinen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz im gewünschten Studiengang dar. Nach dem Abschluss des Studienkollegs ist eine erneute Bewerbung um einen Studienplatz notwendig.
Das Studienkolleg Sachsen befindet sich in Leipzig.
Die Bewerbung zum jeweiligen Wintersemester erfolgt ausschließlich über www.hochschulstart.de und ist bis zur dort angegebenen Frist einzureichen.
Möchten Sie vorab durch die Medizinische Fakultät der TU Dresden ein wissenschaftliches Gutachten erstellen lassen, informieren Sie sich per E-Mail unter über den Umfang der einzureichenden Unterlagen.
Diese sind bis spätestens zum 31. Mai d. J. schriftlich einzureichen bei:
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
an der TU Dresden
Bereich Lehre
Studienbüro
Außenstelle Immatrikulationsamt
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
Die besonderen Umstände außergewöhnlicher Härte sind mit Sonderantrag zu begründen. Informationen hierzu finden Sie bei Hochschulstart.
Die Bundeswehrquote sichert als Vorabquote mit 2,2 % Studienplätze für Bundeswehrangehörige.
Nähere Informationen darüber, welche Voraussetzungen für die Teilnahme in der Quote für Beruflich Qualifizierte erforderlich sind, erhalten Sie hier.
Vergabeverfahren in den Hauptquoten
Die Vergabe erfolgtin den Quoten Abiturbestenquote, Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) und Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Hier finden Sie die Timeline der Stiftung für Hochschulzulassungen. Sie müssen sich nicht im Vorfeld für eine der drei Hauptquoten entscheiden, denn Sie nehmen mit der Bewerbung bei der Stiftung automatisch an allen drei Hauptquoten teil.
Um Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern, gibt es den hochschulunabhängigen Test für Medizinische Studiengänge (TMS), dessen Ergebnis in den Hauptquoten ZEQ und AdH berücksichtigt wird. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und Teilnahmebedingungen auf der TMS-Website: https://www.tms-info.org/.
Auswahlkriterien und Gewichtung in den Hauptquoten

Zulassungsquoten Regelstudiengang Medizin
Zulassung über ...
Insofern Sie einen Studienplatz über die Abiturbestenquote anstreben, ist die Anmeldung über die Stiftung für Hochschulzulassungen ausreichend.
Wenn Sie über die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) einen Studienplatz erhalten, werden nicht die Schulnoten für den Entscheid herangezogen, sondern davon unabhängige Kriterien, die von der jeweiligen Hochschule an die Stiftung für Hochschulzulassungen für das Auswahlverfahren kommuniziert werden. Die Kriterien der Medizinischen Fakultät sind das Ergebnis des TMS und die Berufsausbildung (nähere Hinweise finden Sie in der Auswahlordnung). Somit ist die Anmeldung und Durchführung des TMS zu empfehlen. Das Ergebnis des TMS ist der Stiftung für Hochschulzulassungen zu übermitteln.
Der Hauptanteil an Studienplätzen wird über das AdH vergeben. Die Vergabemodalitäten im Rahmen des AdH im Regelstudiengang Medizin an der MFD unterteilen sich in zwei Kriterienkataloge. 80 % der Studierenden, die über das AdH einen Studienplatz erhalten, bekommen über die Kriterien Abiturnote, TMS-Ergebnis und Dienst (mind. 11 Monate) ihren Platz. Die restlichen 20 % über die Kriterien Abiturnote, TMS-Ergebnis und Berufsausbildung. Somit ist die Anmeldung und Teilnahme am TMS zu empfehlen. Das Ergebnis des TMS ist der Stiftung für Hochschulzulassungen zu übermitteln.
Bewerbung zum höheren Fachsemester
Die folgenden Informationen sind für Sie relevant, wenn Sie als Hochschulwechsler:in oder Quereinsteiger:in Ihr Medizinstudium an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden fortsetzen möchten.
Das korrekte Bewerbungsportal für Ihre Bewerbung finden Sie über die Bewerbungsweiche der TU Dresden.
Damit Ihre Bewerbung in das Rankingverfahren aufgenommen werden kann, beachten Sie bitte die relevanten Fristen und einzureichenden Unterlagen.
Aufgrund der Zulassungen jeweils zum Wintersemester d. J. werden ausschließlich folgende Fachsemester / klinische Semester angeboten:
Wintersemester:
a) im vorklinischen Studienabschnitt das 1. und 3. Fachsemester,
b) im klinischen Studienabschnitt das 1., 3. und 5. klinische Semester
Sommersemester:
a) im vorklinischen Studienabschnitt das 2. und 4. Fachsemester,
b) im klinischen Studienabschnitt das 2., 4. und 6. klinische Semester
Die Immatrikulation einer Studienbewerberin bzw. eines Studienbewerbers, die bzw. der in demselben Studiengang bereits an einer Hochschule in Deutschland oder der Europäischen Union eingeschrieben war, erfolgt in der Regel nur für das nächsthöhere Fach- bzw. Kliniksemester. Rückstufungen und Höherstufungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Bitte achten Sie bei Ihrer Bewerbung auf die korrekte Auswahl des Fach- bzw. Kliniksemesters anhand Ihres bisherigen Studienverlaufs. Bewerberinnen und Bewerber für den klinischen Abschnitt des Studiengangs Medizin achten bitte darauf, dass in der Online-Bewerbung ( https://tu-dresden.de/bewerbung) zunächst das Fach- und anschließend das Kliniksemester auszuwählen ist (bei einem Studium im Rahmen der Regelstudienzeit bedeutet dies: 5. Fachsemester = 1. klinisches Semester; 6. Fachsemester = 2. klinisches Semester usw.). Für eine Bewerbung im klinischen Studienabschnitt ist das klinische Semester ausschlaggebend.
In der Online-Bewerbung sind sämtliche Studienzeiten im In- und Ausland anzugeben sowie bereits absolvierte Zwischenprüfungen, wie der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) unter „Prüfung“ einzutragen. Fehlerhafte und unvollständige Angaben führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Vergabekriterien
Die Zulassung zum höheren Fachsemester richtet sich nach § 7 Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz i. V. m. § 41 Sächsische Studienplatzvergabeverordnung. Sofern Studienplätze verfügbar sind, richtet sich die Vergabe nach den folgenden Bewerbergruppen:
1. Höherstufungen
2. Studienortswechsler/ Studienunterbecher
3. Sonstige Bewerber (Quereinstieg).
Innerhalb dieser Bewerbergruppen wird die Rangliste grundsätzlich nach den bisherigen Studienleistungen (abgeschlossene Leistungsnachweise im Sinne der Approbationsordnung) bestimmt. Bei Ranggleichheit wird der Platz nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) und nachrangig nach Los bestimmt. Davon ausgenommen sind Bewerbungen für das 1. Klinische Semester. Hier erfolgt die Ranglistenbildung nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) und nachrangig nach Losfahren.
1. Höherstufungen:
Die Höherstufung setzt voraus, dass Sie für das 1. Fachsemester des jeweiligen Studiengangs durch die Stiftung für Hochschulzulassung zugelassen worden sind und aufgrund erbrachter Studienleistungen einen schriftlichen Antrag (formlos) auf Höherstufung stellen. Der Antrag auf Höherstufung ist mit der Annahme auf Zulassung für das erste Fachsemester einzureichen, die entsprechenden Studienleistungen sind nachzuweisen.
2. Studienortswechsler/ Studienunterbrecher:
Studienortswechsler und -unterbrecher mit Studienleistungen von einer Hochschule eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union benötigen eine Anerkennung vorhandener Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Einstufung in ein höheres Fachsemester des gewünschten Studiengangs durch das für Sie zuständige Landesprüfungsamt.
3. Sonstige Bewerber (Quereinsteiger):
Fach- und Studiengangwechsler gelten als Quereinsteiger, ebenso Bewerber, die ihre Studienleistungen an einer Hochschule außerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union erworben haben. Sie benötigen eine Anerkennung vorhandener Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Einstufung in ein höheres Fachsemester des gewünschten Studiengangs durch das für Sie zuständige Landesprüfungsamt.
Bei einem Wechsel aus dem Ausland oder aus einem verwandten Studiengang (Fachrichtungswechsel) in den Studiengang Medizin in ein höheres Fachsemester müssen Sie sich für die Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie für die Ausstellung einer Anrechnungsbescheinigung ("Anrechnungsbescheid") an folgende Ämter oder Behörden wenden:
Bewerber:innen mit deutscher Staatsbürgerschaft
Bei Wechsel aus dem Ausland oder aus einem anderen (verwandten) Studiengang ist das Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe des Geburtsortes der/des Bewerber:in zuständig.
Bewerber:innen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft
Bei Wechsel aus dem Ausland oder aus einem anderen (verwandten) Studiengang ist das
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychologie und Pharmazie in Düsseldorf zuständig.
Alle Informationen zum Studienplatztausch finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Studienplatztausch.
Studieninformationssystem (SINS)
Alle weiteren Informationen zu den Studienvoraussetzungen sowie zur Bewerbung finden Sie in unserem zentralen Studieninformationssystem (SINS).
Rechtsgrundlagen für die Bewerbung
Die Auswahlordnung ab WiSe 25/26 finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden.
Alle weiteren Rechtsvorschriften entnehmen Sie den Rechtsgrundlagen der TU Dresden.
Kontakt und Beratung
Das ServiceCenterStudium ist Ihre Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Bewerbung und das Studium an der TU Dresden.